Alltagsfragen

  • Wo ich gerade einen Bericht in Hallo Deutschland sehe....


    Werden Speichelproben, die freiwillig oder auch gerichtlich zu einem Fall angeordnert werden, eigentlich automatisch nach einer speziellen Zeit "gelöscht".
    Es geht hier um 1200 Speichelproben, glaub ich.
    Ich meine, alle Deliquenten haben nichs mit dem Fall zu tun; sind dann die Speichelproben auch bei späteren "artfremden" Taten für immer in den Archiven ?


    Kann man eine Löschung beantragen ?


    (Hatte den Fall mal, als bei einer "Steuergeschichte" meine Festplatte gespiegelt wurde. Hinterher wurde keine steuerliche Verfehlung festgestellt. Das Finanzamt hat dann behauptet meine Daten seien gelöscht. Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte meinte auf meinen Anfrage: Kann sein, kann nicht sein, das die Finanzämter das machen. Überprüfen kann man das nicht......)

  • Beamte fahren doch alle besoffen. Und Bullen sowieso!


    Der schaltet sicher auf Durchzug, wenn du ihn darauf ansprichst. :grübel:

  • Wo ich gerade einen Bericht in Hallo Deutschland sehe....


    Werden Speichelproben, die freiwillig oder auch gerichtlich zu einem Fall angeordnert werden, eigentlich automatisch nach einer speziellen Zeit "gelöscht".

    Sofort. Sie dürfen nur zu Vergleichszwecken und lediglich für das Verfahren verwendet, also nicht in den Datenbanken gespeichert werden. Das wird auch streng so gehandhabt. Der/Die Datenschutzbeauftragte sollte es wissen.

  • Hast Du schon oft Fahrer angehalten, die nur eine Kopie des Führerscheins dabei hatten? Habe meinen Original-Lappen nur noch dabei, wenn ich z.B. ein Auto mieten möchte.

  • Ich halt mich aus den Angelegenheiten im Straßenverkehr raus, so gut es geht. ;)


    Kopien alleine sind aber wenig wert. Ich kann mir 96 Stück machen, jedesmal eine, bevor ich den Lappen für ein paar Wochen oder Monate abgebenen muss. Selbst amtlich beglaubigt ist eine Kopie aufgrund des (alten Datums) wenig wert.


    Du sorgst damit also nur für eine verlängerte Standzeit, denn die weitere Kontrolle muss über ja die Abfrage durch (dafür berechtigte) Kollegen auf der Wache erfolgen. Ist das System für diese bundesweite Datenbank mal ausgefallen (soll ab und an vorkommen), wird man Dir ggf. nach Hause folgen und Deinen Führerschein einsehen wollen.


    Ob es dann anschließend den Zettel mit dem Verwarngeld für das Nichtmitführen der Fahrerlaubnis gibt (frag mich nicht, müsste erst nachschauen, was es kostet) ... naja, ich halte es zumindest nicht für unwahrscheinlich.

  • Auch nicht bei Fußballfans? :D


    Hätte jetzt gedacht, dass es grundsätzlich möglich wäre wie bei Feuerwehreinsätzen etc.

  • Svenny, 10€ Möchte ich sehen, dass die Polizei mir nach Hause folgt, wenn das 100 km sind. Sie haben es tatsächlich schon getan und ich hatte zu Hause die 8 auf dem Rücken. Sie wollten meinen Lappen sehen und haben eine Softair auf dem Tisch gefunden.... :engel:

    Einmal editiert, zuletzt von utze ()

  • Hätte jetzt gedacht, dass es grundsätzlich möglich wäre wie bei Feuerwehreinsätzen etc.

    Es gibt Sachen und Einsätze, die durch den Verursacher/Verantwortlichen bezahlt werden müssen. Aber die Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle gehört nicht dazu.


    Grundsätzlich (keine Gewähr, das ist nicht mein Spezialgebiet) gilt meines Wissens: Wer zahlen muss, der musste die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch schon stören, sich selbst oder andere gefährden, also das Geschehen irgendwie selbst herbeiführen oder die Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.


    @musketeer


    Ich glaube, das verhält sich ähnlich wie bei der Feuerwehr oder Handwerkern. Angefangene Stunden, Anzahl des eingesetzten Personals, Anzahl und Art der Fahrzeuge ...


    ... das kann sich schon ganz ordentlich aufsummieren. Die großen roten Autos sind dabei aber noch deutlich teurer.

  • Möchte ich sehen, dass die Polizei mir nach Hause folgt, wenn das 100 km sind. Sie haben es tatsächlich schon getan und ich hatte zu Hause die 8 auf dem Rücken. Sie wollten meinen Lappen sehen und haben eine Softair auf dem Tisch gefunden.... :engel:

    Tja ... so vermeintlich harmlos fangen die Geschichten ja meistens an, die dann am nächsten Tag so in der Zeitung stehen. ;)

  • Das stimmt. Ganz gefährlicher Einsatz der Polizei. Eine Softair wurde gefunden und der Besitzer erschossen. Naja, noch sind wir ja nicht in Amerika.

  • Das mag Dich (aus Deiner Sicht in diesem Moment ungerecht) betreffen, aber bis heute ist es nicht möglich, diese Dinger von echten Knarren zu unterscheiden, ohne sie näher zu besehen oder gar anzufassen und in der Hand zu wiegen ...


    ... btw ... ein SEK weiß immer ganz genau, worauf man sich gerade einlässt und die sind entsprechend ausgerüstet/vorbereitet, wenn bzw. bevor sie durch eine Tür gehen. Die Männer und Frauen im Streifendienst wissen selten, mit wem sie es da gerade so ganz genau zu tun haben.


    Außerdem: Wäre es 'ne Kollegin gewesen, die Dich zusammengebunden hätte, würde ich an dieser Stelle ja gar keine Beschwerde herauslesen. Da hätte der Utze sich doch gefreut. ;)

  • Das meinte ich auch nicht böse. Total verständlich. Die Dinger sehen echt aus. Meine Frau fand es nicht so witzig, dass sie nachts um 2 das "POLIZEI" der Lederjacken hat funkeln sehen. Am Ende war ja alles gut und ich habe sogar eine Entschuldigung bekommen ;)

  • utze


    Nachts um 2. Hätten Dich gleich auf die Wache bringen sollen. Den Führerschein kann man ja später noch zerreissen. :lookaround:


    @The Menace


    Falsch, wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstanden haben. ;)


    Vergleichsproben, wie sie z. B. nach einem Massentest anfallen, dürfen nur in dem dafür betreffenden Verfahren Verwendung finden und anschließend nicht gespeichert werden.


    Es gibt keinen Automatismus, der stets in die Speicherung führt, sondern es sind ein paar Hürden zu nehmen.


    Bei der DNA von Straftätern sieht es natürlich anders aus ... aber da steht dann zur Prüfung als erstes der Tatbestand, die Prognose und am Ende ein richterlicher Beschluss (entfällt bei Freiwilligkeit ... und ja, in dem Fall leistet man nicht nur eine Unterschrift).

  • Dann habe ich auch mal ne Frage: Wozu soll das gut sein, wenn man nur eine Kopie seines Führerscheins mitnimmt und wie kommt man auf so eine super Idee?

  • Der Artikel ist ziemlicher Quatsch.


    Ob man ein Stück Papier daheim in einer Schublade verbirgt, ist vollkommen egal. Weil man eben doch die Erlaubnis, also eben ganz genau das in dem Artikel benannte immaterielle Recht, entzogen bekommt (nach Auffassung der Straßenverkehrsbehörde hat übrigens niemand das Recht dazu, ein Fahrzeug zu führen ... nur wer sich als geeignet und sicher erweist, bekommt und behält die Erlaubnis).


    Mit jeder weiteren Fahrt, die man also beispielsweise nach 'ner ausreichenden Alkoholgeschichte am Steuer hinlegt, bekäme man eine neue Akte angelegt.


    Führt außerdem auch wieder nur in die nächste Maßnahme. Den Hausbesuch.