Liebe 96er,
wir möchten Sie heute über einen wichtigen Vorgang informieren, der auch Sie persönlich betrifft.
Drei Vertreter der IG PRO Verein 1896, die auch Mitglieder unseres Vereins sind, nämlich David Waack, Rolf-Uwe Harnisch und Patrick Nösel, sind an den Vorstand mit der Forderung herangetreten, Ihnen die persönlichen Daten (einschließlich der E-Mail-Anschriften) aller unserer Mitglieder herauszugeben. Der Vorstand hat dieses Begehren unter Hinweis auf die geltenden Datenschutzbestimmungen abgelehnt.
Daraufhin wandten sich die drei Mitglieder an das Amtsgericht Hannover, um über eine Gerichtsentscheidung an die Daten zu gelangen. Als Begründung wurde angeführt, man wolle unseren Mitgliedern vor der Versammlung vom 23. März 2019 das Konzept der IG PRO Verein 1896 und deren Kandidaten zur Wahl des Aufsichtsrates vorstellen. Obwohl es zu diesem Zeitpunkt diese Kandidaten überhaupt noch nicht gab, verurteilte das Amtsgericht Hannover den Verein im einstweiligen Verfügungsverfahren – und mittlerweile auch im Hauptsacheverfahren – zur Herausgabe der Daten direkt an die Antragsteller – und nicht etwa an einen Treuhänder. Diese Entscheidung widerspricht eklatant geltendem Recht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung. Sie ist in keiner Weise nachvollziehbar.
Deshalb hat der Vorstand im Einvernehmen mit allen 17 Abteilungsleitern beschlossen, sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel zu ergreifen, um die ungeschützte Herausgabe der Daten zu verhindern. Wir haben zudem Hunderte von Mails von Mitgliedern bekommen, die uns darüber informiert haben, dass sie kein Verständnis dafür hätten, wenn ihre Daten an Dritte weitergeleitet werden. Viele haben zudem mit Vereinsaustritt und Klage gedroht, wenn ihre Daten an andere Mitglieder, die sie nicht kennen, herausgegeben werden sollten. Insoweit hat unser Verein unter anderem Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover eingelegt. Über diese Berufung hat das Landgericht Hannover bislang noch nicht rechtkräftig entschieden.
Da jedoch eine Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren stets vorläufig vollstreckbar ist, kommt es zu der kuriosen Situation, dass die Datenherausgabe erzwungen werden kann, obwohl darüber überhaupt keine abschließende – rechtskräftige – Gerichtsentscheidung vorliegt. Diese Situation nutzten die drei Antragsteller aus und betrieben – ohne jegliche Rücksicht auf die Interessen unserer Mitglieder – die Vollstreckung bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 25.000 Euro, worüber bereits eine öffentliche Berichterstattung stattfand. Auch gegen die Vollstreckungsmaßnahmen hat der Verein sämtliche zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergriffen, um die Daten vor dem Zugriff der Antragsteller zu schützen.
Im Zuge der Vollstreckung hat der Vorstand den drei Mitgliedern zudem angeboten, das Konzept der IG PRO Verein 1896 und auch die Vorstellung ihrer Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrates unzensiert an alle Mitglieder zu versenden, wenn sie im Gegenzug auf die Herausgabe der Daten verzichten. Dieses Vergleichsangebot haben die drei Antragsteller abgelehnt. Sie bestehen auf die bedingungslose Herausgabe der Daten.
Der Vorstand hat auch die Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen über den Vorgang informiert und um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme liegt mittlerweile vor. Die Datenschutzbehörde unterstützt die Haltung des Vereins und wies darauf hin, dass die ungeschützte Herausgabe der Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
Bedauerlicherweise hat das Amtsgericht Hannover keinerlei Wert auf die Meinung der Datenschutzbehörde Niedersachsen gelegt. Mittlerweile sind auch sämtliche Rechtsmittel gegen die Vollstreckungsmaßnahmen erschöpft, ohne dass der zuständige Richter des Amtsgerichtes Hannover von seiner rechtsirrigen Meinung abgerückt ist. Deshalb ist der Verein nun gezwungen, die Daten aller seiner ca. 23.000 Mitglieder an die drei Antragsteller herauszugeben, was nun umgesetzt werden muss, obwohl noch keine endgültige rechtskräftige Gerichtsentscheidung des Landgerichtes Hannover darüber vorliegt. Davon sind auch Ihre Daten betroffen.
Die IG PRO Verein 1896 hat leider wiederholt bewiesen, dass für sie die Interessen des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e. V. und die Interessen seiner Mitglieder nur zweitrangig sind. Der Schutz der Daten unserer Mitglieder hat für die IG PRO Verein 1896 keinerlei Bedeutung. Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar und scharf zu kritisieren. Der Schutz der Daten hätte leicht gewährleistet werden können, wenn die IG PRO Verein 1896 das Vergleichsangebot des Vorstandes angenommen hätte oder von vornherein die Herausgabe der Daten nur an einen Treuhänder – der natürlich nicht deren eigener Rechtsanwalt hätte sein können – erbeten hätte.
Mittlerweile hat auch Michael Dette, Sprecher der Aufsichtsratskandidaten der 17 Abteilungsleiter von 96 e.V., den Vorstand um Herausgabe der Mitgliederdaten gebeten, um das Konzept des Teams vorstellen zu können. Auch in diesem Fall hat der Vorstand die Herausgabe mit Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen abgelehnt. Der Vorstand hat Michael Dette den Vorschlag unterbreitet, das Konzept über die Kanäle des Vereins zu transportieren. Dieses Angebot hat er angenommen und die Forderung nach Herausgabe der Daten zurückgezogen.
Der Vorstand
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.