Funfact:
Da es im bayerischen Wahlsystem keine der Grundmandatsklausel des Bundestagswahlrechts vergleichbare Regelung gibt, bedeutet dies auch, dass siegreiche Stimmkreisbewerber dadurch eventuell kein Mandat erhalten.
jetzt bin ich verwirrt. die grundmandatsklausel gilt doch bundesweit, kann doch gar nicht anders sein ?! oder geht es da jetzt um landtagswahlen ?
abgesehen davon kann es nicht dem grundgesetz entsprechen, wenn direkt gewählten abgeordnete ihr mandat abgesprochen wird. dadurch würde ja die erststimme in einem solchen wahlkreis de facto ungültig . das muss im sinne des aktiven und passiven wahlrechts grundgesetzwidrig sein.