• Wenn die Aussicht auf Erfolg so groß ist, warum ist der 1860-"Investor" (Name ist mir entfallen/egal) nicht diesen vielversprechenden Weg gegangen?

  • Es ist interessant zu beobachten, wie genau jetzt sowohl hier im Forum als auch in der Presse die ganzen Leute aus ihren Ecken gekrochen kommen und die Wettbewerbsrechtswidrigkeit der 50+1 Regel beschwören. Den Joker, den Kind angeblich noch hätte... Natürlich ohne jede materiellrechtliche Substanz. Wie auch, die Warnungen und die Bedenken kommen von juristischen Laien.


    Also, keine Panik ?

    Na, klar und die Welt ist eine Scheibe...

    Passt schon Herr Betriebswirt!

    Geil, Berufe, geil. Und ganz ohne Handbewegung :verwirrt:

  • Wenn die Aussicht auf Erfolg so groß ist, warum ist der 1860-"Investor" (Name ist mir entfallen/egal) nicht diesen vielversprechenden Weg gegangen?

    Weil man Selbstverständlichkeiten, die nur von solchen faktenbefreiten Blödmannsgehilfen ohne betriebswirtschaftliches Studium wie Du und ich ignoriert werden, nicht einklagen muss.


    Jeder Betriebswirt und jeder sonstige halbgebildete Mensch weiss doch nun wirklich, dass 50+1 für den A... ist und eigentlich nur noch zum Stillhalten der pyromanen Nostalgiker (kurz Ultrahools) aufrechterhalten wird... irgendwer muss ja schlieeslich das Lametta für die Premiumprodukte beisteuern.


    :ichmussweg:

  • Also, jetzt mal ganz ährlich, zu 50+1 gibt es verschiedene Auffassungen und Einschätzungen.


    Es kann nur ein unabhängiger Wettbewerbshüter über diese Kiste entscheiden, aber will man das?


    Die DFL ist mit dem Modell bis jetzt gut gefahren und es hat sogar dem Nachwuchs aus dem eigenen Land geholfen.


    Was will man mit Investoren aus fernen Ländern, die dann Spieler von sonst wo herholen und der eigene Nachwuchs versauert in der 2. Mannschaft.


    Nein, die Bundesliga ist bis jetzt sehr gut mit 50+1 klar gekommen und es gibt Beispiele in Spanien, wo auch Top Klubs mit STRATEGISCHEN Investoren gut harmonieren, zu 100 % Vereine sind und keine reinen Wirtschaftsunternehmen wie in England.


    Herr Kind will dieses Modell wie in England ja gar nicht wirklich, er wollte nur einen strategischen Vorteil für sich selber.

    Da haben ihm aber die anderen Klubs und die DFL vor den Koffer geschissen und gemeint, so nicht mein Herr.


    Jetzt will Herr Kind eine Sonderregelung für sich und seine Partner mit einem Special Deal zwischen dem Verein und sich selber erwirken. So nach dem Motto: Gebt mir meine Entscheidungsfreiheit über die Profiabteilung und ich gebe euch eine Entschädigung dafür. Das Ganze soll natürlich in einem Vertrag fixiert werden und da muss man dann Hellhörigkeit zeigen.

  • Wenn zwei Nichtmediziner über einen in der medizinischen Forschung umstrittenen Aspekt bei einem chirurgischen Eingriff diskutieren, sollte man als Nichtmediziner seiner Meinung wenigstens nicht den Anstrich eines Naturgesetzes geben. Sonst kommt halt Gegenwind.

  • Die Wettbewerbskommisarin hat in dem durchaus vergleichbaren ISU-Beschwerdefall den beiden holländischen Beschwerdeführern komplett recht gegeben und entschieden, dass die Internationale Eislaufunion (ISU) die wettbewerbsbeschränkenden Regeln aus ihren Statuten streichen musste.


    Ich nehme mal an, dass Du den hier, https://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5184_de.htm, geschilderten Fall meinst?


    Da ging es also um Regeln des Verbandes ISU, die Sanktionen - insbesondere Sperren - für einzelne Sportler vorsahen, wenn diese an nicht von der ISU genehmigten Wettkämpfen teilgenommen hatten. Sehe ich nicht unbedingt vergleichbar mit dem bei der DFL vorliegenden Fall, dass ein Verband von vorneherein die Lizenzierung grundsätzlich daran knüpft, dass es sich um einen Verein oder eine im Sinne von 50+1 von einem Verein beherrschte Gesellschaft handelt.


    Wenn ich mir die unten angegebenen. in dem Artikel genannten, Grundsätze anschaue, nach denen derartige Sportverbandsregeln zulässig seien, denke ich, man könnte im Fall 50+1 besser als im ISU-Fall argumentieren, dass 50+1 damit vereinbar ist.


    Zitat

    "Von Sportverbänden aufgestellte Regeln unterliegen dem Wettbewerbsrecht der EU, wenn die Verbände, die diese Regeln aufstellen, oder die von diesen Regeln betroffenen Unternehmen oder Personen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Nach der Rechtsprechung der EU-Gerichte sind Sportverbandsregeln mit dem EU-Recht vereinbar, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen und die mit ihnen einhergehenden Beschränkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Eine entsprechende Prüfung kann von nationalen Gerichten, von nationalen Wettbewerbsbehörden (insbesondere gegenüber nationalen Verbänden) oder von der Kommission (insbesondere bei über Landesgrenzen hinausgreifenden Praktiken) vorgenommen werden."

    2 Mal editiert, zuletzt von Waldumwandlung96 () aus folgendem Grund: Wieso ist denn das Zitat jetzt nicht im Zitatkasten??? Egal, es ist jedenfalls eins. Und wieso sehe ich diesen Text nicht? Nachedit: Jetzt doch.

  • Durchaus interessante Beiträge hier.


    Bei Allem kommt mir etwas unsere aktuelle Situation zu kurz. Selbst wenn 50+1 über kurz oder lang kippt, hat das bei der aktuellen Konstellation hier wenig Einfluß. Ganz einfach weil man den Verein ja nicht zum Verkauf zwingen kann (vorausgesetzt, der bisherige Vertrag ist mit der Rücknahme des Antrages obsolet).

    Daher sehe ich rein gar keinen Mehrwert für Kind, vor den EuGH zu ziehen.

    Selbst wenn er gewinnen würde, bräuchte er ja den Verein als Verkäufer der erforderlichen Anteile, oder?

    Aus seiner Sicht also keine Option, gerade weil er damit eher der Türöffner für Andere wäre und selber vor verschlossener Tür stünde.

  • Wir bewegen uns übrigens nahezu ausschließlich im Verbandsrecht und zwar bei der Frage, ob die 50plus1 - Regel verhältnismäßig ist (siehe hierzu Waldumwandlung).

    "Unternehmensrecht" gibt es zum einen nicht, zum anderen ist (wahrscheinlich) die Frage des Zugangs zum Markt gemeint. "Unternehmensrecht" ist ein unsinnger Kind-Begriff. Und genau bei der Frage des Zugangs kommt es auf die Abwägung an. Ich habe in den letzten Jahren drölfzig Arbeiten gelesen. Die Mehrheit geht davon aus, dass zugunsten der Verbandsautonomie entschieden wird.

    Allerdings gibt es nicht wenig (gute) Juristen, die insbesondere vor ca 10 Jahren Aufsätze mit anderer Auffassung geschrieben haben. Aber mitunter muss man sich auch nur deren Mandantschaft angucken. Dann weiß man schon woher der Wind weht.

  • Martins einziger Antrieb war (mMn), hier seine Ausnahmegenehmigung zu kriegen um fett abzusahnen.

    Dabei ging er von Erfolgen in Liga 1 aus (Euroleague etc.).

    Jetzt merkt er so langsam, dass sein Konsteukt am Boden liegt, wird das aber niemals eingestehen.

    Es wird auf einen Konsens mit dem e.V. hinauslaufen, bei dem er Gesichtswahrend rauskommt.

    Habe trotzdem noch bedenken, ob diese Deal wirklich gut wird. Dazu ist Opa zu abgewichst/zu krass beraten. Wir warten ab.

    Klagen wird er nicht, da das 96 noch weit mehr Nachteile bringen wird

    Einmal editiert, zuletzt von PM1896 ()

  • Wieviel Geld des e.V. wurde eigentlich in den letzten Jahren für die Gerichtsverhandlungen seitens des damaligen Vorstandes aufgewendet?

  • Bin mal neugierig auf das angekündigte Statement zur Rücknahme des Antrags. Heiko R. schreibt scheinbar noch? ;)

  • Die Teilnahme am professionellen Fußballbetrieb erfordert in Deutschland eine Lizenserteilung.

    Belegt nicht allein dieses Detail, durch das ja "Vereine", die die Verbandskriterien nicht erfüllen, vom Betrieb ausgeschloßen werden können, das es sich gar nicht um einen offenen Markt handlen kann?

    Wie sollte dann Wettbewerbsrecht höher als Verbandsautonomie anzusetzen sein?


    Wäre es nicht wesentlich sinnvoller für Martin Kind, die Verteilung der Fernsehgelder hinsichtlich der Wettbewerbsgerechtigkeit überprüfen zu lassen?

  • "Bereits in der Saison 2018/2019 war ein Verlust von mindestens 80.000 Euro entstanden, denn in dieser Höhe wurden Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt", so der Insolvenzverwalter.


    Da lieben ja welche ihren Verein.

  • Zunächst einmal freue ich mich, dass mein Betrag möglicherweise den Anstoß zu einer so durchaus bedeutsamen Diskussion geliefert hat.

    Wenn die Aussicht auf Erfolg so groß ist, warum ist der 1860-"Investor" (Name ist mir entfallen/egal) nicht diesen vielversprechenden Weg gegangen?

    Interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.


    Ismaik hat seine Kartellbeschwerde im Sommer 2017 beim deutschen Kartellamt eingereicht. Möglicherweise wusste er schlicht nicht, dass er die Beschwerde auch direkt ohne Umwege bei der EU-Wettbewerbskommission einreichen kann.


    Das ist natürlich reine Spekulation, aber die zumindest für mich plausibelste Erklärung.


    Seine Beschwerde ist im Übrigen vom Kartellamt bis heute nicht abschlägig beschieden worden. Der Pressesprecher des Kartellamtes erklärte hierzu der Presse im Januar 2018: "Derzeit führen wir in diesem Zusammenhang kein Verfahren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, ob und gegebenenfalls in welcher Form wir dieser Beschwerde nachgehen werden."


    Mittlerweile hat das Kartellamt nunmehr Ermittlungen zur Prüfung einer möglichen Wettbewerbswidrigkeit der 50+1 Regel aufgenommen. Dies geschah auf Antrag und direktes Betreiben der DFL. Das entsprechende Verfahren läuft bereits. Eine Entscheidung ist nicht vor Ende dieses Jahres zu erwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Die Wettbewerbskommisarin hat in dem durchaus vergleichbaren ISU-Beschwerdefall den beiden holländischen Beschwerdeführern komplett recht gegeben und entschieden, dass die Internationale Eislaufunion (ISU) die wettbewerbsbeschränkenden Regeln aus ihren Statuten streichen musste.


    Ich nehme mal an, dass Du den hier, https://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5184_de.htm, geschilderten Fall meinst?


    Zitat

    "Von Sportverbänden aufgestellte Regeln unterliegen dem Wettbewerbsrecht der EU, wenn die Verbände, die diese Regeln aufstellen, oder die von diesen Regeln betroffenen Unternehmen oder Personen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Nach der Rechtsprechung der EU-Gerichte sind Sportverbandsregeln mit dem EU-Recht vereinbar, wenn sie ein legitimes Ziel verfolgen und die mit ihnen einhergehenden Beschränkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Eine entsprechende Prüfung kann von nationalen Gerichten, von nationalen Wettbewerbsbehörden (insbesondere gegenüber nationalen Verbänden) oder von der Kommission (insbesondere bei über Landesgrenzen hinausgreifenden Praktiken) vorgenommen werden."

    Genau um diese Entscheidung geht es. Ich melde mich später ausführlich dazu.