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96er
Registrierungsdatum: 19.05.2002
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96er
Registrierungsdatum: 22.06.2002
Verein: welcher wohl...
Wohnort: Terraner, humanoid
Zitat
Original von Mazurek
Discostu, bleib bei Deinen Leisten!
![]()
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ehemals Newsmaker
Registrierungsdatum: 01.08.2002
Verein: Hannover 96
Wohnort: Hannover
Zitat
Original von Harzer
Problemfall eBay:
Bekomme ein defektes Gerät geliefert... in der Auktion wurde aber nich drauf hingewiesen das es defekt ist.
Zudem wurde in der Auktion auch nicht auf das neue EU-Recht hingewiesen.
Verkäufer meldet sich nun nicht mehr.
Was kann man da machen ?![]()
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96er
Registrierungsdatum: 22.06.2002
Verein: welcher wohl...
Wohnort: Terraner, humanoid
Zitat
Original von Newsmaker
Zitat
Original von Harzer
Problemfall eBay:
Bekomme ein defektes Gerät geliefert... in der Auktion wurde aber nich drauf hingewiesen das es defekt ist.
Zudem wurde in der Auktion auch nicht auf das neue EU-Recht hingewiesen.
Verkäufer meldet sich nun nicht mehr.
Was kann man da machen ?![]()
Sowas kannst du Ebay melden, da du bist einen bestimmten Vertrag über die Versichert bist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Discostu« (06.06.2004, 21:31)
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ehemals Newsmaker
Registrierungsdatum: 01.08.2002
Verein: Hannover 96
Wohnort: Hannover
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96er
Registrierungsdatum: 22.06.2002
Verein: welcher wohl...
Wohnort: Terraner, humanoid
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Discostu« (06.06.2004, 21:45)
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96er
Registrierungsdatum: 18.08.2002
Verein: Vorwärts Herrenhausen/96
Wohnort: Herrenhausen, wessenthalben ich auch am liebsten Herri trinke
Zitat
Original von Discostu
Und dann viel Spass beim Nachweisen, das der Artikel beim Verkauf schon defekt war.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MeisterFloh« (06.06.2004, 22:23)
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ehemals Newsmaker
Registrierungsdatum: 01.08.2002
Verein: Hannover 96
Wohnort: Hannover
Zitat
Original von Discostu
Na dann lies Dir mal die Bedingungen ganz genau durch. Das ist das eine reine Kulanzleistung.
Und dann viel Spass beim Nachweisen, das der Artikel beim Verkauf schon defekt war.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
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96er
Registrierungsdatum: 22.06.2002
Verein: welcher wohl...
Wohnort: Terraner, humanoid
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96er
Registrierungsdatum: 03.12.2002
Verein: Hannover 96
Wohnort: Berlin
Zitat
Original von Leinetiger
(1)
Kauft man sich etwas, z.b. ein Fernseher. geht er innerhalb der Garantiezeit ein mal Kaputt, kann man Nachbesserung verlangen.
Bei einem 2. mal innerhalb der Garantie Zeit auch.
Bei einem 3. Deffekt hat man das Recht den Fernseher dem Laden zur Verfügung zu stellen und das Geld zurück zu verlangen.
(2)
Wie ist es bei einem Auto??
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mazurek« (07.06.2004, 19:03)
unter uns!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Svenni96« (08.06.2004, 20:24)
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96er
Registrierungsdatum: 03.12.2002
Verein: Hannover 96
Wohnort: Berlin

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96er
Registrierungsdatum: 18.08.2002
Verein: Vorwärts Herrenhausen/96
Wohnort: Herrenhausen, wessenthalben ich auch am liebsten Herri trinke
Zitat
Original von Svenni96
Dieser ist duch die hebelkraefte beim Oeffnen immer langergeborden, bis schliesslich nun der Rahmen vollstaendig gebrochen ist!
Zitat
An der Hotline wurde mir sofort ein Garatiefall attestiert, worauf ich das Geraet eingeschickt habe!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MeisterFloh« (08.06.2004, 23:14)
Zitat
Original von Mazurek
Zitat
Original von Leinetiger
(1)
Kauft man sich etwas, z.b. ein Fernseher. geht er innerhalb der Garantiezeit ein mal Kaputt, kann man Nachbesserung verlangen.
Bei einem 2. mal innerhalb der Garantie Zeit auch.
Bei einem 3. Deffekt hat man das Recht den Fernseher dem Laden zur Verfügung zu stellen und das Geld zurück zu verlangen.
(2)
Wie ist es bei einem Auto??
zu (1):
Das ist das, was uns die Verkäufer immer wieder weismachen wollen.
In Wahrheit gibt Dir das Gesetz das Recht, bereits beim 1. Defekt Austausch oder Kaufpreisminderung zu verlangen!
Leider stellen sich viele Verkäufer immer wieder quer und behaupten, dass nur Nachbesserung möglich sei. Und dann wird das Gerät erstmal für ein paar Wochen eingeschickt. Ersatz in der Zwischenzeit? Höchstens, wenn man drauf pocht.
zu (2):
Bei Autos kommt es darauf an, was für ein Auto (neu oder gebraucht?) Du von wem (privat oder Händler?) kaufst.
Händler können mittlerweile selbst bei Gebrauchtwagen nicht mehr die Gewährleistung ausschließen. In der Regel beträgt diese mindestens 12 Monate.
Privatleute können nachwievor die Gewährleistung ausschließen, wenn sie einen gebr. Wagen verkaufen.
Neuwagen sind grds. nicht anders zu behandeln als andere Neuware: 24 Monate Gewährleistung sind das mindeste.
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96er
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Registrierungsdatum: 28.06.2001
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