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2 421

23.12.2011, 21:36

Na, das lässt die Sache doch in einem besseren Licht erscheinen.
"Zu den langfristigen Aufstiegschancen von Eintracht Braunschweig hören Sie nun einen Kommentar von Gernot Hassknecht."

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2 422

23.12.2011, 21:41

was ich nur nicht verstehe ist, das der klempner, der ja offensichtlich für deine hausverwaltung arbeitet, bares haben will. der wird doch nen wartungsvertrag mit ihr haben.
PRO ZUGESAGTEN EINWEIHUNGSPARTYS !!!!

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2 423

23.12.2011, 21:46

Weih - nach - ten!
Du Ignorant.
:verliebt:
:high: "Ne Bemme und ´n Schälchen Heeßen."

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2 424

23.12.2011, 21:52

jetzt bin ich ganz durcheinander....
PRO ZUGESAGTEN EINWEIHUNGSPARTYS !!!!


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2 425

23.12.2011, 22:23

@zlf: ne das ist der offizielle Notdienst der Innungshandwerker oder so, den jeder anrufen kann. 96 € für 5 Minuten Aufenthalt in meiner Wohnung - Steintor hat bestimmt einen besseren Tarif?!?! :D

@allgemein: Sorry, dass ich nicht gleich die ganzen Fakten geliefert habe. Stand ein wenig unter Stress und hab mir erstma n Herri in Kopp geknallt! :lookaround:

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2 426

23.12.2011, 22:26

...und das hat nicht genügend gewärmt?
"Zu den langfristigen Aufstiegschancen von Eintracht Braunschweig hören Sie nun einen Kommentar von Gernot Hassknecht."

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2 427

23.12.2011, 22:30

Nur ums Herz herum! :herz:

2 428

24.12.2011, 08:34

Steintor hat bestimmt einen besseren Tarif?!?!

Ist vor allem deutlich wärmer dort! Und meist wird da auch nach Stunde gerechnet!
Nostalgie: Das es heute nicht mehr so ist, wie es früher nie war.

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2 429

06.01.2012, 15:29

@CR 1896
Mazureks Tipp ist mit Sicherheit zielsicherer und letztendlich deutlich schneller. Du müsstest wahrscheinlich nur in Kauf nehmen, daß es aber erstmal etwas dauert bis Du eine erste Antwort/Auskunft über den Verfahrensstand erhältst ... dafür bekommst Du diese dann sofort von den örtlich und sachlich zuständigen Stelle.

Alles (in Kopie) in einen Umschlag, dazu Dein Text mit dem Satz, daß Du Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Strattatbestände gegen die Kanzlei stellen möchtest und dann sendest Du es direkt an die StA in Saarbrücken.

O.K. so oder soll ich Dir noch 'ne Telefonnummer von einem Sachbearbeiter für solche Dinger aus unserem Hause (Zentraler Kriminaldienst Hannover) besorgen?


Brauchst Du erstmal nicht. Ich würde darauf zurückkommen, wenn ich nochmal eine Frage haben sollte, die ihr mir nicht beantworten könnt. ;)
Ansonsten mache ich das so wie ihr hier beschrieben habt. Also Anschreiben, Kopien des Briefes und der Anlage und dann ab nach Saarbrücken.
Danke aber für die (angebotene) Hilfe, auch an Mazurek und alle anderen.


So, ein Verfahren wegen Betrugs wurde scheinbar eröffnet, aber auch sogleich wieder eingestellt.
Lt. Brief vom Oberstaatsanwalt handelt es sich bei Stopp, Pick & Kallenborn um eine Kanzlei, die Internet- und Kommunikationsfirmen vertritt. Da sie in dieser Funktion soviele Fälle haben (Geschäftsumfang), könne es durchaus zu Fehlern kommen, so dass auch unberechtigte Forderungen zustande kommen können. Was haltet Ihr davon?

Ist ja irgendwie ein Freibrief zur Abzocke. :nein:

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2 430

06.01.2012, 18:14

Drei kurze Fragen (ganz allgemein, haben nichts mit obigem Fall zu tun, der brachte mich nur darauf):

Ausgangsituation:
UN A tritt eine Forderung im August 2008 an Anwaltskanzlei B ab.
Anwaltskanzlei B fordert diese Rechnung im Dezember 2011 beim Schuldner C des UN A ein.

Ist die Forderung damit verjährt?
Muss B ein gerichtliches Mahnverfahren vor dem 31.12.2011 anstrengen oder reicht ein Schreiben an den Schuldner um die Verjährung zu verhindern?
Was passiert, wenn der Schuldner o. a. Schreiben aufgrund eines Umzugs erst 2012 erhält?

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »CR1896« (06.01.2012, 18:27)


2 431

26.01.2012, 15:06

Ich habe da mal ne Frage zu mündlichen Mietvereinbarungen:

Ich dachte, dass ich zum 1.Feb ne neue Wohnung gemietet habe. Die Sache lief wie folgt ab: Ich war bei der Besichtigung und es lief gut, so dass ich zurückgerufen und gebeten wurde nochmals zu kommen um alles weitere zu besprechen (Kücheneinbau etc.). In der Zwischenzeit sollte ich ihm alles zu meiner Person zukommen lassen (freiwillige Selbstauskunft). Bei dem besagten Termin wurde alles durchgesprochen, so z.B. dass die Küche in dieser Woche eingebaut wird und ich danach Nachricht bekomme, wann es fertig ist, damit ich einziehen kann. Ebenfalls haben wir schon besprochen, wann der genaue Mietbeginn ist und wie das bezahlen der Kaution ablaufen soll. Zum Abschluss sind wir dann so verblieben, dass er alles fertig machen will (also den Vertrag) und er sich meldet wenn die Küche fertig ist. Das habe ich als 1a Zusage aufgefasst und habe daraufhin bei einer anderen Wohnung abgesagt.

Nun habe ich ihn heute angerufen um zu fragen, ob er am Sonntag da ist, damit ich in die Wohnung kann und da erzählt er mir, dass seine Frau die Wohnung in dieser Woche, wo er im Ausland war an eine Arbeitskollegin vermietet hat. Großer Mist.

Nun stehe ich 5 Tage vor dem Beginn meiner neuen Arbeitsstelle ohne Wohnung da. Pendeln ist auch ungünstig, da es von meinem jetzigen Wohnort knapp 250 km sind. Kann man da rechtlich überhaupt was machen? Ich dachte immer, dass mündliche Vereinbarungen auch gültig sind.

2 432

26.01.2012, 15:40

Mietverträge sind auch mündlich gültig, wenn die Vertragsessentialia unter den Parteien klar sind. War jedoch Abrede, dass erst ein schriftl. Vertrag fixiert werden soll, um das Mietverhältnis zu begründen, und so wird der Vermieter es hinstellen, bleibt wohl nur ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, und der geht nicht auf Erfüllung (des Mietvertrags), sondern nur auf Ersatz des sog. Vertrauensschadens. Ob der z.B. die für Dich jetzt wohl erforderlichen Hotelkosten umfaßt, bin ich momentan überfragt.


Edit: WENN Du beweisen könntest, dass ein mündlicher Mietvertrag geschlossen wurde, sollte das ausreichen. Dazu gehört u.a. Einigung über Miethöhe, Vertragsbeginn, Höhe der Nebenkosten. Wenn man sich darüber einig war und Du das beweisen kannst, müsste er beweisen, dass Schriftform vereinbart war - was er nicht kann.
Sofern er Dir quasi gesagt hat, alles sei nur Formsache, ist zumíndest der erwähnte Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen gegeben, der die Hotelkosten für eine angemessene Übergangszeit tatsächlich umfasst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »4no1« (26.01.2012, 21:41)


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2 433

05.02.2012, 20:30

Wie ist die aktuelle rechtliche Lage zum Thema Streamen von Filmen? Hatte irgendwann gelesen, dass irgendein Staatsanwalt/Richter (?) aus Sachsen (?) der Meinung war, dass das Speichern von Daten im Arbeitsspeicher eine Vervielfältigung darstellt und deswegen illegal sei. Hab' jetzt aber lange nichts mehr zu dem Thema gehört.
Just learn to be a good consumer.
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2 434

06.02.2012, 08:08

Im zusammenhang mit Megaload gab es wieder einige Informationssendungen zu dem Thema.

Ist in der Tat eine Grauzone, da wohl unterschiedlich entschieden werden kann. Die einem meinen, dass das zwischenspeichern im Buffer bereits die Erstellung einer Kopie (und somit illegal) ist, die anderen eben nicht. Bvor es da nicht irgendwann man ein Grundsatzurteil gibt, wird wohl weiter so verwirrend sein.

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2 435

06.02.2012, 09:12

Mein Stand war eigentlich, dass das Kopieren nicht illegal ist. (Wobei "illegal" jetzt auch nochmal Definitionssache wäre.) Sondern vielmehr die Verbreitung von Kopien. So wird ja auch bei Torrents nicht das runterladen, sondern die Verbreitung abgemahnt.

Was bedeuten würde, dass das Streamen serverseitig illegal wäre, clientseitig jedoch nicht.

EDIT: c't-FAQ zum Thema, 3/4-Jahr alt, die das noch ein wenig strenger sieht als ich, demnach hinge es vom Stream ab.
Spielabruch. Da raucht jemand.

Oststadt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ExilRoter« (06.02.2012, 09:21)


2 436

07.02.2012, 16:07

Bin als Studentische Aushilfe in einem Großhandel angestellt, also nicht mehr als 20 Stunden pro Woche im Semester. Jetzt gibt es folgende Probleme: den Studenten wurde kein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Jedoch allen anderen Angestellten des Betriebes, auch den Azubis.
Zweitens, es wird im Krankheitsfall und wenn ich diese durch eine Krankschreibung nachweise das Gehalt nicht weiter gezahlt. Begründung der Schichtleiter:"wir bezahlen ja nicht die Beiträge wie bei normalen Angestellten." Auch wurde bei einem anderen Studenten nach einem Arbeitsunfall und drei wöchiger Krankschreibung kein Verletztengeld(?) gezahlt.

Darf die Firma das? Falls nicht gegen welche Gesetze verstößt sie?

philisco

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2 437

07.02.2012, 16:20

Vielleicht hilft dir diese Seite weiter:

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html
"Hannover ist für Deutsch das, was Oxford für Englisch ist"

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2 438

16.02.2012, 10:12

Kennt sich hier jemand mit Mietrecht aus?
Ich finde nämlich leider keine Infos dazu im Internet, da ich nicht genau weiß wonach ich suchen muss. Im Gesetzestext hab ich nichts gefunden, was ich als klare Antwort werten würde.

Folgendes Problem:
Ich bin zum 30.10.11 - nicht gerade in Freundschaft mit meinen Vermietern - aus meiner alten Wohnung ausgezogen und warte auf die Betriebskostenabrechnung 11/2010-10/2011. Anderen Mietern ist die Abrechnung schon voer über zwei Wochen zugeschickt worden. Daraus habe ich erfahren, dass ich eine Rückzahlung erhalte. Zusätzlich warte ich noch auf meine Kaution (Die wohl nach Gerichtsurteilen allerspätestens 6 Monate nach Auszug zurückgezahlt werden muss, mit evtl. Einbehalt für Nebenkosten). Bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel festgestellt.

Da das ganze nun mit der Nebenkostenabrechnung zusammenhängt meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet die Abrechnung an alle Mieter/Ex-Mieter gleichzeitig rauszuschicken? Im Endeffekt hat man ja nur eine bestimmte Zeit für einen Einspruch und wenn die bei verschiedenen Mietern unterschiedlich ist und sich daraus Nachteile für bestimmte Mieter ergibt, ist das doch auch nicht ok, oder?

Auf E-Mails, Telefonanrufe oder nett geschriebene Briefe reagieren sie nicht, sondern nur auf schick formulierte Briefe mit irgendwelchen Paragraphen. Das war schon immer so und so muss ich es dann wohl auch diesmal machen. Ich hoffe, dass es da irgendwas gibt...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »tluebke« (16.02.2012, 10:15)


2 439

16.02.2012, 10:28

Eine Verpflichtung des Vermieters, allen Mietern nahezu zeitgleich ihre jeweilige Nebenkostenabrechnung zu übersenden, besteht nicht. Es handelt sich um individuell ausgestaltete Vertragverhältnisse.

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2 440

16.02.2012, 10:39

Zunächst eine Frage: Es heisst also, dass die Abrechnungen generell jahresübergreifend für den Zeitraum von 12 Monaten erstellt wurden? Dies ist zwar möglich, aber üblicherweise wird für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12. abgerechnet. Dein Vermieter wird in dem Fall die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.11 – 31.12.11 erstellen, bei Dir jedoch nur anteilig die Monate berechnen.

Unabhängig davon, ob die anderen Mieter die Abrechnung bereits erhalten haben, kann Dein Vermieter die neue Abrechnung Dir auch erst im Dezember zukommen lassen (Jahresfrist), sofern der von mir genannte Abrechnungszeitraum gilt.

Die Kaution kann er aus wichtigem Grund bis zu 6 Monate einbehalten, weil z. B. mit einer hohen Nachzahlung zu rechnen ist (Ist jedoch selten bis nie der Fall). Ich gehe davon aus, dass bei Dir demnach kein besonderer Grund vorliegt, insofern könntest Du die Rückgabe einklagen (Fordere den Vermieter vorher schriftlich mit Fristsetzung auf).

Schick mir per PN doch mal nen Briefentwurf.
Heute trifft Stoppelkamp endlich!!!