Rechtliche Fragen

  • finky & RedSentinel: Danke. Was soll ich sagen? hr habt Recht.


    P-King: Deinen Beitrag, auf den Du verweist, verstehe ich nicht richtig, gerade.


    Ich denke aber: Wenn der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde, eine Frist gesetzt wurde und der Vermieter nicht aktiv wird, ist ein Verbleib in der Wohnung nicht zumutbar. Selbst wenn es rechtlich schwierig ist, denke ich, der Vermieter wird zögern, bei Umzug die restlichen Mieten einzutreiben. Falls doch, bin ich irgendwie zuversichtlich, dass wir ein Gericht von unserer Position überzeugen können. Eventuell müssen wir da einfach einen Präzedenzfall schaffen.


    Das ist momentan natürlich noch Zukunftsmusik und nach dem Brief etc. wäre der nächste Schritt Anwaltssuche. (Wobei die gute erstmal noch andere Sachen auf dem Teller hat, die sehr dringend sind, d.h. erstmal dem Vermieter schreiben und auf Reaktion warten ist schon okay.)


    Das mit der Fanmagsause vor Ort ist eine nette Idee. Oldschoolmäßig gehört dem - wenn ich das in diesem Thread mal sagen darf - einfach nur die Fresse poliert. Aber ich bin zu alt für sowas. Als Vater kann ich mir keine Vorstrafen wegen so einem Scheiß leisten. Das heißt, ich habe beschlossen, nicht mal hinzufahren und mir den Typ anzugucken, die Versuchung wäre zu groß. Das läuft alles 100% rechtsstaatlich. (Ich hoffe nur, die Bullen reagieren schnell falls meine Freundin da mal wieder anrufen muss.)


    Fun fact am Rande: Meiner Freundin wurde eine, wie sie es nannte, "lokalpolitische" Lösung angeboten. Handelte es sich um einen Kurden oder Albaner, könne man das im Viertel lösen. Ist es aber leider nicht. Urdeutscher Nachname. (Aber eventuell Russlanddeutscher. Meine Freundin ist zwar Deutsche, aber ist im Ausland aufgewachsen und erst seit zwei Jahren wieder zurück, die kann den nicht einordenen.)

  • Mal ein ganz pragmatische Frage: Große Vermieter (Genossenschaften, GBH aber vielleicht auch die großen "Heuschrecken") haben ja durchaus geschulte Ansprechpartner für solche Themen. Habt ihr da mal auf die Homepage geschaut?


    Für eine schnelle Lösung könnte ja auch ein Wohnungswechsel deiner Freundin in Frage kommen. Hat der Vermieter da ggf. was passendes im Angebot was unbürokratisch funktioniert?


    Die Mietminderung ist das Mittel um nicht kooperative Vermieter zu "Beteiligten" zu machen...


    Auch ist sicherlich interessant, ob auch andere Mieter Probleme haben?

  • Das Problem ist, dass weder sie noch ich Zeit haben, uns da so detailliert reinzuhängen.


    Nach dem, was ich über den Vermieter gehört habe, ist unwahrscheinlich, dass der kooperiert. Ist Ghetto in Hainholz mit einer vermutlich uninteressierten Hausverwaltung.


    Aber Du hast Recht: Man sollte zumindest den Versuch machen, die mal zu sprechen. Nehme ich auf den Zettel.


    Mein Lieblingsergebnis wäre, dass der fliegt. Das ist eigentlich noch viel besser, als ihm auf die Fresse zu hauen. Aber das anzustrebende realistische Ergebnis ist wohl, sie da rauszukriegen. Einfach, weil es der kürzeste Weg zum Seelenfrieden ist.

  • Vergesst bei allem nicht, dass sie auch eine Kaution beim Vermieter hinterlegt hat (nehm ich mal an). Könnte ja auch ein nicht ganz unerheblicher Kostenpunkt sein, wenn der Vermieter die bei Auszug und ggf. Mietminderung einbehält.

  • Das ist natürlich richtig. Muss man auf sich zukommen lassen und eventuell müsste man selber den Rechtsweg gehen, um da ranzukommen.


    Ich komme halt immer wieder zu dem Schluss, dass ihr nicht zumutbar ist, da weiter zu wohnen und dass das so offensichtlich ist, dass es sogar Juristen raffen müssten. Ob dann letztlich soviel Energie reingesteckt wird, diese These zu überprüfen, das ist zugegeben eher unwahrscheinlich. Gucken wir mal.

  • Ist es nicht völlig abwegig da selbst ein Schreiben zu verfassen?

    Nach meiner Erfahrung bewirkt das akut gar nichts, auch wenn man im Recht ist.


    In so einer Situation braucht es nicht nur die nötigen Paragraphen im Schrieb, sondern auch einen entsprechenden Briefkopf, um auf die Ernsthaftigkeit hinzuweisen.

    Das ist so ein Zeichen, dass man kein ahnungsloser Blödmann ist, gesetzte Fristen wohl auch Konsequenzen haben, und das man sich damit nun leider auseinandersetzen muss, und auf die lange Bank schieben doof werden kann.


    Als Privatmann wird man leider oft so überhaupt nicht ernstgenommen, so ein Hedemann muss nur zweimal kurz husten, und auf einmal regnet es Rosinen.


    Auch an dieser Stelle nachmal meinen allerherzlichsten Dank für meinen letzten Fall. :weiberheld:

  • Haben in der Wohnung denn auch andere Mieter ein Problem mit dem Typen? Vielleicht hilft es ja ein gemeinschaftlcihes Schreiben an den Vermiter aufzusetzen?


    Um noch Deine heutige Frage zu beantworten. Es gibt keine (juristische) Möglichkeit den Vermieter zur Kündigung eines anderen Mieters aufzufordern. Das einzige Druckmittel ist immer die vorher angekündigte Mietminderung. Eine Mietminderung sollte dabei aber angemessen sein. In diesem speziellen Fall ist es aber sehr schwer, denn so wie ich es verstehe, kann Deine Freundin (mindestens subjektiv gesehen) dort eigentlich gar nicht mehr wohnen. Wie will Sie denn allene nachweisen, dass Sie Angst vor ihm hat? Gibt es Zeugen von den Vorfällen? Wie sieht es mit der Lärmbelästigung aus?


    In der Praxis wird sich das ohnehin nicht bessern, da er selbst bei fristloser Kündigung nicht gleich "morgen" draußen ist. Mein Vorschlag daher, selber die Flucht ergreifen, Miete mindern wegen sogennanter Hausfriedensstörung und dennoch eine andere Wohnung suchen. Wie groß muss ide Wohnung denn sein?

  • Der besiegt sogar MK vor Gericht... nun gut. Das ist keine Kunst aber trotzdem... :lookaround:

    Wenn Schickhardt ihn vertritt schaffen das an guten Tagen auch Goofy und ich ;)

    Aber unabhängig davon ist das hinzuziehen eines Profis wie Hedemann sicherlich sinnvoll.

    Und ich drücke der Freundin alle Daumen, dass diese unhaltbare Situation bald ein Ende findet!

  • Schickhardt war ausnahmsweise nicht beteiligt. Das hätte dem Fass noch die Krone aufgesetzt. Oder so...

  • mustermann: Ich dachte jetzt eher daran, überhaupt eine Frist zu setzen. Ich denke, das sollte ich noch selber hinkriegen.


    P-King, Danke!


    Die Vorfälle sind schon dokumentiert. Zeugen waren nur von seiner Seite da (halt Party), aber er ist trotzdem verurteilt worden, der Richter hat ihm nicht geglaubt, dass er betrunken ohnmächtig wurde und in die Tür fiel. ;) Das zweite nur durch Anzeige und Verletzungen.


    Insgesamt glaube ich schon, dass das sehr plausibel ist. Die Polizei wollte auch eine Gefährderansprache machen.


    Wie's im Haus ansonsten aussieht, weiß ich nicht. Am Ende des Tages ist ein Umzug aber einfach dran, denke ich.


    Kleine 1-Personen-Wohnung wird gesucht.

  • Achso, gestern vergessen: Beim ersten Vorfall rief ein Dritter Nachbar wegen des Lärms im Treppenhaus die Polizei, die waren da also auch Zeugen. Auch wenn sie später kamen.

  • Mein Fitnesstudio wurde von wem anderes bzw. einer Fitnesskette übernommen. Gilt mein Vertrag jetzt nach wie vor, weil die die Verträge 1zu1 übernehmen können oder kann ich da jetzt raus (was ich eh vor hatte)?

  • Nunja, Kurse könnten sich ja wohl unabhängig eines Inhaberwechsels mal ändern (Uhrzeit oder Tag, oder generell wegfallen, weil der Trainer dafür fehlt).


    Wie gesagt, ist jetzt ein wirklich anderer Name, anders Layout etc.

  • Die werden einfach anstelle des bisherigen Inhabers in den Vertrag eingetreten sein. Wenn sich dadurch im Angebot nicht wesentlich was ändert, denke ich nicht, dass sich daraus für dich ein Kündigungsrecht ergibt.

  • Wie gesagt, ist jetzt ein wirklich anderer Name, anders Layout etc.

    Wenn das neue Layout zufällig blau-gelb sein sollte kann man da doch bestimmt was drehen. Verstoß gegen die Menschenrechte, Angst vor dem schwedischen Weg, PTBS nach dem letzten Derby oder so...

    Aber wahrscheinlich wirst du wohl ganz normal kündigen müssen.

  • Nach 35 Jahren ist unseren Stadtwerken eingefallen, dass sich auf meinem Grundstück im Garten ein Wartungsschacht für Abwasser befindet. Der war bislang nicht zugänglich und war, tiefer in der Erde, unter meinem Rasen. Jetzt haben die ebenerdig gemacht und einen hässlichen Betondeckel draufgelegt. Begründung: Steht so im Grundbuch unter beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Was so auch stimmt. Aber was genau ist mit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gemeint? Muss ich lediglich dulden, dass sie zu arbeiten auf mein Grundstück dürfen, oder ist das deren Recht, diesen Schacht so auf meinem Grundstück zu bauen?

  • Das dürfte in der urkunde geregelt sein, die dem recht zu Grunde liegt. Diese bekommst du in jedem Fall beim zuständigen Amtsgericht.


    Ich denke aber nicht, dass so genau geregelt ist, dass da wirklich steht, dass ein Deckel drauf muss. Aber, dass die jederzeit Zugang haben und den Schacht nutzen dürfen.


    Ist halt die Frage wie oft die da dran müssen/ wollen und ob es dann (auch für dich) nicht mit dem Deckel ganz sinnvoll ist.


    Alle 35 Jahre kann man ja auch mal den Rasen neu machen. Nur ärgerlich, wenn die ein Jahr nach der Neuanlage kommen.

  • Hattest Du Kosten? Ich würde mich freuen, wenn die mal den Schacht auf meinem Grundstück a) finden und b) freilegen würden, dann müsste nämlich die Riesentanne weg, die drauf steht. Behördlicherseits verordnete Abholzung wäre das beste, was mir passieren kann...

    Und an den Abwasserkanal käme ich dann auch problemlos...