Wo und wie wohnt ihr ?

  • Du hast als Nachbar doch die Möglichkeit, dir den Bauantrag (-genehmigung) beim Amt anzusehen. Ruf da doch mal an und frag nach...

  • Ob ein oberes Geschoss in der Definition der nds. Bauordung tatsächlich ein Vollgeschoss ist, lässt sich von außen oft nicht abschließend sicher erkennen, dazu müsste man die Baupläne einsehen. Da kann und wird, so zumindest nach meiner Erfahrung, seitens der Bauherren gerne mal "kreativ " ausgelegt und mit Flächen und Innenhöhen jongliert...

    Der von Bentscho angesprochene Fall war noch etwas anders, gehört da sicher aber auch mit dazu; ich kenne nur den Pressebericht, aber danach scheint die Genehmigungsbehörde gar nicht anders zu können, als das zu genehmigen. Auch wenn dss so städtebaulich sicherlich nicht gedacht war.

    Solche Probleme tauchen dann idR nicht auf, wenn im Bebauungsplan neben der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse auch die maximal zulässigen Gebäudehöhen drinstehen, First- und ggf auch Traufhöhe. Dann hat man auch als Nachbar eine Gewissheit, was nebenan baulich passieren kann, und was nicht. Steht halt nur leider oft nicht drin. Vor allem bei älteren Bebauungsplänen.

  • Kann mir nicht vorstellen dass jemand so dreist ist, ohne entsprechende Genehmigung so etwas zu bauen.

    Schau doch mal auf den Roten Punkt der Baustelle, da müsste das entsprechende Amt aufgeführt sein. Kannst ja mal anfragen was da los ist.

  • Ist die oberste Etage flächengleich mit der unteren?


    jap

    bist du dir da sicher? in luthe ist der heiße scheiß jetzt in letzter zeit folgender: hier gibt es ein "nachkriegsbaugebiet", was für vertriebene geplant und umgesetzt wurde. der bebauungsplan sagt: 1 vollhgeschoß mit ausgebautem dachgeschoß. oder eineinhalb geschoße, wie auch immer. jetzt entstehen in der siedlung immer mehr um und neubauten, die von auén 2 vollgeschosse vorgeukeln, innen aber durch riesige gallerien "entschärft" werden. heißt im klartext: im obergeschoß gibt es nur 2 drittel der wohnfläche vom untergeschoß, außen ist aber ein bau zu sehen mit 2 vollgeschoßen, meist flachdach. diese komischen würfel halt, die so inn sind. diese vorgehensweise ist zumindest in luzhe, wunstorf, völlig rechtens. da werden noch einige von entstehen, da die grundstücke damals auch recht groß waren, weil man sollte ja eigenertrag im garten erzielen und im schweinestall, der pflicht war, eine gewisse anzahl vieh stehen haben...

  • Der von Bentscho angesprochene Fall war noch etwas anders, gehört da sicher aber auch mit dazu; ich kenne nur den Pressebericht, aber danach scheint die Genehmigungsbehörde gar nicht anders zu können, als das zu genehmigen. Auch wenn dss so städtebaulich sicherlich nicht gedacht war.


    Dafür gibt es § 15 BauNVO. Durch ihn werden Vorhaben manchmal doch unzulässig. Ob das in diesem Fall auch gegangen wäre, vermag ich aber nicht zu beurteilen. Über den im Link genannten Punkt "Umfang" hätte man es eventuell versuchen können.

  • Das wird ja immer spannender


    @zlf, nix so "neumodisches" wie Galerie, das ist ja Stein auf Stein entstanden, da konnte ich ganz gut mitkoppeln, was passiert.

    kampi & mofa das werde ich dann mal gucken, Roter Punkt ist Schild, was da aushängen muss, korrekt?

  • zlf beschreibt beispielhaft treffend die möglichen kreativen Auslegungen.

    Gary96 , dafür kenne ich die konkrete Lage auch nicht gut genug, ob der 15er da hätte ggf angewendet werden können...

    • Offizieller Beitrag

    Wo wir gerade bei einem ähnlichen Thema sind: Gibt es in Hannover eine Begrenzung von Zaunhöhen zur Straßenseite hin? Es gibt ja Ecken (bzw. genauer gesagt Kurven), da schränken solche Zäune im Straßenverkehr die Sicht nach meinem Empfinden unverhältnismäßig ein und stellen so eine unnötige Gefährdung dar. Ich meine z. B. sowas hier: https://goo.gl/maps/CWBX8n7oa1XV4CfY6

  • Generell sind in Niedersachsen in Wohngebieten Einfriedungen grenzbündig bis zu 2m Höhe zulässig. Eine geringere Höhe kann im jeweiligen Bebauungsplan geregelt werden, auch deren Art, Material, oder bei Hecken die zulässigen Pflanzen. Die von dir gezeigte Ecke schreit eigentlich nach einer Regelung, sieht aber nicht danach aus, dass es die geben würde (oder es gibt sie, und der Eigentümer hält sich nicht dran, und die Bauaufsicht hat es noch nicht bemerkt). ..

  • Warum schreit es nach einer Regelung? Wer sollte im Straßenverkehr da eingeschränkt sein? Aus dem verlinkten Blickwinkel ist da scheinbar"rechts-vor-links", oder? Dann wäre doch eh Vorsicht geboten.

  • Wo wir gerade bei einem ähnlichen Thema sind: Gibt es in Hannover eine Begrenzung von Zaunhöhen zur Straßenseite hin? Es gibt ja Ecken (bzw. genauer gesagt Kurven), da schränken solche Zäune im Straßenverkehr die Sicht nach meinem Empfinden unverhältnismäßig ein und stellen so eine unnötige Gefährdung dar. Ich meine z. B. sowas hier: https://goo.gl/maps/CWBX8n7oa1XV4CfY6

    Wer kommt denn auch da aus der durchfahrt verboten Strasse außer die paar Anlieger? :lookaround:

  • Warum schreit es nach einer Regelung? Wer sollte im Straßenverkehr da eingeschränkt sein? Aus dem verlinkten Blickwinkel ist da scheinbar"rechts-vor-links", oder? Dann wäre doch eh Vorsicht geboten.

    Sie "schreit" vielleicht nicht, aber etwas eng und unübersichtlich ist es schon, finde ich. Gegenüber ist das besser, Insgesamt scheint mir da der Straßenraum etwas knapp, plus die abmarkierten Parkplätze. Gut gemacht geht anders, finde ich. Wie viel Verkehr ist denn da (nicht nur Autos, auch Fahrräder)?

  • Okay, bei mir kam das "schreit" verkehrt an. :bier:

    Ich glaube aber trotzdem, dass dort bei meiner vermuteten Vorfahrtsregelung alles in Ordnung sein sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Wo wir gerade bei einem ähnlichen Thema sind: Gibt es in Hannover eine Begrenzung von Zaunhöhen zur Straßenseite hin? Es gibt ja Ecken (bzw. genauer gesagt Kurven), da schränken solche Zäune im Straßenverkehr die Sicht nach meinem Empfinden unverhältnismäßig ein und stellen so eine unnötige Gefährdung dar. Ich meine z. B. sowas hier: https://goo.gl/maps/CWBX8n7oa1XV4CfY6

    Wer kommt denn auch da aus der durchfahrt verboten Strasse außer die paar Anlieger? :lookaround:

    Radfahrer*innen, die über den Messeschnellweg kamen, zum Beispiel (so viele Möglichkeiten, über den Messeschnellwege zu kommen gibt es mit dem Rad ja leider nicht). ;) Und eine Kleingarten-Kolonie ist da auch noch. Wie schon angemerkt steht da zusätzlich gerne noch ein Auto und inzwischen ist der Zaun auch noch mit Efeu "vergrößert".


    Das ist wie gesagt auch nur exemplarisch zu sehen. Ich habe mich das einfach nur generell gefragt, da mich hier eine Regelung nicht gewundert hätte (gibt ja viele Regelungen, u. A. welche, die ich persönlich als weit weniger nötig empfinden würde). Das ist sicher nicht die einzige Stelle dieser Art.


    Und klar ist bei rechts vor links Vorsicht geboten. Da aber noch viel mehr als üblich und in meinen Augen eigentlich unnötig. Ich muss in diesem Beispiel immer fast komplett abbremsen, da von rechts auch gerne Mal ein Bus kommt, der noch etwas weiter ausschert. Und ich kann den Verkehr von rechts erst erkennen, wenn ich schon in die Kreuzung eingefahren bin.

  • Kann mir nicht vorstellen dass jemand so dreist ist, ohne entsprechende Genehmigung so etwas zu bauen.

    Schau doch mal auf den Roten Punkt der Baustelle, da müsste das entsprechende Amt aufgeführt sein. Kannst ja mal anfragen was da los ist.

    Ja, unvorstellbar,

    aber passiert, sogar nach amtlich ausgesprochener Stilllegung wird fleißig weiter gewerkelt, auch ohne Baugenehmigung.

    Was so alles vom Bauamt beanstandet wird, da kann man sich oft wundern, da ist einiges eigentlich unvorstellbar.

  • Erster Blick: Am Zaun hängt das "Rote Punkt-Schild" nicht. (Ja, ich weiss, dass der Punkt nicht mehr rot sein muss, aber da hängt gar kein Schild)

  • Gem. NBauO § 11 Pkt. 3


    Vor der Durchführung nicht verfahrensfreier Baumaßnahmen hat die Bauherrin oder der Bauherr auf dem Baugrundstück ein von der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 4 Abs. 1) aus lesbares Schild dauerhaft anzubringen, das die Bezeichnung der Baumaßnahme und die Namen und Anschriften der Bauherrin oder des Bauherrn, der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers, der Bauleiterin oder des Bauleiters und der Unternehmerinnen und Unternehmer enthält (Bauschild). 2 Liegt das Baugrundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche, so genügt es, wenn das Bauschild von dem Zugang zum Baugrundstück aus lesbar ist. 3 Unternehmerinnen und Unternehmer für geringfügige Bauarbeiten brauchen auf dem Bauschild nicht angegeben zu werden.


    Direkt einen auf der Baustelle auf das Bauschild ansprechen, ansonsten ist bei solchen Anliegen der direkte Kontakt mit der zuständigen Gemeinde (Bauamt) am einfachsten.

    Anrufen, Vorfall schildern und durchstellen lassen. Führt sicherlich am schnellsten zum Ziel und du musst nicht raus und wirst nass....;)

  • Was kampi sagt. Du musst allerdings ein sog. Berechtigtes Interesse geltend machen. Du bist direkter Nachbar? Dann dürfte das gegeben sein, wenn du auf die Zweifel bezüglich der Geschossigkeit hinweist.

  • Glücklicherweise nicht direkter Nachbar, aber paar Häuser weiter. Könnte mir vorstellen, dass der direkte Nachbar jetzt kotzt, weil er so einen Klotz vors Fenster kriegt...