• Dito, aber:


    Zitat

    „An den Gerüchten ist eindeutig nichts dran, die Sache ist absolut offen“, dementierte Steiner am Wochenende. „Das Verfahren lebt, es ist noch nicht beendet.“


    Ein klareres Dementi kann es von einem Juristen eigentlich nicht geben.

  • Was natürlich nichts heißen muß. Denn letztlich kann niemand überprüfen, ob es stimmt. Und selbst wenn das Gericht pro Kind entscheidet, kann es immer noch sagen, daß es diese Tendenz vorher nicht gegeben hat. Aber ich denke auch, daß viel vom Mitgliedervotum am Wochenende abhängen wird. Deshalb: Bitte kommt zahlreich, auch wenn es für Euch Umstände bedeutet. Laßt uns dem Spuk endlich ein Ende machen!

  • Was natürlich nichts heißen muß. Denn letztlich kann niemand überprüfen, ob es stimmt. Und selbst wenn das Gericht pro Kind entscheidet, kann es immer noch sagen, daß es diese Tendenz vorher nicht gegeben hat


    Richtig. Aber ich halte Udo Steiner als ehemaligen BVerfG-Richter für eine integre Person, die nicht irgendwelche Spielchen mitspielt und v.a. sich nicht wahrheitswidrig wörtlich zitieren lässt.

  • Du hast als Journalist keine Informanten in Hannover und sonstwo intern, brauchst aber eine Schlagzeile, weil sich da erkennbar aufs Wochenende hin etwas entwickelt.


    Dann setzt Du halt ein Gerücht in die Welt und konfrontierst jemanden damit. Der dementiert logischerweise und schon hast Du einen Artikel.


    :ahnungslos:

  • Dann gibt es doch nur eine Devise: Am Samstag nix wie hin zur JHV und abstimmen, damit der Antrag zurückgenommen werden kann und gar nicht erst wirksam wird, oder.???

  • Da ich mit der Suchfunktion hier im Forum nichts Passendes gefunden habe und auch im Internet nach längerer Suche keine klare Antwort finde, eine Frage an alle, die sich im Gesellschaftsrecht noch besser auskennen:


    Für den Fall, dass 50+1 vor ordentlichen Gerichten fallen sollte:


    Können die Kommanditaktionäre (in unserem Fall die Hannover 96 Sales & Service um Kind) einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (Profisparte Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) eine Umfirmierung beschließen, ohne die Zustimmung der Komplementärin (Management GmbH bzw. Stammverein) einzuholen?


    Falls das gehen sollte und im Fall einer Umfirmierung kein Vetorecht bei der Komplementärin läge, würden Kind & Co die Profisparte bei einem Fall von 50+1 wohl einfach als AG o.Ä. umfirmieren, deren Anteile dann die Sales&Service oder direkt deren vormalige Gesellschafter halten. Verein (bzw. vielmehr die Management GmbH) wären dann vollständig raus, weil unmittelbar ja keine Kommanditanteilen vom Verein gehalten werden.


    Meine Einschätzung sagt mir, dass eine Umfirmierung gegen den Willen der Komplementärin nicht zu machen ist, weil auch die Möglichkeit des Ausschlusses einer Komplementärin zwingend an gewichtige Gründen gekoppelt ist (u.a. Veruntreuungen oder Missbrauch eingeräumter Befugnisse). Liege ich damit richtig?

  • Vielen Dank, genau, ich meinte das Prozedere im Fall einer Umwandlung, weil sich bei Beibehaltung der bestehenden Rechtsform die Management GmbH (und damit der Verein) ja nicht ohne weiteres Rausdrängen und durch eine andere Komplementärin ersetzen ließe.


    Vielen Dank für den Link, an einer entscheidenden Stelle habe ich aber weiterhin ein Verständnisproblem bzw sehe Interpretationsspielraum:


    Als Alternative kommt in Betracht, dass die Komplementärin der Umwandlung widerspricht und im Anschluss gegen eine Barabfindung aus der neuen Gesellschaft ausscheidet.“


    Diesen Fall halte ich für am Wahrscheinlichsten, wenn der Verein die Möglichkeit der Einflussnahme nicht kampflos überlassen will. Unklar bleibt, ob die Komplementärin aufgrund entsprechender Rechtspraxis am Ende gezwungen wäre, gegen eine Abfindung in „üblicher Größenordnung“ auch gegen Ihren Willen auszuscheiden.


    Falls dem aber nicht so ist, wäre die Drohung von Kind, notfalls vor ordentlichen Gerichten gegen 50+1 vorzugehen, nichts als heiße Luft. Das generelle Ende von 50+1 würde bei den tatsächlichen Gegebenheiten im Konstrukt vor Ort in Hannover nichts daran ändern, dass die Profiabteilung im Status Quo in einer Komanditgesellschaft organisiert (aus Kinds Perspektive „gefangen“) ist, aus der die Investorenseite die Management GmbH mit ihren weitreichenden Befugnissen als Komplementärin nicht gegen deren Willen und damit nicht gegen den Willen des Stammvereins herausgedrängt bekommt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Clerecker ()

  • ... wenn der Verein die Möglichkeit der Einflussnahme nicht kampflos überlassen will.


    Das hat er bereits durch den abgeschlossenen Kaufvertrag über 51% der Management GmbH. Dieser wird einen Vorbehalt enthalten, der für die letztendliche Übertragung der Anteile die Zustimmung der DFL voraussetzt, soweit dies erforderlich ist. Und will der Verein zu einem späteren Zeitpunkt von dem bereits geschlossenen Vertrag zurücktreten wird Schadensersatz fällig werden. Bisher kennt ja noch keiner die genauen Details. Abwarten was da noch kommt, aber ich befürchte so leicht gibt sich Kind nicht geschlagen und er wird mit entsprechenden Vertragsklauseln vorgesorgt haben.
    Da habe ich ehr die Hoffnung, das sich durch die Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat der Vertrag an sich anfechtbar ist

    Einmal editiert, zuletzt von Likedeeler ()

  • Gute Frage, Clerecker! Da bis jetzt kein Jurist geantwortet hat und ich die Frage wichtig finde, dilletiere ich mal mit einer halbgaren dejure-Recherche. Vielleicht lockt das die Leute vom Fach hervor, ist immerhin eine Gelegenheit, mich zu shreddern. ;)


    Und danke an Maulwurf, der mit "Umwandlung" das richtige juristische Stichwort genannt hat.


    Im folgenden gehe ich davon aus, dass der Kaufvertrag, von dem likedeeler spricht, nicht umgesetzt wird. (Abgesehen von der Zustimmung durch die DFL als Voraussetzung nehme ich auch an, dass das anfechtbar sein wird, wenn der Verein das anfechten will.)


    Zunächst ist eine KGaA eine Kapitalgesellschaft, keine Personengesellschaft. Damit sind wohl Paragraph § 233 bzw. § 240 Umwandlungsgesetz (wasesnichtallesgibt) einschlägig. (Der Text vom Maulwurf bezieht sich auf eine GmbH & Co. KG. Das ist dann aber eine Personen-, keine Kapitalgesellschaft. Deswegen wird dort auch auf § 217 Umwandlungsgesetz verlinkt, der die Umwandlung von Personengesellschaften behandelt, wohingegen sich § 233 auf Kapitalgesellschaften, die in Personengesellschaften umgewandelt werden bezieht. § 240 wiederum wäre dann zuständig für die Umwandlung einer Kaptialgesellschaft in eine andere Form der Kapitalgesellschaft.)



    Die Antwort lautet also: Nein, ohne die Zustimmung der Kommanditistin "Hannover 96 Management GmbH" kann sich die "Hannover 96 GmbH & Co. KGaA" nicht umwandeln, es sei denn im Gesellschaftsvertrag der KGaA ist festgelegt, dass eine Mehrheit dafür ausreicht und entsprechende Mehrheitsverhältnisse vorliegen bzw. bei Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft eine 3/4-Mehrheit bezogen auf das Grundkapital, wenn die Satzung nichts anderes sagt.


    Zudem dürfte die Managment-GbmH auch "persönlich" haften und damit gemäß jeweils Abs. 3 eingebunden werden müssen.


    Wir bräuchten also Stimmverhältnisse in der KGaA und die Satzung, um weiterzukommen. Anybody?


    Abgesehen davon, würde hier auch wieder der Lizenzentzug drohen, vermute ich, denn dann wäre der Verein ja ausgebootet. Eine Satzungsänderung der KGaA mit selbigem Ergebnis wurde ja auch zurückgezogen, weil plötzlich der Lizenzentzug im Raum stand.


    (Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG den Verein so einfach nicht los wird. Aber das ist eher so ein Gefühl. Dafür spricht auch, dass Kind ja die 96 Management GbmH übernehmen will, was er ja nicht müsste, könnte er sie durch Satzung und diesen Trick loswerden. Wobei natürlich aus diversen Gründen möglich sein könnte, dass er beide Optionen versucht, offen zu halten.)

    3 Mal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Das Thema 'Schadensersatz' im Zusammenhang mit dem Rückzug des Antrags bei der DFL ist tatsächlich etwas, wovor ich Bammel hatte. Aber irgendwer hatte bereits zurecht geschrieben, dass ja Kind selbst den Wert für die Management-GmbH mit dem Nennwert beziffert hat. Wie sollte er jetzt höheren Schadensersatz fordern. Vermutlich könnte vom e.V. die Verfahrenskosten verlangt werden.

  • Naja. Davor hätte ich auch nicht wirklich Angst. Denn das Argument, dass der Vertrag, den er für den Verein abgezeichnet hat, wegen des groben Mißverhältnisses Kaufpreis (12,750 Euro) und Wert (mind. 10 bis 30 Millionen Euro) nicht im Interesse des Vereins liegt und er seinen unternehmerischen Pflichten als Geschäftsführer der Management GmbH (in seiner Rolle als Vereinspräsident) nicht nachgekommen ist, halte ich für stark, sollte es vor Gericht gehen.


    Dass der Vertrag vor Gericht geht, selbst wenn die DFL ihn freigibt, ist natürlich deutlich wahrscheinlicher geworden dadurch, dass die Vereinsführung sich geändert hat. Der Vertrag war "relativ" (aber auch nur das) unproblematisch, solange er den Verein kontrollierte.


    Ich würde von daher vermuten, dass der Verein den Antrag ruhend stellen könnte, ohne dass Schadensersatzansprüche erhoben werden. (Denn dann müsste ja der Vertrag mitgeprüft werden.) Ich gehe ferner davon aus, dass, weil der Vertrag wahrscheinlich Schwächen hat, der Antrag gar nicht mal unbedingt ruhend gestellt oder aufgehoben werden müsste. Wie man da als Verein genau rauskommt, da würde ich mich auf die beteiligten Juristen verlassen.


    EDIT: Wahrscheinlich sehe ich das gerade, beflügelt vom Ergebnis Samstag, viel zu optimistisch. Habe ich aber auch Bock drauf. Ich hatte ja schon länger resigniert. Lieber zu optimistisch als resigniert, sage ich mal.

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Ein Scenario das mir gerade noch durch den Kopf ging


    Was passiert wenn der e.V finanziell pleite ist und in Konkurs gehen muss, heißt sich auflöst, bevor Kind mit seiner Übernahme durch ist? (Um die Finanzen des Vereins ist es ja auch nicht wirklich gut bestellt) Dann wäre 50+1 in Hannover ja nicht mehr möglich, da es keinen Stammverein mehr gibt der die Mehrheit der Stimmrechte halten könnte. Würde es dann für die KGaA dann heißen, mitgefangen, mitgehangen und es keine Lizenz mehr geben oder wird die DFL dann für KGaA einen Weg (eine wie auch immer begründete Ausnahme) finden um sie weiter am Spielbetrieb teilnehmen zu lassen? - Hoffe ich bekomme gleich keine Alpträume bei dem Gedanken das Kind so die Übernahme gelingen könnte.

  • Gibt in der BILD ein Interview mit Kind. Den Antrag auf die 50+1 Regel habe die KGaA als Vertragspartner der DFL gestellt. Der e.V. und Martin Kind hätten diesen nur bestätigt.

  • Hier entlarvt Kind sich doch selbst - wenn 50+1 in Hannover noch gilt, dann hat der Verein die volle Geschäftsführung in der KGaA und kann deshalb über die KGaA auch den Antrag zurücknehmen

  • Du bist auch so´n Kind Futzi, oder?


    Na klar muss jetzt geklärt werden wie die rechtlichen Möglichkeiten sind und wie die Anträge genau gestellt wurden.


    Jetzt aber von Anfang an zu schreiben, der neue AR/Vorstand sollte sich da raushalten ist der eigentliche Affront.

  • Kind bestätigt in der Passage ja auch, dass der Verein - sowie Kind selber, unklar in welcher Funktion, eventuell rituell als Gottkönig - dem Antrag zugestimmt hat.


    Jetzt ist mir unklar, wie wichtig diese Zustimmung für das Verfahren war, aber wieso sollte der Verein diese Zustimmung nicht zurückziehen? Wäre das der Fall, würde die DFL gegen den Willen der neuen Vereinsführung agieren und alles dazu beitragen, was sie kann, dass der Verein komplett aus der Profiabteilung rausgedrängt wird.


    In Hannover interessiert das keine Sau. Aber bundesweit? Könnte sich die DFL leisten, wenn sie wollte, derart einen Verein zu übergehen? Will sagen: Da entsteht doch politischer Druck.


    Abgesehen davon denke ich, dass man sich nicht zu sehr auf den Antrag fixieren sollte. Wichtiger wäre mE, den Kaufvertrag in's Zentrum zu stellen. Dass über einen so weitreichenden Vertrag die Vereinsmitgliederversammlung mitentscheiden muss, müsste doch wohl öffentlich vermittelbar sein. Unabhängig von der juristischen Situation. Letztere kann ich nicht beurteilen, fände es aber haarsträubend, sollte der e.V. tatsächlich gar keine Handhabe haben, das noch zu stoppen.


    Kind scheint in jedem Fall entschlossen, durchzuziehen. Er könnte als KGaA-Geschäftsführer ja auch als Zeichen der Gesprächsbereitschaft erstmal den Antrag auf Eis legen, dass er hier meint, man müsse das erst rechtlich prüfen, interpretiere ich so, dass er versucht, komplett weiter sein Ding durchzuziehen. Ich halte das für plump und hoffe, er zeigt noch ein Einsehen oder so ein Verhalten wird letztlich bestraft.


    EDIT: theMenace habe ich hier nicht als "Kind-Futzi" wahrgenommen, im Gegenteil. Und ich denke, wir sollten vorsichtig sein, uns sowas untereinander vorzuwerfen. Allerdings kann ich auch schwer nachvollziehen, warum der Verein sich so tugendhaft wie möglich verhalten soll, also seine Befugnisse defensiv interpretieren soll, solange Kind so agiert, wie er agiert, nämlich drohend und konfrontativ. Natürlich sollte man nicht unüberlegt in eine (weitere) Konfrontation einsteigen, aber man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Hat irgendjemand von Euch diesen Antrag an die DFL gesehen und die Unterschriften geprüft? Das ist eine Seite.


    Hat jemand die Begründung von Kind zu diesem Antrag gesehen? Das ist ein größeres Pamphlet und liegt im Kokenhof.


    Hat jemand den Kaufvertrag über die Anteile der Management GmbH in Höhe von 12750 € gesehen?


    Lasst das mal den neuen Vorstand und AR machen, die müssen erst mal Einsicht bekommen, alles Andere ist wilde Spekulation ohne Sinn und Verstand.