Allerdings fasste das Reichsnaturschutzgesetz auch einige bereits existierende Beschlüsse und Verordnungen aus der Weimarer Republik zusammen.
Bereits 1912 haben die Linksliberalen erstmals den Entwurf eines Naturschutzgesetzes in den damaligen preußische Landtag eingebracht. Fand zwar keine Mehrheit, aber es war der Beginn. Kurz später nach der Revolution von 1918 wurde in der Weimarer Verfassung in Artikel 150 der Naturschutz erstmals verankert.
Die Nazis hatten "sonderbare" Vorstellungen vom Schutz von Flora und Fauna. Sie entsprachen zumindest nicht dem Naturschutz, wie wir ihn heute verstehen.