Politischer Zoff-Thread oder so

  • Und glaub mal nicht, dass das irgendwo anders abläuft.
    Wenn ich mich an die Amigo-Affären aus diversen Bundesländern erinnere, kann ich nur defätistisch reagieren.


    //edit:
    Solltest DU den Diekmann damit motiviert haben, leere ich die Flasche Linie gerne mit Dir zusammen. :)

  • die rettung der bundesrepubklik deutschland kann mmn nur mit einem gremium von in diesem faden schreibenen usern plus dem welfenprinz als landwirtschaftsminister funktionieren. schade, das der rest der republik das noch nicht erkannt hat und wohl auch nie erfahren wird..

  • Der Welfenprinz heiratet Tattoo-Betty und wird Präsident.


    96 wird dann direkt vom Sportministeriums-Thread aus geführt, im Sinne der Transparenz, die wir so gut können.

  • War der schon ?

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    :herz:

  • Also, wenn Du, lieber mitlesender Kai Diekmann nicht locker lässt und in der Sache was bewegen kannst, nehme ich Dein Konterfei als Avatar.


    Was heißt hier nicht locker lassen? Einziger Gewinner - egal, wie es ausgeht - ist Diekamnn. Der hat seit Wulffs Anruf eine Dauererektion. Den Bundespräsidenten derart in der Hand zu haben und sich nebenbei noch als Retter der Pressefreiheit aufzuspielen - traumhaft.


    Diekmann wäre schon arg mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn das Protokoll ohne Not veröffentlicht.

  • Was soll es denn bringen, den Bundespräsidenten in der Hand zu haben? Es ist Zeit für den Fangschuß, dann könnte Diekmann einmal das Sturmgeschütz der Pressefreiheit sein, oder was die Deutschen sonst so lieben.


    Habe allerdings auch meine Zweifel, ob er das durchzieht. Weniger, weil ich glaube, dass Homestories aus Bellevue für Bild so wertvoll sein sollten, als vielmehr weil ich ihm das doch nicht richtig zutraue.


    Vom Boulevard in die Geschichtsbücher -- mach' et, Kai!

    Einmal editiert, zuletzt von ExilRoter ()

  • Wulff's Gerede von der Transparenz zu entlarven, ist doch ein Schritt von eigenem Wert.


    Zudem ist er auch notwendig, weil man rechtlich tatsächlich in eine Grauzone kommt, wenn der Wortlaut oder sogar die Aufnahme des Gesprächs - und nicht nur der (relevanter) Inhalt - veröffentlicht wird. Man muss also vorher schon klarmachen, dass man nicht anders konnte, weil Wulff blockte. Das ergibt schon Sinn für mich.

  • Haaahaaa, Deppenapostroph! *screenshot*


    BTT:
    Eigentlich muss doch schon reichen, dass Wulff der Veröffentlichung nicht zustimmt.
    Letztendlich kann sie dann doch nur klarstellen, dass er eben doch die Veröffentlichung verhindern wollte, er also gelogen hat.

  • Als ob für Springer eine rechtliche Grauzone jemals von Belang gewesen wäre. Wenn die einer kenntsich damit jemand auskennt und für sich nutzt, dann ja wohl Springer. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, das Protokoll im Wortlaut in der Bild zu veröffentlichen – wenn man denn gewollt hätte.

  • Populäre Unterstützung hat den Freiherrn auch nicht gerettet. Ein bisschen ist bei all dem Klamauk auch die Frage, ob jemand, der sich so zum Affen gemacht hat, wie Wulff tatsächlich noch halbwegs glaubhaft repräsentieren kann.


    prickelpit, schön, dass ich Dir eine Freude machen konnte.

  • Als ob für Springer eine rechtliche Grauzone jemals von Belang gewesen wäre. Wenn die einer kenntsich damit jemand auskennt und für sich nutzt, dann ja wohl Springer. Es wäre überhaupt kein Problem gewesen, das Protokoll im Wortlaut in der Bild zu veröffentlichen – wenn man denn gewollt hätte.


    Grundsätzlich natürlich schon, aber gerade in diesem Fall können sie ja die Retter von Moral und demokratischer Grundordnung werden. Da will man natürlich keine Spritzer auf der weißen Weste haben und nimmt jeden Anstrich von Seriösität gerne mit.

  • Grundgesetz-Artikel 61 "Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen"


    Und das Bundesverfassungsgericht kann ihn entlassen.


    Aber :


    Für eine solche Klage gibt es eine extrem hohe verfassungsrechtliche Hürde: Mindestens ein Viertel der Mitglieder von Bundestag oder Bundesrat müssen den Antrag auf Anklageerhebung stellen. Diesem müssen anschließend zwei Drittel der Bundestags- oder Bundesratsmitglieder zustimmen. Stellen die Karlsruher Richter fest, "dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist", so kann ihn das Gericht "des Amtes für verlustig erklären".


    Quelle


    Am einfachten wäre es Wullf erklärt selbst seinen Rücktritt , ansonsten.......................... :???:


    Für mich ist das Getränk eher in Kais Reichweite.................



    Hahahaha............... das wird ja noch komischer. BW Bank wiederspricht Wullf


    Ok, gerade ausm Fenster gesehen : Kais Flasche wackelt mit Koffer auffer Vahrenwalder Richtung Innenstadt......................

    2 Mal editiert, zuletzt von mirdochegal () aus folgendem Grund: BW Bank wiederspruch eingefügt

  • Auf Phoenix grade 3-Königs-Treffen der FDP, Döring soll irgendwie Kampfgeist wecken, aber es gelingt nicht, die haben echt fertig :kopf:


    Edit: jetzt Rösler :trösten:

    2 Mal editiert, zuletzt von RenHoek96 ()

  • Wulff hat aber gegen kein einziges Gesetz verstoßen. Schon gar nicht gegen das Grundgesetz.


    Wow, das seh ich ja jetzt erst.


    Grundgesetz Artikel 5 : Pressefreiheit


    „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“


    Der Ursprung des 5. Artikels GG in der Vergangenheit liegt in Restriktionen der Obrigkeit gegen die schreibende Zunft. Und wenn Wullf gesgt hat : Wenn ihr das veröffentlicht, dann gibts Krieg o.ä. was, deiner Meinung nach, ist das denn ?