• Was passiert mit 50+1, sollte der e.v. insolvent gehen? Ein aufgelöster Verein verlöre auch die Rechte der GF Bestimmung, oder? Wenn ja, an wen?

    Wenn der e.V. sich auflöst, erlischt die Lizenz der KGaA und diese verliert grundsätzlich das Recht, eine neue zu beantragen. So verstehe ich jedenfalls § 10 (1) Buchst. c) Lizenzierungsordnung:


    Zitat

    Die Lizenz erlischt ohne vorherige Ankündigung [...]


    c) wenn der Mutterverein sich auflöst oder seine Rechtsfähigkeit, aus welchen Gründen auch immer, verliert. Eine bereits erteilte Lizenz für die Kapitalgesellschaft erlischt mit dem Ablauf des Jahres, für das sie erteilt ist. Ebenso erlischt ihr Antragsrecht für eine neue Lizenz. Eine neue Lizenz wird nicht erteilt.

    In den Fällen einer Fusion durch Neubildung oder Aufnahme behält die Kapitalgesellschaft ihr Antragsrecht, wenn der Mutterverein das Recht zur Teilnahme an der Spielklasse nicht verlieren würde. Voraussetzung ist jedoch, dass der neue Verein an der Kapitalgesellschaft weiterhin im Sinne des § 8 Nr. 3 Satzung DFL e.V. beteiligt ist.

  • Waldumwandlung96 schön, dass Du wieder da bist


    Das hieße dann ja, einfach den Verein über die Klinge springen lassen und dann mit den Markenrechten und der Altmännerrunde ohne störende Vereinsmeier sein eigenes RB Hannover aufbauen fiele schonmal aus, oder?

  • Thx, Wald. Keine Lizenz für die KGaA im Falle der Insolvenz des eV stellt einiges klar. Kein Grund zur Panik also.

  • Ich wäre mir beim 96-Konstrukt nicht ganz so sicher, dass das so einfach ist. Die Lizenz beantragt und nimmt ja die KGaA und nicht der e. V. und außerdem ist der e. V. finanziell nicht mehr an der KGaA beteiligt. Die einzigen Verbindungen finanzieller und struktureller Art sind die Management GmbH und der Grundlagenvertrag, sowie die zwei e. V.-Aufsichtsräte in der KgaA. In der Management und im Grundlagenvertrag ist aber zumindest meines Wissens nach keine Regelung bezüglich einer Insolvenz irgendeines Teils von 96 geregelt.


    Da also der e. V. praktisch nichts mehr mit der Profiabteilung zu tun hat, könnte es also auch zu einer rechtlich anderen Auslegung des Paragraphen kommen im Fall der Fälle. Ich würde es nicht drauf ankommen lassen.


    Sollte der Paragraph aber wasserdicht sein, kann es natürlich nie und nimmer im Interesse der Nicht-Investoren liegen, den e. V. über die Klippe springen zu lassen. Aber das darf auch kein Freifahrtschein sein, dass immer und immer wieder Geld aus dieser Ecke zugeschossen werden muss und soll, damit der e. V. am Leben gehalten und die Lizenz gesichert werden kann. Der e. V. sollte schon weitestgehend auf eigenen Füßen stehen können - am besten natürlich mit den Markenrechten im eigenen Besitz und entsprechenden Lizenzgebühr durch die KGaA, so wie in Frankfurt auch.

  • Also, Eines sollte klar sein, die KGaA ist der Lizenznehmer und hat nicht nur die Markenrechte, sondern auch den Namen Hannover 96 übernommen. Von Martin eingefädelt, gibt es sonst nirgendwo.

    Herr Kind hatte ja darauf hingewiesen, dass der e.V. den Namen Hannover 96 weiter kostenlos mitbenutzen darf.

    Ansonsten müsste der Verein für seinen eigenen Namen Lizenzgebühren zahlen, irre, nicht wahr?


    Sollte der e.V. pleite gehen, dann könnte die KGaA den Weg von RBL gehen und einfach einen Verein neu gründen.

    Die Fördermitglieder ohne Stimmrecht sind ja schon da und müssten nur von der KGaA und dem neuen Verein übernommen werden.


    Prost Martin!

  • Ja so einfach ist das dann nun auch wieder nicht. RBL hat immerhin einen bestehenden Verein (SV Makranstädt) und deren Lizenz in der 5. (?) Liga übernommen. Sonst hätten sie in der letzten Kreisklasse anfangen müssen. Eine bestehende Lizenz eines Vereins (einer KGaA, etc...?) ist also schon die Mindestvoraussetzung.

  • Sorry, Hannover 96 KGaA hat die Lizenz und muss sie nicht von einem anderen Verein übernehmen.


    Dann heißt der Verein eben Hannoverscher Sportverein von 2019 e.V.

  • Siehe DFL-Statuten oben und mein Beitrag zuvor. Was passiert bei einer Insolvenz oder Auflösung des 96-e. V.?! WENN die Lizenz an diesen einen e. V. gebunden ist - und sie nur an die KGaA weitergereicht wird - also rein rechtlich betrachtet, dann ist es eben nicht mit einer Vereinsneugründung getan.

  • Den Mutterverein Hannover 96 gibt es eigentlich gar nicht mehr, deshalb will ihn Kind ja auch loswerden.

    Das hat er mit seinen Mehrfachfunktionen so eingefädelt.


    Kind hat die Lizenz, den Namen und die Markenrechte überschrieben bekommen und ihm gehört die Mannschaft, der Verein hat nix mehr und wurde von ihm an den Rand der Pleite geführt.


    Der e.V. kann jetzt nur noch die Karte 50+1 ziehen, Ende.

  • Damit bin ich wiedee d'accord. Aber wie gesagt steht das eben nicht so eindeutig in den DFL-Statuten. Und das ist dann eben Auslegungssache.

  • Da würde die DFL bestimmt eine Sonderregelung finden, so wie im Fall RBL.


    Sollte der Paragraph aber wasserdicht sein und die DFL daran festhalten, dann verfällt die Lizenz.