Banken und Finanzen

  • Hm, ich bin jetzt schon länger kein Sparkassenkunde mehr, aber ich konnte damals den Browser auf Desktopversion umstellen und dann auch vom Handy aus Überweisungen ausführen

  • Nein, jedenfalls nicht allgemein. Sprich: Es gibt bisher keine gesetzliche oder regulatorische Pflicht für die Banken und Sparkassen, das zu tun.

  • Nein, ist es nicht.


    Der Artikel ist nett geschrieben, in seiner Kernaussage "ist tot" aber noch Blödsinn. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der Handel das Feld kampflos aufgibt. Es wäre zum Beispiel ein Weiterleben möglich, wenn der Gesetzgeber für unverhältnismäßig aufwendige Bonitätsprüfungen eine Ausnahme schafft. Außerdem sind Verfahren denkbar, in denen Kunden bei der ersten Nutzung bei einem Händler eine Kontoprüfung durch einen Drittdienstleister zulassen müssen. Die erkennt dann z.B., dass der Kunde immer wieder Lastschriften zurückgebucht hat und verweigert den Zahlungsvorgang. PSD2 macht es ja möglich.


    Bei den Kreditkartenfirmen, PayPal, vielen Banken usw. dürften aber die Korken knallen, weil ein wichtiger Konkurrent erstmal stark geschwächt ist. Das ist richtig.

  • Es wäre zum Beispiel ein Weiterleben möglich, wenn der Gesetzgeber für unverhältnismäßig aufwendige Bonitätsprüfungen eine Ausnahme schafft.

    Den Hinweis verstehe ich nicht. Es steht doch im verlinkten Artikel, dass eine entsprechende Regelung im Gesetz (der Geoblocking-Verordnung der EU) enthalten war, aber im Mai 2019 durch den Generalanwalt des EuGH für nicht anwendbar erklärt wurde.

  • Ausserdem ist nur die Einschränkung auf einen Personenkreis tot - es bleibt den Unternehmen offen, einfach allen Kunden das Lastschriftverfahren anzubieten.


    Interessant wäre in diesem Zusammenhang ob eine Einschränkung des Käuferkreises - auf z.B nur in Deutschlang gemeldete Personen - zulässig wäre.

  • Es wäre zum Beispiel ein Weiterleben möglich, wenn der Gesetzgeber für unverhältnismäßig aufwendige Bonitätsprüfungen eine Ausnahme schafft.

    Den Hinweis verstehe ich nicht. Es steht doch im verlinkten Artikel, dass eine entsprechende Regelung im Gesetz (der Geoblocking-Verordnung der EU) enthalten war, aber im Mai 2019 durch den Generalanwalt des EuGH für nicht anwendbar erklärt wurde.

    Vollkommen richtig. Ich habe aber an anderer Stelle gelesen, dass die Geoblocking-VO in der Intention des Gesetzgebers nicht bestimmte Zahlungsarten tot machen sollte.


    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin mir auch äußerst unsicher, ob die Online-Lastschrift als breit angebotenes Verfahren weiterbestehen kann oder nicht zu einer Nischen-Bezahlart wird (wenn der Händler z.B. sicher sein kann, dass seine Käufer nur oder fast nur aus Deutschland kommen, z.B. beim Pizza-Bestellservice). Ich habe mich nur an dem Wort "tot" gestört, weil mir das aktuell noch zu weit geht.

    • Offizieller Beitrag

    Interessant wäre in diesem Zusammenhang ob eine Einschränkung des Käuferkreises - auf z.B nur in Deutschland gemeldete Personen - zulässig wäre.


    Den Artikel hast du offensichtlich nicht gelesen...

    Missverstehe ich das? Es ist doch ein Unterschied, ob ich "SEPA-Lastschrift nur für Deutsche" anbiete oder den Käuferkreis generell auf Deutsche beschränke.

    Wobei ich denke, dass das im Ergebnis auch nicht gehen wird.
    Aber es ist jedenfalls nicht dasselbe.

  • Das wäre doch noch schlimmer. Sowohl im Sinn der Geoblocking-VO als auch und vor allem tatsächlich. Oder möchtest Du einem Österreicher verbieten eine Fahrkarte der DB zu kaufen? Bzw. einem Afrikaner verbieten z.B. eine Wohnung zu mieten.


    Ausschließlich mit der Begründung, dass sie nicht Deutsche sind...

  • Es ging mir ja auch nicht darum ob das cool wäre, sondern ob es zulässig wäre, wenn ein Unternehmen, dass gerne weiter SEPA anbieten möchte für seine Produkte dies dann so entscheiden dürfte und dann halt auf die ausländischen Kunden verzichtet.

  • Hm. Ist die Frage. Die Ausnahmeregelung in der Geoblocking-VO gibt das auf den ersten Blick wohl nicht her. Man müsste quasi über Eck argumentieren - die Geoblocking-VO erlaubt das Einschränken von Zahlungsmethoden, SEPA darf nicht eingeschränkt werden, darum dehnt man die Ausnahme in der Geoblocking-VO von den Zahlungsmethoden auf die Belieferung aus. Glaube nicht, dass das vor Gericht zieht.

  • Wie angedeutet, am Ende ist die Frage, wer die Politik überzeugen kann: die Handelsverbände (also v.a. die deutschen) oder halt eine Allianz aus Banken, Kartenfirmen und Zahlungsinstituten.


    Oder ob jemand auf Basis der PSD2 eine Lösung findet, der Lastschrift trotz Geoblocking-VO und SEPA-Diskriminierungsverbot die Fortexistenz zu sichern. Bonitätsprüfungen werden dadurch jedenfalls deutlich einfacher und damit in der gesamten EU billiger; Nachteil wäre allerdings, dass man dem Händler oder einem Prüfungsdienstleister einen Check seiner zurückliegenden Umsätze auf Rücklastschriften erlauben muss.


    Ähnlich sieht es übrigens auch der Zahlungsmittelexperte des Handelsverband Deutschland:


    https://einzelhandel.de/themen…r-beliebtes-zahlverfahren

  • Ich hatte mal nen Kredit von meiner Bank, da werde ich angerufen, ich könnte doch für ein Beratungsgespräch vorbeikommen, wahrscheinlich könnte man die Zinsen senken. Im Gespräch stellte sich dann heraus dass doch nichts zu machen ist es sei denn ich würde mehr Optionen oder Produkte der Bank nutzen wie z.B. einen Dispo, den ich damals noch nicht hatte.


    Nun hab ich wieder einen Kredit und werde wieder angerufen, man könnte die Zinsen senken. Ich erzähle dass man mir damals nicht helfen konnte. Außerdem sagte ich dass ich xx Euro Zinsen zahle, also wenn sie es billiger machen könnten, dann sollen sie doch einfach die Rate senken. Da hat sich der Typ relativ schnell verabschiedet. Warum ruft der mich an wenn er nichts machen kann?