Rechtliche Fragen

  • Macht es der Katze doch schwerer, rüber zu kommen (sprich: macht die Lücke zu). Die Nachbarin sollte die Katze mit Wasser aus der Sprühflasche verjagen, das merken sie sich irgendwann (und hinterlässt keine "Schäden").

  • Danke schon einmal für die Antworten. So in etwa habe ich die Situation auch eingeschätzt.


    Wir haben jetzt ein Katzennetz gekauft und werden es aufspannen. Dann wird es zumindest schwerer für sie und wir haben unsere Pflicht getan. Der Umweg Hecke ist natürlich weiterhin mehr als offen...


    Nach einem Gespräch mit unserer Nachbarin am Freitag waren wir eigentlich so verblieben, dass ich die Vermieterin kontaktiere und wir weiterschauen wie man den Sichtschutz dichtbekommen kann. Also gemeinsames Vorgehen. Am Samstagfrüh kam dann aber schon eine Nachricht der Vermieterin, dass sich unsere Nachbarin bei ihr beschwert hat, also ohne meinen Kontakt abzuwarten. Dabei ging diese wohl sofort in die Vollen und hat eine Mietminderung angekündigt, wenn die Vermieterin ihre Terrasse nicht Katzensicher macht. :erstaunt: Als Begründung wurde dann angeführt, dass sie eine Katzenhaarallergie hat und das unsere Katze bei ihr auf die Terrasse macht. Von beiden hat sie uns gegenüber noch nichts erwähnt...


    Noch etwas am Rande: Als Gegenmaßnahme hat sie in den Raum gestellt wie wir es den finden würde, wenn sie sich eine Schlange oder Ratte anschafft und diese frei laufen lässt, bzw. bei uns auf die Terrasse lässt...

    Einmal editiert, zuletzt von Mclusky ()

  • Erst will sie nur nicht, dass die Katze auf ihrer Terasse sitzt, nun hat sie plötzlich eine Katzenhaarallegie. Ich halte nicht zur Nachbarin.

  • Vage Schilderung? Mclusky wollte sich mit der Vermieterin etwas überlegen und die Nachbarin war offenbar damit einverstanden. Gleich im Anschluss hat sie das offenbar "vergessen", stattdessen fiel ihr ihre Katzenhaarallergie wieder ein.


    Warum sollte man das nicht blöd finden dürfen?

  • Also vorweg ist die Nachbarin bis auf diesen Fall nicht höllisch aufgefallen und ist ansonsten recht ruhig. Ich baue ja jetzt darauf, dass sie unser Katzennetz anerkennt und daraufhin Ruhe gibt. Die Monate vorher war das ganze auch absolut problemlos.


    Ich kann sie auch verstehen, dass es nicht so angenehm ist, wenn eine fremde Katze in die Wohnung spaziert. Aber ich kann es halt auch nicht wirklich verhindern, sondern nur erschweren, was ich ja jetzt versuche.


    Generell finde ich die Argumentationsweise aber dann doch schräg. Jedes Mal ist etwas schlimmer und plötzlich hat sie eine Allergie... Neben unserer gibt es allerdings auch noch mehrere Katzen in der Gegend. Wenn sie wirklich keinen Bock auf Besuche hat muss sie selber zusehen, dass ihre Terrasse besuchssicher ist.

  • Ich kann sie auch verstehen, dass es nicht so angenehm ist, wenn eine fremde Katze in die Wohnung spaziert.


    Ein mal das und zum anderen erschreckt man sich schon ganz schön, wenn so eine Katze öfter mal durch die Terassentür schaut. Wir haben das auch gehabt einige Male. Kein Grund für mich, den Halter ausfindig zu machen und ihm das zu verbieten. Aber ein wenig Verständnis hab ich schon.

  • Wenn sie wirklich keinen Bock auf Besuche hat muss sie selber zusehen, dass ihre Terrasse besuchssicher ist.


    Ja, ist das so? :grübel:
    Sehe ich ganz anders. Wenn du dein Haustier nicht aus der fremden Wohnung raushalten kannst, schiebst du der Nachbarin die Verantwortung zu?
    Nach meinem Verständnis hast du einen Käfig um deine Terrasse zu bauen, oder das süße Ding halt in der Wohnung zu lassen.
    Da weiß ich gar nicht, was es für Spielraum geben sollte. Dein Tier hat bei mir doch überhaupt nichts zu suchen, weder Vögelchen, noch den Fisch in meiner Pfanne, noch sonst irgendwas.

  • Sie könnte am Garten einen Zettel anbringen, mit dem sie darüber informiert, dass im Garten Rattengift/-köder ausgelegt sind.

  • Sie könnte am Garten einen Zettel anbringen, mit dem sie darüber informiert, dass im Garten Rattengift/-köder ausgelegt sind.

    Geht bei der üblichen Rechtssprechung wohl nach hinten los. Hab mich lange hier damit rausgehalten, schreibe aber mal was aus dem Bekanntenkreis:


    So ein katzengroßer Möchtegernhund quetscht sich unter dem Maschendrahtzaun eines komplett eingezäunten Grundstücks durch. Weil er Rüde ist und an Größenwahn leidet. Der dort herrschende "richtige Hund" vermöbelt verständlicherweise den Kläffer. Der Halter des "richtigen Hundes" mußte die Tierarztkosten für den Kläffer bezahlen.


    Ich nehme an, daß der Giftausleger der seine Ratten bekämpfen wollte, tausende Euro Schmerzensgeld für die katzenbesitzende Oma bezahlen muß falls ihr "ein und alles" an Rattengift verstirbt. Vor dem Auslegen des Rattengiftes ist das komplette Gelände vermutlich komplett katzensicher einzunetzen, sonst wird die Geschichte teuer.


    Was sagen die Juristen dazu?