• Hesketh Es ist ja genau die (eine) Frage, ob die Zugangsbeschränkungen rechtmäßig sind. Eine weitere Frage ist, welche Voraussetzungen es braucht, um diese Frage gerichtlich klären zu lassen und die Aufhebung der Beschränkungen - so sie denn rechtswidrig sein sollten - durchzusetzen.


    Gewisse Zugangsbeschränkungen sind einem sportlichen Wettkampfsystem immanent. An einer Fußballmeisterschaft nehmen keine Wasserballteams teil (selbstverständlich kann man eine Fußballmannschaft aus Wasserballern bilden, aber das wäre dann ja eben kein Wasserrballteam mehr). Nicht mehr ganz so klar ist dann schon die Beschränkung von DFB und DFL auf deutsche Clubs. Dürfen Flora Tallinn & Co. von vorneherein vom - sicher viel lukrativeren - deutschen Fußballmarkt ausgeschlossen werden? Aber auch hier hat wahrscheinlich bislang niemand ernsthaft in Zweifel gezogen, dass das Ausrichten nationaler Meisterschaften ein legitimes Ziel ist. Und für dieses Ziel liegt der Ausschluss ausländischer Teams in der Natur der Sache. Und weil diese nationalen Meisterschaften als so selbstverständlich gelten, hat wohl auch niemand bislang die Verhältnismäßigkeit infrage gestellt.


    Wie sieht es aber nun mit der Beschränkung auf (zumindest indirekte) Vereinsmannschaften aus? Man könnte vielleicht damit anfangen, zu argumentieren, dass sportlicher Wettkampf in Deutschland traditionell in Vereinen ausgeübt wird und das Vereinswesen allgemein hierzulande einen hohen Stellenwert genießt. Dabei könnte man insbesondere die Gleichberechtigung aller Mitglieder unabhängig ihrer finanziellen Einsätze als vereinstypische Besonderheit hervorheben, die Schutz verdient. Aber das wäre natürlich allenfalls ein Anfang.


    Um noch einmal zum Eislauffall zurückzukommen: Der 50+1-Ausschluss hat auf die davon Betroffenen eine in meinen Augen nicht ansatzweise vergleichbare Auswirkung wie der möglicherweise existenzgefährdende Ausschluss von Sportlern, die im Leistungssportfall wohl nahezu immer von Kindheit an ihr Leben auf eben diesen Sport ausgerichtet haben.

  • So, hier nun meine ausführliche Antwort zu Deinem hervorragenden Beitrag bzw. zu der damit verbundenen Frage, was dieses Wettbewerbsurteil denn so bahnbrechend und gefährlich für den Weiterbestand der 50+1 Regel macht:


    Hierzu muss man sich zunächst vergegenwärtigen, wie die Ausgangssituation vor diesem Urteil war. Wie Oststadt in einem seiner letzten Beiträge völlig richtig ausgeführt hat, befinden wir uns in Bezug auf die 50+1 Regel und damit den Statuten der DFL im Bereich des Sportverbandsrechts. Dieses Sportverbandsrecht hat sich rechtshistorisch bereits schon seit dem 19. Jahrhundert entwickelt und genoss bis dato sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene das besondere Privileg der Rechtsautonomie. Das bedeutet, selbst wenn bestimmte Regeln und Statuten des Sportrechts gegen andere allgemein anerkannte Rechtsnormen (beispielsweise gegen das Wettbewerbsrecht) verstoßen sollten, war dies okay, weil das Sportverbandsrecht unter dem Schutzschirm der Rechtsautonomie stand. Warum war dies so? Weil der Sport schon frühzeitig, damals eben noch als reiner Amateursport, immer schon als etwas uneingeschränkt Gutes und Förderliches angesehen wurde, was man schützen müsse. Eben etwas, was neben der reinen körperlichen Ertüchtigung den Menschen auch in seinem Wesen schult und sozial weiterentwickelt. Disziplin und Mannschaftsgeist, aber eben auch der Fair Play Gedanke standen immer schon hoch im Kurs und so genoss der Sport bereits frühzeitig ein hohes Ansehen, was dazu führte, dass man sich international dazu bereit fand, dass sich entwickelnde pyramidale System der Sportverbände - vom Welt- über den Kontinental- bis zum nationalen Verband - in Form eines Monopols mitzutragen und das entsprechende Sportverbandsrecht sowohl vom Kartellrecht als auch vom Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auszunehmen.


    Doch Sportverbände sind heute eben nicht mehr nur Sportverbände, die ausschließlich kostendeckend arbeiten, sondern oft genug mächtige Wirtschaftsunternehmen mit gewaltigen Umsätzen. Und so wurde schon in den 90er Jahren die Frage aufgeworfen, ob es weiterhin gerechtfertigt ist, im Zuge der weltweiten Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sports dessen Rechtsordnung weiterhin vom Kartellrecht und vom Verbot des Missbrauchs einer markbeherrschenden Stellung auszunehmen. Und genau hier hat das ISU-Urteil vom Dezember 2017 einen Präzedenzfall geschaffen.


    Die EU-Kommission gab den beiden holländischen Beschwerdeführern recht, dass die ISU-Statuten einen klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen und zwang die ISU, die betreffenden Artikel aus ihren Statuten zu streichen. Durch dieses Urteil wurde der Prinzip der Sportverbandsautonomie in Stücke gehauen. Dies ist ein Dammbruch und öffnet denen, die ein Interesse an einer Abschaffung der 50+1 Regel haben, Tür und Tor.


    Die große Frage würde bei einer Beschwerde eben sein, ob es nicht doch sein könnte, dass die 50+1 Regel der DFL trotzdem mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sein könnte, da sie damit ein legitimes Ziel verfolgt und die mit einhergehenden Beschränkungen in der Natur der Sache liegen und hinsichtlich der angestrebten Ziele verhältnismäßig sind. Ich verstehe dabei völlig Deinen Standpunkt, dass Du dies in Bezug auf die 50+1 Regel durchaus als gegeben erachtest. Bedenke dabei bitte nur, dass unsere Sicht der Dinge selbst bei uns in Deutschland nur von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, nämlich der Gruppe der Fußballtraditionalisten geteilt wird. Der breiten Masse, ja selbst den meisten Fußballanhängern, welche zumeist eher reine Konsumfans sind, ist die Regel herzlich egal.


    Daher steht durchaus zu befürchten, dass diese in ganz Europa einmalige Sonderklausel im deutschen Profifußball aus internationaler Perspektive lediglich als eine deutsche Schrulligkeit angesehen wird, die man ganz locker auf dem Altar der internationalen Kapitalverkehrsfreiheit opfern kann.

  • Hast Du diesbezüglich schon mit Herrn Kind oder seinem Anwalt gesprochen?


    Wenn Du das noch etwas konkreter in Bezug auf Hannover 96 herausarbeitest ist das ev. sogar hilfreich für die Beiden.


    Schätze, die brauchen etwas Zuversicht und Unterstützung in dem Fall.

  • Hast Du diesbezüglich schon mit Herrn Kind oder seinem Anwalt gesprochen?


    Wenn Du das noch etwas konkreter in Bezug auf Hannover 96 herausarbeitest ist das ev. sogar hilfreich für die Beiden.


    Schätze, die brauchen etwas Zuversicht und Unterstützung in dem Fall.

    Tatsächlich war es zeitweise meine größte Sorge, nachdem ich das ISU-Urteil im vergangenen Jahr zum ersten Mal gelesen hatte, dass MK und seine Investorenpartner genau diesen Weg beschreiten würden, zumal die H96 S & S bereits schon seit einigen Jahren von einer namhaften Frankfurter Fachanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Kapitalmarkt- und Wettbewerbsrecht beraten wird. Geh also bitte davon aus, dass MK die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Wettbewerbskommission mit Sicherheit bereits kennt.


    Allerdings habe ich diese Sorge heute nicht mehr, weil ich mittlerweile fest davon überzeugt bin, dass er diesen Weg gar nicht beschreiten will. Und zwar nicht etwa, weil er nicht erfolgsverheißend wäre, sondern vielmehr darum, weil er mit dem zu erwartenden Resultat gar nichts anzufangen wüsste. Eine komplette Abschaffung der 50+1 Regel - da bin ich mir heute sicher - war nie wirklich MKs Ziel. Er strebte vielmehr immer nur eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1 Regel für sich und seine Partner an, um so die bestehende Herrschaft der Kapitalseite über die KGaA abzusichern.


    Nüchtern betrachtet - und auch das weiß MK sehr genau - würde eine generelle Abschaffung der 50+1 Regel im deutschen Profifußball seinem Konstrukt, dem sog. "Hannover-Modell", in seiner anhaltenden strukturellen Krise sogar viel eher schaden als nutzen.


    MK hat nach meinem Eindruck zudem auch endlich verstanden, dass es für ihn und seine Investorenpartner viel besser und vor allem zielführender ist, sich mit den neuen Gegebenheiten in konstruktiver Weise zu arrangieren und gemeinsam mit dem neuen Vereinsvorstand nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, die sowohl die Interessen des Vereins als auch die Interessen der Kapitalseite in angemessener Weise berücksichtigt als weiter einen sinnlosen Krieg gegen Windmühlen zu führen.


    Ich kann's nur noch einmal betonen: Unser neuer Vorstand macht bisher einen wirklich exzellenten Job und nach meinen Informationen ist der große Deal mit der Kapitalseite zum Wohle des Vereins bereits kurz vor der Vollendung.

  • Genau das meine ich auch.

    Bin nur zu blöd das auszudrücken.

    Der wird niemals wollen das 50+1 generell aufgehoben wird, dann ist sein Konstrukt am Arsch.


    Wenn ich fragen darf bezüglich des Deals mit dem eV: ist dieser gut, also ohne irgendwelche Falltüren und hilft wirklich? Wird auf irgendwas beteundes (wie z.B. Das recht Kind abzusägen) verzichtet?

  • Bedenke dabei bitte nur, dass unsere Sicht der Dinge selbst bei uns in Deutschland nur von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, nämlich der Gruppe der Fußballtraditionalisten geteilt wird. Der breiten Masse, ja selbst den meisten Fußballanhängern, welche zumeist eher reine Konsumfans sind, ist die Regel herzlich egal.


    Da hab ich auch schon dran gedacht, dass dies zumindest zu befürchten ist. Ein Selbstläufer wäre die Beibehaltung von 50+1 sicher nicht. Aber wesentlich wäre für mich im Ernstfall, solange eine Argumentation pro 50+1 nicht vollkommen aussichtslos ist - und das sehe ich so nicht - nicht im vorauseilenden Gehorsam zu kapitulieren und 50+1 sozusagen von selbst de facto abzuschaffen.


    Und man müsste hoffen, dass die DFL sich in einem entsprechenden Verfahren wirklich Mühe mit der Argumentation gäbe.

  • Ganz interessant zu diesem Thema die aktuelle Folge des Vorwärts nach Weit Podcasts ab Minute 25/26 mit u.a. mit Peter Rosberg und Dr. Andreas Hüttel.

    Herzlichen Dank für den Link. Peter Rossberg hat tolles Detailwissen. Es ist so wie ich es subjektiv (ohne insider Kenntnisse) eingeschätzt habe. MK hat überwiegend gebürgt und Kredite gegeben, die vermutlich mit Zinsen zurückgezahlt werden müssen. Also kein Geld gesponsort. Keine Frage, Kredite sind auch wertvoll und helfen. Aber zu wenig, um die Ausnahmekriterien zu erfüllen. Sein Engagement sind auch durchaus zu würdigen, aber diese vielen "Nebelkerzen" wie es Peter Rossberg so schön nennt, sind dreist und keinesfalls zu akzeptieren. Und Rehberg von der HAZ als Pressesprecher zu benennen war natürlich auch nur taktisch, um Einfluss auf die Berichterstattung der HAZ/NP zu bekommen, um seine (MK) Märchen der breiten Masse zum Frühstück zu präsentieren.


    Das Allerbeste aber ist, dass es sich immer lohnt, für Aufklärung, Demokratie und Gerechtigkeit zu kämpfen, auch wenn es scheinbar aussichtslos ist. Wenn man anfangs ganz allein oder nur sehr wenige sich dagegen auflehnen, aber nicht locker lassen. Und am Schluss gemeinsam mit vielen aktiven und passiven Unterstützern den "Bock" umstossen. IG Proverein stellvertretend an dieser Stelle nochmals ein grosser Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von J1 ()

  • Bedenke dabei bitte nur, dass unsere Sicht der Dinge selbst bei uns in Deutschland nur von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, nämlich der Gruppe der Fußballtraditionalisten geteilt wird. Der breiten Masse, ja selbst den meisten Fußballanhängern, welche zumeist eher reine Konsumfans sind, ist die Regel herzlich egal.


    Da hab ich auch schon dran gedacht, dass dies zumindest zu befürchten ist. Ein Selbstläufer wäre die Beibehaltung von 50+1 sicher nicht. Aber wesentlich wäre für mich im Ernstfall, solange eine Argumentation pro 50+1 nicht vollkommen aussichtslos ist - und das sehe ich so nicht - nicht im vorauseilenden Gehorsam zu kapitulieren und 50+1 sozusagen von selbst de facto abzuschaffen.


    Und man müsste hoffen, dass die DFL sich in einem entsprechenden Verfahren wirklich Mühe mit der Argumentation gäbe.

    Das sehe ich auch so. In einer sehr breit und öffentlich angelegten Diskussion fürchte ich eine klare Mehrheit der "Konsumenten". Die tolle Informations- und Aufklärungsarbeit Engagierter wie auch von pro Verein erreicht einfach sehr Viele gar nicht, auch, weil halt dort va der Konsumfaktor zählt.

    Die Erfahrung mache ich auch immer wieder im Freundeskreis oder bei Kollegen, viele durchaus fussballaffin und weit weg vom Erfolgsfangetue. Wenn ich denen mit 50+1 usw komme, ist das wie Geschichten aus einem fernen Land erzählen.

    Vielleicht ist einigen, die das kicker-Sonderheft zur neuen Saison haben, auch der einführende Artikel von Karl Heinz Wild negativ aufgefallen, er lobt dort die "kluge, mit Bedacht umgesetzte Strategie" von Hoffenheim und Leipzig. Debatten über zuviel Kommerz seien realitätsfremd. Das ist nicht ausdrücklich ein Statement für die Abschaffung von 50+1, aber auch so befördert man Mehrheitsmeinungen, die dann in die Richtung gehen, lasst die mal machen, die bereit sind, Geld in den Fussball zu stecken.

    Insofern wäre es für uns wohl wirklich besser, wenn diese Frage möglichst lange nicht zur Entscheidung kommt.

  • Genau das meine ich auch.

    Bin nur zu blöd das auszudrücken.

    Der wird niemals wollen das 50+1 generell aufgehoben wird, dann ist sein Konstrukt am Arsch.


    Wenn ich fragen darf bezüglich des Deals mit dem eV: ist dieser gut, also ohne irgendwelche Falltüren und hilft wirklich? Wird auf irgendwas beteundes (wie z.B. Das recht Kind abzusägen) verzichtet?

    Das werden wir erst sehen, wenn der Deal abgeschlossen und auf dem Tisch liegt. Ich neige aber dazu, unseren neuen Vorstand schon soviel Weitsicht und Verstand zuzutrauen, dass er sich nicht von MK über den Tisch ziehen lässt.


    Es ist aber schon jetzt weit mehr erreicht worden, als man noch vor wenigen Monaten zu hoffen wagen konnte:


    Die jahrelange Okkupation des Vereins durch die Investorenseite ist beendet. Der Verein ist endlich aufgewacht und hat MK und seine Truppe aus kritiklosen Jasagern aus ihren Sesseln gefegt. Der e.V. wird nunmehr endlich von Leuten repräsentiert, die ausschließlich die Interessen des Vereins und die einer klaren Mehrheit der Vereinsmitglieder vertreten.


    Es winkt zudem im Rahmen des Deals eine künftig erheblich bessere wirtschaftliche Förderung des Vereins durch die Kapitalseite. Das Thema Markenrechte wird ebenfalls diskutiert, hier liegen nach meiner Kenntnis mindestens 2 unterschiedliche Lösungskonzepte zumindest auf dem Tisch. Weil aber gerade das Thema Markenrechte besonders komplex ist, würde ich mich allerdings nicht wundern, wenn man dieses Problem für Erste noch einmal ausklammert, um zeitnah zu einer ersten Vereinbarung zu kommen.


    Aber allein die Tatsache, dass die Kapitalseite nunmehr bereit ist, über Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf die Namens- und Markenrechte in grundsätzliche Gespräche einzutreten, ist ein unglaublicher Fortschritt. Ich kann mich noch an das erste Gespräch mit MK Anfang 2015 erinnern. Er war damals nicht einmal im Ansatz bereit, das Thema Markenrechte überhaupt auch nur zum Gesprächsgegenstand zu machen. Auch akzeptiert die Investorenseite zumindest grundsätzlich das Bestimmungsrecht des Vereins in Bezug auf die Geschäftsführung der KGaA. Im Gegenzug dafür und für die erheblich verbesserte wirtschaftliche Förderung des e.V. durch die Kapitalseite wird der Verein wohl zumindest auf absehbare Zeit darauf verzichten, sein Bestimmungsrecht gegen MK wahrzunehmen und auch ansonsten die Wünsche der Investorenseite bei der Bestellung künftiger Geschäftsführer jeweils zu berücksichtigen.


    Das ist wohl etwa im Groben zu erwarten. Die Details bleiben abzuwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Bedenke dabei bitte nur, dass unsere Sicht der Dinge selbst bei uns in Deutschland nur von einer kleinen Minderheit der Bevölkerung, nämlich der Gruppe der Fußballtraditionalisten geteilt wird. Der breiten Masse, ja selbst den meisten Fußballanhängern, welche zumeist eher reine Konsumfans sind, ist die Regel herzlich egal.


    Da hab ich auch schon dran gedacht, dass dies zumindest zu befürchten ist. Ein Selbstläufer wäre die Beibehaltung von 50+1 sicher nicht. Aber wesentlich wäre für mich im Ernstfall, solange eine Argumentation pro 50+1 nicht vollkommen aussichtslos ist - und das sehe ich so nicht - nicht im vorauseilenden Gehorsam zu kapitulieren und 50+1 sozusagen von selbst de facto abzuschaffen.


    Und man müsste hoffen, dass die DFL sich in einem entsprechenden Verfahren wirklich Mühe mit der Argumentation gäbe.

    Der Schritt der DFL, die 50+1 Regel quasi proaktiv vom Kartellamt auf Rechtskonformität prüfen zu lassen, war so ziemlich das beste, was der Verband von sich aus in der aktuellen Situation machen konnte.


    Auf den Ablauf des Prüfungsverfahrens hat sie allerdings nur sehr beschränkten Einfluss. Das Kartellamt hat jedenfalls in einem ersten Schritt alle Erst- und Zweitligisten angeschrieben und diese um eine Stellungnahme zur 50+1 Regel gebeten.


    Schon der Ausgang dieser Befragung ist relativ schwer einzuschätzen, da die große Mehrzahl dieser Profiklubs heute bereits in Kapitalgesellschaften organisiert sind und zudem ein nicht geringer Teil von denen über Kapitalbeteiligungen von Investoren verfügt oder diese aktuell anstrebt.


    Auf der anderen Seite sind - nicht zuletzt auch dank der intensiven Informationsarbeit von Pro Verein 1896 - die organisierten Fanszenen der meisten Traditionsklubs, die ja immer noch Mehrheitsgesellschafter der ausgelagerten Kapitalgesellschaften sind, aufgewacht und haben das Thema ebenfalls in den Fokus genommen. Der Druck, welcher über die Traditionsvereine und deren Mitglieder hier auf die jeweiligen Geschäftsführer der Kapitalgesellschaften ausgeübt werden wird, könnte am Ende durchaus für den Ausgang des Verfahrens mitentscheidend sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Winsley555 ()

  • Ich bin zwar nicht Detailsicher, aber ist es nicht so, dass die Satzung der Management GmbH eigentlich seit Jahren gegen 50+1 verstößt, weil im Aufsichtsrat je 2 Leute aus e. V und KgaA sitzen, und somit der e. V. niemals etwas gegen die KgaA entscheiden kann? Und das diese Satzung von der DFL stillschweigend toleriert wurde?


    Wenn der e. V. auf eine Satzungsänderung verzichten würde, hätte doch Kind die gewünschte Sicherheit, dass der e. V. nicht in KgaA reinredet.


    Könnte das der Deal sein?

  • Ich bin zwar nicht Detailsicher, aber ist es nicht so, dass die Satzung der Management GmbH eigentlich seit Jahren gegen 50+1 verstößt, weil im Aufsichtsrat je 2 Leute aus e. V und KgaA sitzen, und somit der e. V. niemals etwas gegen die KgaA entscheiden kann? Und das diese Satzung von der DFL stillschweigend toleriert wurde?


    Wenn der e. V. auf eine Satzungsänderung verzichten würde, hätte doch Kind die gewünschte Sicherheit, dass der e. V. nicht in KgaA reinredet.


    Könnte das der Deal sein?

    Nicht stillschweigend. Die DFL hat die aktuelle Satzung der Management GmbH seinerzeit geprüft und der KGaA anschließend diese ausdrücklich in schriftlicher Form genehmigt und zwar mit dem Argument, dass der Verein es ja jederzeit in der Hand hat, diesen nicht regelkonformen Gesellschaftervertrag wieder zu ändern. Ja, könnte sein, aber die Details werden wir alle erst erfahren, wenn die Vereinbarung final vorliegt.

  • "Ein Verzicht auf absehbare Zeit"


    Genau dieser Tatbestand würde 50+1 bei 96 weiter durch die Hintertür aushebeln und quasi für die Zukunft festschreiben.


    Damit wäre die 50+1 Regel bei 96 ad absurdum geführt und der e.V. wäre einen dreckigen Deal eingegangen.


    Herr Kind hätte quasi das erreicht, was er von der DFL mit unlauteren Mitteln und der Vortäuschung falscher Förderungen erschleichen wollte, nämlich eine Ausnahme für sich und seine anderen Gesellschafter.


    Dieser Deal würde zu 100 % gegen die Regeln der DFL verstoßen.


    Da sollte man dann mal die anderen Vereine aktivieren und fragen, was die davon halten.

    Die DFL wird dazu sicher auch eine Idee haben, denn dann kann sie ihre 50+1 Regel gleich in die Tonne kloppen und den Vereinen selber überlassen, wie sie die Investoren in ihre Konstrukte einbinden.

  • Ich bin immer wieder erstaunt, wie hier jemand immer wieder sein ergoogeltes Hamsterrad mit wachsender Begeisterung dreht...

  • Jetzt frage ich Google. Hätte ich gleich drauf kommen können.

    Für die Bürgerbeschwerde dürfte das zutreffen.

    Hmm, mal einen Juristen fragen... ?

    Einmal editiert, zuletzt von 12ter Mann ()

  • Reich doch selber eine ein, dann baut Dir hinterher die eine oder die andere Seite ein Denkmal...


    Bürgerbeschwerde EU


    Ich wundere mich nur, warum Opa MLK das nicht schon selbst gemacht hat, wenn es doch so glasklar auf der Hand liegt... oder hat er kein Internet?


    (Oder aber es liegt daran, dass es sich bei 50+1 um eine verbandsrechtliche Norm handelt, die nur nach Ausschöpfung des nationalen Klagewegs angegriffen werden kann, weil es sich garnicht um eine "innerstaatliche Regelung handelt)

  • es ist jetzt ziemlich genau 1 woche her, das die mitteilung vom konstrukt über die aufgabe der kind.pläne online ging. da stand dan auch bei: in kürze erfolgt eine genauere stellungnahme.

    unter in kürze versteh ich was anderes als eine woche, wenn es nicht meine handwerkertermine betrifft.