Politischer Zoff-Thread oder so

  • Einfache Antworten für komplexe Probleme sind wieder en vogue.

    Die großen Bewegungen in der Welt machen vielen Menschen Angst. Zum Teil vielleicht auch zu Recht, sie Anforderungen an Politik und Gesellschaft sind riesig.

  • zu der aktuellen Diskussion zur Wahlrechtsreform eine Frage:

    Könnten die Parteien jeweils nicht intern regeln, ihre Direktkandidaten zuerst ins Parlament schicken und den Rest mit Listenkandidaten auffüllen, sofern sie das wollen?

    (Pardon für die blöde Frage, hab mich mit dem System nicht beschäftigt.)

  • Ach den Blödsinn meinst du (wird wohl eh vom BVerfG gekippt).

    Eine richtige Wahlrechtsreform wird es in DL wohl nicht geben, weil sich jeder nur die Rosinen rauspickt. Genauso wird es keine Abschaffung des Beamtentums geben...sitzen zu viele im Parlament.

    Das Problem ist der zuschnitt der Wahlkreise. Da wird nach jeder Wahl immer mal dran rumgefummelt... Als Beispiel: Die Stadt Neumünster ist eigentlich SPD Hochburg... man hat sie mit dem Landkreis Plön (stramm CDU) zusammengelegt, somit wird eine Stadt durch einen "Bauern" im Parlament vertreten. Ob das so gut ist?

  • Das wäre so, wenn die Partei weniger Zweitstimmen holt, als sie Direktkandidaten ins Parlament schickt. Das ist ja das Dilemma. In diesem Fall entstehen die Überhangmandate (also die Mandate, die eine Partei direkt mehr gewonnen hat, als sie insgesamt prozentual hätte).


    Und diese Überhangmandate müssen dann bei anderen Parteien wieder ausgeglichen werden, damit das Parlament dem prozentualen Verhältnis der Zweitstimmen wieder entspricht. Das sind allein in diesem Bundestag um die 130 Abgeordnete mehr.

  • Warum nicht so:

    Es gibt 540 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis wird ein Kandidat gewählt. Zweitstimme gibt es nicht (wozu auch).

    Wer nicht gewählt wird, hat halt Pech gehabt. (Würde uns unter anderem solche Fälle wie RL ersparen).

  • Naja, wenn das nicht gewollt wird, hast du eben das Problem mit den Ausgleichsmandaten, weil es sonst nicht "gerecht" zu gehen würde.

    Das amerik. System ist aber dann doch noch etwas perverser....

  • Ein Grund, warum die geplante Reform in der Form tatsächlich nicht verfassungskonform sein könne, ist allerdings, dass die 5%-Hürde fixiert werden soll und nicht mehr die Regel mit den drei Direktmandaten für Fraktionsstärke angewendet werden soll. Damit wäre die Linke im aktuellen Bundestag auf 3 Vertreter beschränkt. Und die CSU war bei der letzten Bundestagswahl auch nur noch bei 5,2%. Bei denen würde das also noch mehr ins Kontor hauen.

  • Warum nicht so:

    Es gibt 540 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis wird ein Kandidat gewählt. Zweitstimme gibt es nicht (wozu auch).

    Wer nicht gewählt wird, hat halt Pech gehabt. (Würde uns unter anderem solche Fälle wie RL ersparen).

    das , was du vorschlägst , ist ein reines mehrheitswahlrecht. und das ist imo absolute scheiße, weil dann ein riesiger anteil an stimmen nicht im parlament repräsentiert sind. abgesehen davon sind die USA und UK abschreckende beispiele. umgekehrt wird ein schuh draus . umstellung auf reines verhältniswahlrecht, das wäre die sauberste lösung. bräuchte man imo allerdings GG- änderung und wäre nachteilhaft für spd und union. wäre aber das klarste und sauberste.

  • Ein reines Verhältniswahlrecht könnte aber zu einer noch stärkeren Entfremdung zwischen Wählern und (Beruf-)politikern sorgen.

    Die Parteilisten würden noch wichtiger und welche Person man mit seiner Stimme unterstützt wäre unklar.

    Ich wähle lieber eine/n charismatischen Kanditatin/en statt eine/n Parteisoldaten/in.

    Im Prinzip sollte beides erhalten bleiben.

    Vielleicht den Bundestag komplett nach Mehrheitswahlrecht wählen und den Bundesrat nach Verhältniswahlrecht.

    Dann kann man auch endlich die Bundesländer und damit den lähmenden Föderalismus abschaffen!

  • Naja, wenn das nicht gewollt wird, hast du eben das Problem mit den Ausgleichsmandaten, weil es sonst nicht "gerecht" zu gehen würde.

    nee, bei einem reinen verhältniswahlrecht gibt es keine direkt gewählten abgeordneten , demzufolge gibt es auch nichts auszugleichen.

  • Ein reines Verhältniswahlrecht könnte aber zu einer noch stärkeren Entfremdung zwischen Wählern und (Beruf-)politikern sorgen.

    schon , aber...

    Die Parteilisten würden noch wichtiger und welche Person man mit seiner Stimme unterstützt wäre unklar.

    Ich wähle lieber eine/n charismatischen Kanditatin/en statt eine/n Parteisoldaten/in.

    die lösung dafür wäre kumulieren und panaschieren, problem das würde ein großteil der wähler nicht kapieren.

    Vielleicht den Bundestag komplett nach Mehrheitswahlrecht wählen und den Bundesrat nach Verhältniswahlrecht.

    Dann kann man auch endlich die Bundesländer und damit den lähmenden Föderalismus abschaffen!

    nee , also jetzt wirds abenteuerlich. wie gesagt, mehrheitswahlrecht imo mist, und der bundesrat ist doch gar kein richtiges parlament. das ist eine vertretung der landesregierungen. wie willst du das denn auf bundesebene per verhältniswahl wählen ? ich mein okay dann hättest du eine gewählte zweite kammer, das hätte aber mit der jetzigen funktion des bundesrats nichts mehr zu tun.


    bundesländer abschaffen und die kompetenzen nach "unten " , (kommunen) und nach "oben" (bundesebene) verteilen, sehr reizvolle idee, aber niemals mehrheitsfähig.

  • Natürlich wäre das nicht mehrheitsfähig.

    Aber wenn man ehrlich ist, ist seit der Entstehung des Grundgesetzes eine komplette politische Ebene (nämlich die EU) hinzugekommen. Also wird es Zeit, dafür mal eine andere abzuschaffen. Sowohl die Politik als auch die jeweiligen Verwaltungen der 5 Ebenen die wir jetzt haben (Gemeinden, Kreise, Länder, Bund, EU) blockieren sich ständig gegenseitig.

  • es ist eine ebene hinzugekommen , die EU, richtig. gemeinden und kreise sind allerdings zusammen kommunalpolitik, also es sind imo 4 ebenen statt 5. am sinnvollsten abzuschaffen wäre tatsächlich die landesebene, aber wie gesagt...

  • Der Artikel gibt recht anschaulich wieder, um welche Streitpunkte es geht. Das Zauberwort heißt Grundmandate,

    Wahlrechtsreform: Warum die CSU in der Klemme steckt
    Landet die CSU bei der nächsten Bundestagswahl unter der Fünfprozenthürde, würde sie nach der Wahlrechtsreform aus dem Bundestag fliegen. Die Partei muss…
    www.rnd.de


    Diie Folgen für die CSU, die gerade am lautesten schreit:


    Problematisch ist es für die CSU dennoch: Sie gewinnt traditionell viele Direktmandate und profitiert von den sogenannten Überhangmandaten, mit denen bislang Wahlkreissieger auch dann einziehen, wenn ihre Partei eigentlich nicht ausreichend Sitze gewonnen hat. Setzt die Ampel ihren Gesetzentwurf Ende dieser Woche durch, werden die Christsozialen also künftig Direktmandate verlieren, wenn die Zweitstimmen­deckung nicht gegeben ist.


    Funfact:

    Da es im bayerischen Wahlsystem keine der Grundmandatsklausel des Bundestagswahlrechts vergleichbare Regelung gibt, bedeutet dies auch, dass siegreiche Stimmkreisbewerber dadurch eventuell kein Mandat erhalten.