Rechtliche Fragen

  • Danke dir.


    Vermieter hat geschrieben, dass es "aktuell wohl eine Selbstbeteiligung gibt" und ein eventueller Wechsel der Gebäudeversicherung Thema auf der Eigentümerversammlung sein wird.


    Gibt mehrere Eigentümer/innen hier, manche Wohnungen von diesen selbst bewohnt, manche vermietet. Eine Hausverwaltung gibt es auch.

    Mein Vermieter hat glaube ich auch nur einen Wisch "Hausgeldabrechnung 2018" für seine Wohneinheit bekommen.


    Wäre demnach sinnvoll, nochmal nachzuhaken und ggf. Einsicht hinsichtlich Gebäudeversicherung zu verlangen, wenn ich das richtig verstehe. Dann wohl bei der Hausverwaltung oder?

  • Der Vermieter muss dir den Posten aufschlüsseln und sich entsprechende Unterlagen bei der Hausverwaltung besorgen. Du selbst wirst kaum Auskunft von der Hausverwaltung erhalten, außer Sie betreuen auch das Sondereigentum des Vermieters.


    Die meisten WEG Verwaltungen teilen ihre Hausgeldabrechnung auch in umlegbare und nicht umlegbare Kosten auf. Allerdings kann da auch ein Fehler passieren. Am besten lässt du dir alle Rechnungen des entsprechenden Kontos zeigen

  • Die Selbstbeteiligung selbst kann nicht umgelegt werden, aber die erhöhten Nebenkosten durch den erhöhten Versicherungsbeitrag kann umlagefähig sein. Unsicher bin ich, ob Differenzbeträge geltend gemacht werden können, wenn die Versicherungsleistung wegen der Selbstbeteiligung geringer als die tatsächlichen Schadenskosten ausfiel. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage solcher Nebenkosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Die im Nachhinein erhöhten Kosten für die Versicherung müssten dem Mieter schriftlich vorgelegt werden.

    Zu klären wäre nur, wie der Wasserschaden zustande kam. Es könnte nämlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, wenn der Wasserschaden aufgrund einer fehlenden Wartung oder Instandsetzung zustande kam (etwa ein Loch im Dach, das schon lange abgedeckt hätte werden müssen) und eine Erhöhung der Versicherungkosten damit in Kauf genommen wurde (sofern ein Folgeschaden dadurch eintritt). Aber das muss man (leider) belegen können. Schau mal, ob irgendwo steht, wann das letzte Mal was am Dach gemacht wurde. Oder bitte um Einsicht diesbezüglich, falls das möglich ist. Eventuell kann sich jemand auch das Dach ansehen und den Zustand vor dem Wassenschaden noch einschätzen.

    Oder aber ein Mieter hat den Schaden verursacht, dann wäre aber die private Haftpflichtversicherung des Mieters gefragt (deswegen ist es immer gut als Mieter eine zu haben und zur Info umfangreiche Policen umfassen sogar Sachschäden im Ausland) bzw. kann der mit den Schadensbeseitigungskosten voll belastet werden. Aber das ist nicht der Fall, wenn ich das jetzt hier korrekt mitbekommen habe.Ich kann es mir beim Dach auch schwer vorstellen, dass ein Mieter dran beteiligt war.

    Es kann auch nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, wenn die Versicherung im Vergleich zu anderen überteuert ist/war. Das kann man nach einem Schadensfall wohl aber nicht mehr als Punkt anbringen ... ?

    Oh mähh, wenn da so ein Trockner stehen musste, will ich gar nicht wissen, wie es sich noch mit den Stromkosten verhält ...
    Bei uns im Haus ist die Sicherung des Dachfensters oben kaputt. Wenn das Fenster, wie das letzte Mal bei Sturm, wieder aufklappen sollte und Wasser eindringt und dadurch der Hausflur/ Treppengang beschädigt werden würde, läge die Schuld definitiv beim Vermieter. Wir haben den Schaden am Fenster gemeldet und die haben daraufhin nichts getan ...

  • War das in diesem Faden oder im "Straßenverkehr Mecker"?. Egal.


    Bin gestern in Heilbronn gewesen. Ticket.


    Auf der rechten Fahrbahnseite war ein Halteverbotsschild "Bewohner frei", was man aber nicht sehen konnte, weil dort aktuell ein Haus gebaut wird. Das Schild stand also in einer provisorischen Barke und war hinter der bereits errichteten Fassade und stand zudem auch noch parallel zur Fahrbahn. Man konnte es beim Einbiegen in die Straße also nicht sehen und ich hatte mich noch gewundert, wieso es hier keine Parkautomaten gibt.


    Aber unabhängig davon habe ich auf der linken Seite der Straße geparkt. Meines Erachtens muss doch der Hinweis für jede Straßenseite erfolgen. Bin mir da jetzt aber unsicher.

  • ...

    Aber unabhängig davon habe ich auf der linken Seite der Straße geparkt. Meines Erachtens muss doch der Hinweis für jede Straßenseite erfolgen. Bin mir da jetzt aber unsicher.


    Hmmm, ich habe da was für Dich gefunden:


    Das Parkverbot gilt jedoch nicht beidseitig. Gemäß § 42 Abs. 2 StVO gelten Vorschriftszeichen nur dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgend sind.

    Des Weiteren gelten Sie nur bis zur nächsten Kreuzung / Einmündung.

    Steht ein Parkverbotsschild am rechten Fahrbahnrand, darf am linken Fahrbahnrand geparkt werden und umgekehrt. Ebenfalls wird das Parkverbot an der nächsten Einmündung aufgehoben.

    aus: https://www.bussgeldkatalog-mp…in-der-einbahnstrasse.php


  • Danke Dir.


    Ich hatte daraufhin ja ohnehin erstmal nach dem Schild suchen müssen und dann natürlich Bilder gemacht.


    Hab denen das am Telefon schon geschildert, ich möchte Bilder dazu schicken.


    Wie kann man die hier eigentlich reinstellen?

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Uh, da hänge ich mich glatt mal ran. Ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Allerdings habe ich die Ampel im Schritttempo überfahren, um Platz für den ankommenden Rettungswagen zu machen. Bin gespannt wie das weiter geht.

  • Dürfte grundsätzlich dann ok sein, ich frage mich nur, wie man das nachweisen kann. Das Kennzeichen des RTW hast du wahrscheinlich nicht, oder?

  • Ich bin mir unsicher ob der RTW geblitzt wurde. Ich wurde auf jeden Fall 5-6 mal geblitzt :D weil ich da halt stand. Das Kennzeichen habe ich mir in der Situation nicht gemerkt. Im Nachhinein ärgere ich mich da auch ein bisschen drüber

  • Tja, wie verhält man sich in solchen Situationen denn wirklich richtig. Ich meine, dass man für den RTW Platz macht ist ja selbstverständlich und evtl. sogar lebensrettend. Jetzt wird der aber nicht geblitzt, weil mittlerweile grün ist!? Ist doch kacke. Und dann soll man mal schnell nach dem Kennzeichen schauen.


    :megaphon:Hedemann!!!