Rechtliche Fragen

  • In der Regel gibt es zwei Induktionschleifen, welche den Blitzer auslösen. Die erste kurz nach der Haltelinie, die zweite in der Mitte der Kreuzung. Evtl. wird auch generell ein zweiter Blitz ausgelöst. Hierdurch wird halt dokumentiert, welcher Verstoß vorliegt. Wer über die Haltelinie rollt und dann steht, hat halt "nur" die Haltelinie überfahren. Wer allerdings die Kreuzung quert, sollte sich auf Fahrverbot einstellen.


    Wenn Fahrzeuge mit Sonderlichtzeichen jemanden "nötigen" eine rote Ampel zu überfahren, dann sollte eigentlich nichts passieren.


    https://www.zeit.de/mobilitaet…-ampel-gesetz-der-strasse


    Bin Hobby-Richter.

  • Der anrollende RTW sollte auf dem Bild, das geschossen wurde, zu sehen sein. Du kriegst ja immer nur einen Ausschnitt zu sehen. Das eigentliche Bild ist größer. Da wird nichts kommen.

  • Selbst wenn was kommen sollte, einfach angeben, dass du für einen RTW Platz gemacht hast. Der Zugriff auf die Einsatzfahrten des Rettungsdienstes ist möglich.

  • Uh, da hänge ich mich glatt mal ran. Ich wurde beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Allerdings habe ich die Ampel im Schritttempo überfahren, um Platz für den ankommenden Rettungswagen zu machen. Bin gespannt wie das weiter geht.

    Meine Eltern hatten das vor etwa zwei Monaten am Friedrichswall und sich die gleiche Frage gestellt. Bis heute ist nichts gekommen. Es haben noch zwei weitere Autos Platz gemacht; meiner Meinung nach dürfte man auf den Bildern daher sehen, was da los war (es wird ja mehr als nur der Fahrer fotografiert). Selbst wenn der RTW nicht geblitzt worden sein sollte: Es fahren nicht einfach drei Autos sinnlos in die Kreuzung ein und bleiben dort auch noch stehen.

  • Ich dachte, ich kann schön im Zug von Hamburg bis Kopenhagen pennen. Auf einmal stiefeln mitten in der Nacht dänische Zöllner durch den Zug und wollen Ausweise sehen. Haben die noch nie von Schengen gehört? Was soll der Scheiß? :sauer:

  • Musketeer, wenn dich das tatsächlich überrascht hat, solltest du vorm einkaufen aufpassen, ob du die richtige Währung dabei hast. Bzw evtl nimmt dein Kreditkartenanbieter Gebühren fürs Bezahlen in Fremdwährung.


    Dänemark ist nur so ein bisschen EU.

  • mal eine ernstgemeinte grundsätzliche frage, die wahrscheinlich saudumm ist, weil die antwort auf der hand liegt. Ich stelle sie trotzdem: telefonanschlüsse ob mobil oder festnetz eines anwalts zu abzuhören ( auch und im besonderen von staatlichen stellen ) wäre doch ausnahmslos illegal, oder ? ich hatte nämlich mit einem anwalt zu tun, der ein solches vorgehen vermutete oder zumindest für möglich hielt. wären gesprächsinhalte juristisch verwendbar, selbst dann, wenn sie illegal abgehört wurden ? danke im voraus für antworten.

  • Und wenn sie legal abgehört werden?! Ich beziehe mich auf das "ausnahmslos illegal". Habe aber kein fundiertes Wissen. Kann mir aber vorstellen, dass es sehr wohl legale Abhörszenarien gibt. Dann dürfe es auch verwendet werden.


    Wenn es illegal erfolgt, würde wahrscheinlich niemand damit zu Gericht rennen, sondern vielmehr die Informationen als Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen gebrauchen. Die wiederum wären dann ja legal (zumindest wenn sich nicht beweisen lässt, wo die Informationen herkommen).


    PS: Bin Schiedsrichter (Rangeln und Schubsen)

  • Das regelt inzwischen die Technologie... Der Bilderberger Eric Schmidt hat aber einen guten Rat.


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  • was der google-typ zu dem themenbereich gesagt hat weiß ich. ist jetzt aber nicht tatsächlich eine antwort auf die gestellte frage, aber sei es drum.

  • Folgendes Problem:

    Unser Verein hat Trainingsanzüge bestellt, in nicht geringer Anzahl.

    Firma schickt uns Druckvorlage.

    Ich korrigiere: Schriftzug bitte hinten einzeilig und gebogen. Logo vorne bitte links und Nummer rechts, wie es sich gehört.

    Korrekturdatei kommt und vier Leute (!!!) bei uns übersehen, dass die Firma den Teamnamen geändert hat und einen Buchstaben zu viel eingebaut hat.

    Sicherlich ist das zu Teilen unsere Verantwortung. Firma zeigt sich bislang auch sehr kulant und versucht, die Textilien zu retten.

    Wir warten jetzt erstmal, was sich tut und wie und ob sie es hinbiegen könnnen.

    Frage ist: Wie bindend ist eine Druckfreigabe, wenn sich die Korrekturen nicht auf den Inhalt beziehen?

    Der Fehler ist an einer Stelle, der unglaublich schwer zu erkennen ist.

    Selbst im Logo selber steht der Name des Vereins.

  • Ein Jurist würde wahrscheinlich sagen/schreiben: Kommt drauf an. Nämlich auf das, was vereinbart ist, ergo im Vertrag und den AGBen steht.

  • Ich hoffe, man darf hier auch was schreiben, wenn es nicht rein um das rechtliche geht. Bei großen Mengen kenne ich das so, das man immer ein Probeexemplar in die Hand bekommt, bevor der große Auftrag raus geht. Dann wäre das sicherlich nicht passiert. Ich würde fast sagen, dumm gelaufen für euch und man kann hoffen, dass auf Kulanz was geht (diese Angaben sind ohne Gewähr ;) )

  • Wir hatten das ganze auf der Arbeit auch einmal. Da ging es nicht um Sportanzüge, sondern um Klebe-Siegel unserer Firma. Dort ist auch das Gründungsjahr aufgedruckt. Aus irgendeinem Grund wurde bei uns übersehen, dass sich eine 1818 anstatt einer 1918 draufgeschlichen hat.


    Wir haben auch die Druckfreigabe erteilt und sind am Ende auf dem Schaden sitzengeblieben, da wir eben die Freigabe erteilt hatten.


    Ich weiß jetzt aber nicht, ob man Siegel mit Sportanzügen vergleichen kann/darf.