Zitat"8. Abstimmungen erfolgen, wenn die Versammlung nicht anders beschließt, durch Abstimmungsgeräte im Wege einer elektronischen Abstimmung.
Sehr richtig, Hanomag. Du hast die Unzulänglichkeiten der Satzung richtig erfasst. Sie ist einfach nicht eindeutig. Kurzum: schlecht verfasst! Da wird es schwierig mal irgendwas auf dem kurzen Dienstweg zu klären. Ebenso wie die Hannoversche in vielen Punkten. Ist aber alles nicht meine Schuld.