Rechtliche Fragen

  • Sag mal, was ist denn los? Kann ich auch noch was richtig machen?


    Ich habe mich jahrelang mit juristischen Fragen beschäftigt und kann viel von dem Fachkram einigermaßen verstehen. Aber entschuldige bitte, ich schreib so was nie wieder.

  • Hihi...ich habe gerade überlegt, ob ich das kommentieren soll. Als „Draufhauen“ habe ich das auch nicht verstanden. TheMenace bestimmt auch nicht. Der kann das ab. ;)

  • Das hier:

    (jedenfalls beim ersten Durchlesen). ;)

    ... hat Dahl in seinem Kommentar ohnehin mal wieder ignoriert. Dabei habe ich nur einen Satz geschrieben, zugegeben mit drei Kommata und einem Teil in Klammern.


    Irgendwie komme ich mir gerade vor wie in einer surrealen Geschichte.

  • Eines meiner Fenster lässt sich nur sehr schwer schließen und ist auch undicht. Es weht regelrecht herein, wenn es windig ist. Der Vermieter war bereits vor Wochen hier und hat den defekten Fenstergriff ersetzt und versprochen, sich um die Reparatur des Fensters zu kümmern. Bisher hat er noch nichts unternommen, obwohl ich ihn erinnert habe. Ich gehe davon aus, dass die Fenster uralt sind und eigentlich ausgetauscht werden müssten, was mir ein Fensterbauer bestätigt hat. Der Vermieter will vermutlich nicht investieren.

    Was kann ich tun, damit der tätig wird? Habe ich nicht Anspruch auf Reparatur oder ggf. neue Fenster?

  • Von Dahl? Nein, ganz sicher nicht. :)


    Und Du Dir nicht vom undichten Fenster. Soll ja leider kühler werden und windig bleiben ...

  • Erklär doch erstmal, wo ich "draufgehauen" habe, bevor Du mir Despektierlichkeit vorwirfst. Natürlich ist der Vorwurf absurd, ich hätte "draufgehauen". Und das heißt: Nicht Du bist absurd, sondern der Vorwurf. Ich hoffe, das ist angekommen.


    Wenn nicht: Schönes Wochenende.

  • Eines meiner Fenster lässt sich nur sehr schwer schließen und ist auch undicht. Es weht regelrecht herein, wenn es windig ist. Der Vermieter war bereits vor Wochen hier und hat den defekten Fenstergriff ersetzt und versprochen, sich um die Reparatur des Fensters zu kümmern. Bisher hat er noch nichts unternommen, obwohl ich ihn erinnert habe. Ich gehe davon aus, dass die Fenster uralt sind und eigentlich ausgetauscht werden müssten, was mir ein Fensterbauer bestätigt hat. Der Vermieter will vermutlich nicht investieren.

    Was kann ich tun, damit der tätig wird? Habe ich nicht Anspruch auf Reparatur oder ggf. neue Fenster?

    Fristsetzung zur Beseitigung 14 Tage mit der Drohung, danach auf Kosten des Vermieters durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen oder einen Kostenvorschuss zu verlangen, um eine Fachfirma zu beauftragen. Zur Mietminderung könnte das ein bisschen wenig windig sein...

  • Vielen Dank für die Info, stscherer. Ich muss mal überlegen, was ich da genau mache. Ich möchte das bisher gute Verhältnis zu meinem Vermieter keinesfalls gefährden.

  • Bitte nicht in Eigenregie das Fenster durch eine Fachfirma tauschen lassen. Du müsstest Dir das Geld wiederholen. Hier ist sicherlich nicht von Gefahr in Verzug die Rede.


    Frist setzen. Und natürlich kann man über eine Minderung nachdenken. Aber nicht einfach mindern, sondern auch ankündigen, dass man mit Ablauf der Frist mindert. 3% tun es vlt auch, was meinst Du wie schnell Vermieter sich dann auf einmal bewegen können.

  • Hm, kommt auch drauf an, wohin so ein defektes Fenster zeigt und in welcher Etage das ist. Wenn es auf die Straße zeigt und im Erdgeschoss ist und sich nicht mehr richtig schließen lässt, dann sollte mit der Reparatur wegen erhöhter Einbruchgefahr sicherlich nicht gezögert werden. Im 7. Stock des Ihme-Zentrums sieht die Sache sicherlich anders aus.

  • Danke für eure Ratschläge. Ich habe den Vermieter angerufen, der mir versprochen hat, sich umgehend um eine Reparatur zu kümmern.

    Ich wohne übrigens tatsächlich im EG.

    • Offizieller Beitrag

    Hat hier jemand einen Tipp, wie man eine Fluglinie dazu bringt die Entschädigung zu zahlen?


    Unser Flug Hannover - Amsterdam wurde annuliert, wodurch wir 24 Stunden später auf Curacao ankamen. Nun sagt KLM, dass das Wetter in Amsterdam zu schlecht war um den Flug durchzuführen (die Flugwetterdaten sagen nichts zum Thema Nebel, sondern Sichtweiten von mehr als 10km).


    Ist es sinnvoll erst noch selbst weiter was zu versuchen, so könnte zum Beispiel nachgewiesen werden, dass in Hannover keine Maschine bereitstand, da der vorhergehende Flug AMS-HAJ gestrichen worden ist. Oder sollte ich direkt zu einem Anwalt gehen und ihn das zusammen mit meiner Rechtsschutz regeln lassen?

  • Am einfachsten ist es online bei flightright. Die wollen aber auch 20-30% von der Erstattung. Aber da kannst du vorher schonmal checken, was die zu dem Flug sagen.


    Bei mir war es leider auch mal das Wetter.

  • Ich wünsche Dir jetzt schon viel Erfolg!
    KLM/Air France sind das schlimmste, was ich je bei Erstattungen erlebt habe.

    Bei uns war es auch noch klar (technischer Defekt, umgebucht, Koffer nicht mit angekommen, daher 3 Tage ohne = Überbrückungsgeld um Klamotten zu kaufen) - haben im Endeffekt 8 Monate auf unser Geld warten müssen.


    Bei Wetter greift allerdings meist Force Majeure und der Betreiber stellt sich quer.

    Wenn natürlich parallel andere Maschinen nachweisliche gestartet sind, hilft dir das!


    Fazit: Bei dem Laden nur über Anwalt kommunizieren - erst als ich diesen Schritt angedroht habe, bekamen wir unser Geld.