Politischer Zoff-Thread oder so

  • Die Securitykosten für die Bewachung der in NYC gebliebenen Familie sollen ja auch schon im 2-stelligen Millionenbereich liegen.


    Das liegt daran, dass sich der Secret Service im Trump Tower einmieten muss.

  • Stimmt. In der Florida-Residenz, wo der gestresste Präsident nach 2 Wochen im Amte einen ersten Kurzurlaub machte (man erinnere sich an ca. 40 Tweets, in denen er sich wahnsinnig über Obamas Golferei beschwerte) das gleiche Bild.


    Great stuff.

  • @RoguePOTUSStaff meldet dazu: POTUS irritated that sev. members of Patriots team will not attend WH visit. Saying he will lobby owner to cut them from the team.

  • Passt es hier:
    Also dieses Gesetz zum besonderen Schutz der Polizeimänner finde ich ziemlich schräg.


    Zum einen wirken die Polizeimänner, die ich so kenne, nicht besonders schutzbedürftig.
    Zum anderen denke ich, dass so ein Gesetz jemanden, der vor einem Angriff auf Polizisten/einer Beleidigung/einer Gefangenbefreiung nicht zurückschreckt, nicht zusätzlich abschrecken wird.
    Wenn man zeigen will, dass man Polizisten wertschätzt und man Angriffe gegen den Staat nicht so toll findet, wäre es dann nicht schlauer, statt so eines weiteren Gesetzes, die Polizisten besser auszustatten, in Deeskalation auszubilden, mehr Polizisten einzustellen (dabei auch welche mit einem anderen kulturellen Hintergrund), mehr Sozialarbeiter in chancenarme Stadtteile zu schicken, die durch in Rente gehende Kollegen freiwerdenden Kontaktbereichspolizistenstellen wiederzubesetzen, etc.
    Achso, gerade fällt mir auf, dass das Geld kosten würde. Na dann lieber das Gesetz und noch zwei Bodycams!
    Oder sehe ich das ganz falsch?

  • Zitat

    "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" (Paragraf 113 StGB) ist ein Tatbestand, der ursprünglich den Täter privilegieren sollte, der sich in einer emotional meist aufgewühlten Situation einer (meist bewaffneten und überlegenen) "Staatsmacht" gegenüber sieht und in Erregung, Angst, Wut überreagiert. Darüber denkt heute kaum noch jemand ernsthaft nach. Die aktuelle Debatte dreht diesen Ursprung vielmehr einfach um und behauptet, Polizisten und andere Vollstreckungsorgane seien "besonders" schutzwürdig, besondere Opfer.

    Aus Fischers Kolumne bei Zeit Online, Hervorhebung im Text übernommen.


    Ich hab das zufällig neulich gelesen und teile es hiermit mal.

  • Weil Tötung auf Verlangen (zB) eben weniger hart bestraft werden soll. Das ist nun echt mal sinnvoll.
    Du gibst den Leuten doch auch nicht die gleiche Dosis an Medikamenten.

  • Ich halte eher wenig davon und stimme da auch Deinen ersten Ansätzen/Gedanken durchaus zu. Es gibt sicherlich mannigfaltige Problemstellungen, nicht nur für die Polizei (und die Strafvorschrift ist auch schließlich nicht nur für die Polizei gemacht) ...


    ... nur wird der neue Paragraph es wohl nicht heilen.


    Aber - da sind wir uns wohl einig - darum geht es ja in erster Linie auch nicht.

  • Weil Tötung auf Verlangen (zB) eben weniger hart bestraft werden soll. Das ist nun echt mal sinnvoll.
    Du gibst den Leuten doch auch nicht die gleiche Dosis an Medikamenten.


    Aber dieser Zweck wird dann ja hier, wenn man Pokalhelds Beitrag berücksichtigt, anscheinend verfehlt oder nicht?

  • Naja, eben nicht.


    Der 113 wurde in dem Sinne geschaffen, dem Täter eine Ausnahmesituation zuzugestehen, in welcher er dann schlicht falsch handelt. Er sieht sich übermächtiger staatlicher Gewalt gegenüber, leistet gegenüber dem Amtsträger / der Amtshandlung Widerstand.


    Ihm wird also sozusagen zumindest zu einem Teil die Rolle des David in diesem Spiel zugestanden, auch wenn Goliath im Recht ist. ;)

  • Wenn es diesen Paragraphen nicht gäbe, welche Grundlage gäbe es dann für ein vorgehen gegen den David? Dieser Paragraph wird doch, wir Pokalheld feststellt, überhaupt nicht in der Art und Weise, wie von dir beschrieben, angewendet.

  • Lies mal den vierten Absatz. ;)


    Der 113 wird - womöglich auch von Dir gerade - oft falsch verstanden. Gegenüber rechtmäßigen staatlichen Amtshandlungen darf man sich nicht zur Wehr setzen, indem man z. B. den direkt gegen den Amtsträger handelt. Dafür gibt es den Rechtsweg. Aber wenn man sich einer staatlichen Amtshandlung gegenübersieht, befindet man sich in einer Ausnahmesituation und genau das wird auch durch einen eigenen Strafrahmen berücksichtigt.


    Hinzu kommt: Goliath muss sich mit seiner Amtshandlung vollkommen innerhalb der Rechtmäßigkeit befinden, ansonsten bleibt der (einfache) Widerstand des David straffrei (Steinschleuder verboten).


    Der Bürger wird hier also auch geschützt, der neue Paragraph dreht es um. Polizisten betreffend soll nun der Staat vor dem Bürger beschützt werden. Stellt sich halt die Frage, ob das wirklich nötig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Svennypenny ()

  • Ich verstehe hier gerade weder etwas richtig noch falsch. Ich stelle nur Fragen, weil die von Pokalheld gelieferte Interpretation mir bisher fremd war.