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2 621

11.05.2012, 14:36

Gar nix machen und sich im Fall der Kündigung darauf berufen, dass die Abmahnungen unwirksam sind.
Startdatum Mietvertrag ist sicherlich egal, aber der genaue Tag der Ruhestörung sollte es schon sein.
Außerdem sind die früheren Zeiträume m.E. zu lange her; da hätte man früher resp. sofort abmahnen müssen. Unterlässt man das, macht man damit deutlich, dass es einen nicht in einem abmahnungswürdigen Ausmaß stört. Nach Jahren damit zu kommen, ist treuwidrig.
Und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. ;)
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2 622

11.05.2012, 14:54

Mh, einmal im Jahr laut zu sein passiert ja wohl jedem, oder? Dafür "gleich" (Hier sind es je eigentlich 3 Jahre danach) eine Abmahnung zu schicken? Würde sowas vor dem Gericht eigentlich durchkommen? Ist ja jetzt nicht so, dass da jedes WE Halligalli war.

2 623

11.05.2012, 14:58

Würde sowas vor dem Gericht eigentlich durchkommen?

nö, schreibt doch der herr rechtsanwalt.
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2 624

11.05.2012, 15:08

Er sagt ja nur, dass der Zeitraum zu lange her ist. Aber wie wäre es, wenn man aber nun gleich nach der ersten Feier eine Abmahnung bekommen hätte (2009) und dann die nächste nach der zweiten und dann das Kündigungsschreiben? Geht mir jetzt erstmal nicht darum, dass es generell zu lange her ist, sondern, ob solch langen Zeiträume zwischen vermeintlichen Ruhestörungen überhaupt als wirklichen Kündungsgrund verkaufen lassen würden.


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2 625

11.05.2012, 15:36

Also die Abmahnung wurde nur wegen dem Vorfall in diesem Jahr ausgesprochen, die anderen stehen nur unter weitere ähnliche Vorkommnisse. Ich finde die Abmahnung auch total übertrieben, zumal die Party nur bis ca. 1.30 Uhr ging und auf Bitten des Vermieters von uns aufgelöst wurde. Aber so hat jeder seine eigenen Ansichten und so wie ich das verstanden habe, entscheidet eh der Nachbar wann etwas für ihn Ruhestörung ist und wann nicht.

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2 626

19.05.2012, 19:04

Verfluchter Mist !

Grade mit dem I-Phone bei Facebook einen Link zu einem Video aufgerufen und nachdem ich auf Video starten drückte kam das nachfolgende Bild !!! FUck ! Den kurz danach abgebuchten 4,99 Euro von meiner Fyve-Karte kann ich wohl eh adios sagen, aber wie erreichen ich, dass die nicht zunkünfitig regelmässig mein Guthaben plündern ??


2 627

19.05.2012, 19:24

krass was es alles gibt
If you can meet with Triumph and Disaster
And treat those two impostors just the same

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2 628

19.05.2012, 19:29

Schön das auf der Website der Arschlöcher nur ein Fenster zum abmelden kommt. Hab ich jetzt darüber abgemeldet (alles per Screenshot protokolliert).

Geil auch das in der Facebook App der Link zu dem Video jetzt nirgends mehr auftaucht ! War halt so ein "XXX hat sich dieses Video angeschaut" Link.

aschi

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2 629

20.05.2012, 15:58

Wenn in einem Testament fünf Erben namentlich benannt sind und vor Testamentseröffnung eine dieser Personen verstirbt, wird alles durch vier geteilt, bzw. stirbt die Person erst nach Eröffnung geht das Erbe an seine Hinterbliebenen?
Hintergrund:
Grosstante verstirbt, benennt fünf Erben, einer von ihnen erleidet Herzinfarkt und ist jetzt Gehirntot, keine Patientenverfügung.
EUROPAPOKAL!!!

Stephan535

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2 630

20.05.2012, 16:06

Die Erbschaft fällt in dem Moment an, in dem der Erblasser verstirbt - nicht erst, wenn das Testatemt "eröffnet" wird.
Die fünfte Person hätte dann also geerbt und nun kämen ihre Erben zum Zug - sofern im Testament nichts anderes verfügt ist.
OpSR: 102,0
Weil es das Spiel ist, um das es geht. (locke)

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2 631

20.05.2012, 16:15

Prinzipiell könnte die fragliche Person auch vor dem Erblasser verstorben sein, weil ersterer seine ggf. später anfallenden Ansprüche an seine Erben vererbt.
Beispiel aus dem Bekanntenkreis: ursprünglich 7 Geschwister, eine Schwester bereits längere Zeit verstorben - nun stirbt ein weiteres Geschwisterteil (Witwer,ohne eigene Kinder).
Das Erbe wurde durch 6 geteilt, den Erbteil der verstorbenen Schwester teilt sich deren 14 köpfige Sippschaft.
Ich geh' mit meinem Lars Stindl, und mein Lars Stindl mit mir.
Woanders ist nur Gesindel drum bleibt mein Lars Stindl auch hier.
Ein Stern geht auf, im Dauerlauf, Lars Stindl, lastammel, labumm
Der Platzwart

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »WILL(y)« (21.05.2012, 11:19)


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2 632

21.05.2012, 11:17

Passt hier vielleicht am besten rein:

Kann mir meiner Wohnungsgenossenschaft vorschreiben, einen bestimmten Anbieter für Internet/Telefon nicht nehmen zu dürfen?

Hintergrund:

Ich ziehe ja nun bald um und würde gerne bei Kabel Deutschland eine Internet-Leitung nehmen mit Telefonflat. Ist für mich das günstigste Angebot. Jetzt sagt mir aber meine zukünftige Genossenschaft, dass sie mit diesem Anbieter keine Verträge haben und es deshalb nicht geht. Ist das möglich??

Bzgl. Fernsehen ist mir das ja verständlich, aber bei Internet? Ist das nicht völlig egal? Und zum rechtlichen Hintergrund zu kommen, ist es überhaupt erlaubt?

P.S.: Wenn einer der Mods denkt, es ist woanders besser aufgehoben, bitte verschieben :)

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2 633

21.05.2012, 11:27

Ist bei meinem Kollegen auch so.
Liegt wohl an irgendwlechen Änderungen, die dazu im haus notwendig sind.

2 634

21.05.2012, 12:34

Bzgl. Fernsehen ist mir das ja verständlich, aber bei Internet? Ist das nicht völlig egal? Und zum rechtlichen Hintergrund zu kommen, ist es überhaupt erlaubt?

Gartenheim, richtig?

Zitat

Um diesen Entwicklungen aus dem Weg zu gehen, hat Gartenheim im vorletzten Jahr auf eine eigenständige Fernsehversorgung mit Satellitensignal gesetzt. Das derzeitige Programmangebot ist für unsere Mieter sogar teilweise besser als bei den Netzbetreibern. (24 analoge, 90 digitale und 3 HDTV-Fernsehprogramme plus Sky) Die Monatspauschale ist mit 9,80 € als günstig anzusehen. Die hohen Investitionen, die Gartenheim getätigt hat, amortisieren sich erst in einigen Jahren. Wenn wir zulassen, dass uns ein Netzanbieter wegen seiner Profitinteressen unsere eigenen Kunden professionell abwirbt, konterkarieren wir damit auch eigene Geschäftsinteressen. (kleiner Hinweis - wir machen keine Gewinne)

http://www.gartenheim.de/glasfaserkabel.html

telefon- und dsl-anbieter die nicht das kabelnetz nutzen, sprich klassisch über 2-adertechnik verbinden, kannst du natürlich frei wählen.
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2 635

21.05.2012, 12:47

:D Ja richtig, Gartenheim^^

Ja genau, das mit dem Fernsehen hatte ich ja vor einigen Wochen schon angefragt hier und dass akzeptiere ich ja auch. Ist ja auch dahingehend verständlich, dass Gartenheim viel Geld in die eigene Anlage investiert hat und daher keine Konkurrenten will.

Doch am Telefon haben sie mir aus der Technikabteilung bei Gartenheim gesagt, dass es auch bei Anbietern für Internet und Telefon so ist, dass Kabel-Deutschland nicht zur Verfügung steht. Heißt dass mit dieser 2-Adertechnik vereinfacht (ich bin Laie was sowas angeht ;) ), wenn ich mein Internet über die normale Telefonbuchse nehme, kann ich machen was ich will; wenn ich mein Internet über die Fernsehbuchse nehme (so als Komplettpaket inkl Fernsehen), klopft mir Gartenheim auf die Finger?!

Hab ich das so richtig verstanden? Denn dass man mir beim Internet vorschreiben kann, welchen Anbieter ich nehme, konnte ich nicht ganz nachvollziehen?!

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2 636

21.05.2012, 13:09

Ist bei der Verfügbarkeitsanzeige bei Kabel-Deutschland deine Adresse den überhaupt frei ? bei einem Bekannten wird dort immer "nicht verfügbar" angzeigt. Dasher stellte sich die Frage von der Seite her gar nicht.

2 637

21.05.2012, 13:24

Kabel Deutschland hat keinen zugang zu den Gartenheim objekten! steht doch klar und deutlich auf der homepage.
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2 638

21.05.2012, 14:01

Ja, aber genau DAS verstehe ich ja nicht...wieso kann mir mein Vermieter verbieten, bei KD Kunde zu sein???

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2 639

21.05.2012, 14:14

Na ja, wenn da steht, dass die eine eigenständige Fernsehversorgung über Satelit haben würde ich vermuten, dass es gar keine Kabelanschlüsse im Haus gibt, bzw. diese abgeklemmt sind. So weit ich weiß gibt es kein "Recht" auf einen Kabelanschluss sondern es ist Sache des Vermieters an welche Netze das Haus abgeschlossen ist.
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2 640

21.05.2012, 14:26

Nee nee Kabel haben die...die empfangen zwar über Satellit, speisen dann aber (warum auch immer) über Kabel in die Wohnungen ein...ist sowieso völliger Blödsinn, mMn, denn so gehen einem auch mal schön einige Sender flöten, die man bei Sat alle wunderbar hätte empfangen können.

Daher verstehe ich es ja absolut nicht. Vielleicht steh ich auch nur auf dem Schlauch, aber WIE kann mein Vermieter meine Telefon-Buchse "kontrollieren" bzw den Anbieter, den ich nehme??

Es ärgert mich mittlerweile echt kolossal, dass man solchen Repressalien ausgesetzt ist. Denn ich schätze mal, dass ich kaum das mehrbezahlte Geld von meiner Genossenschaft wiederbekomme, welches ich dann ja gezwungenermaßen für einen anderen Anbieter ausgeben muss!