dass ein kunde im onlineshop unbescholten ist (also immer gezahlt hat) heisst ja nicht, dass der kunde nicht schon einmal woanders negativ aufgefallen ist (versandhaus, telefonanbieter, etc.) und somit in der kartei des dienstleisters für die boni-prüfung zwar kein schufaeintrag auftaucht, aber eben hinweise von den eben genannten anbietern auf nicht oder zu spät bezahlte leistungen. das kann dann auch zum ausschluss des lastschriftverfahrens führen.
bei conrand electronic wird man sogar aus dem lastschriftverfahren gestrichen, wenn man - nach deren sicht der dinge - zu viel (wo auch immer die grenze liegt) der bestellten ware wieder zurücksendet/retourniert. das finde ich widerum fragwürdig, denn das ist mein gutes recht bei einem onlinekauf!