Notwendige Voraussetzung, um bei Prostitution von Freiwilligkeit sprechen zu können, ist in meinen Augen - neben der ohnehin selbstverständlichen Abwesenheit von jeglichen Drohungen oder gar tatsächlicher körperlicher Gewalt - zum einen, dass der freie Wille auch durch kein wie auch immer geartetes psychisch-emotionales Abhängigkeitsverhältnis unterdrückt wird. Zum anderen aber auch, dass die betroffene Person eine realistische Alternative hat, zumindest ihre grundlegenden materiellen Bedürfnisse auf legale Weise zu finanzieren. Für Drogensüchtige zählt dazu im akuten Stadium auch die Drogensucht. Auf legale Weise deshalb, weil Kriminalität selbstverständlich keine Alternative darstellt, auf die man als Wahlmöglichkeit verweisen darf.
Ich will damit nicht sagen, dass bei Erfüllung dieser Bedingungen automatisch immer Freiwilligkeit gegeben ist, aber ohne auf keinen Fall. Und solange ein potentieller Freier sich nicht sicher ist, dass sein Gegenüber in diesem Sinne freiwillig handelt, kann es für ihn nur heißen, Finger weg.