Rechtliche Fragen

  • Danke auch Dir!


    Du hast schon Recht, es ist sinnvoll, das mit der Agentur zu besprechen. Da ich aber aus eigener Erfahrung weiß, wie sehr die geschilderten Unsicherheiten in so einer Situation zusätzlich belasten können und wie wichtig der Krankschreibungsstatus ist, wollte ich gucken, ob es nicht irgendwo einen 'sicheren' Weg für sie gibt.


    Mehr Details möchte ich nicht preisgeben und bitte daher um Verständnis, dass ich auf die letzte Frage nicht eingehe.

  • Kein Problem!


    Mir ist kein sicherer Weg bekannt, als der geschilderte, eben weil es eine Kündigung im Rahmen der Probezeit ist.

    Wenn es tatsächlich nicht ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht, dann trotzdem bei der Agentur für Arbeit melden, damit die Sozialversicherungsbeiträge weiter gezahlt werden, was ja auf jeden Fall hilfreich ist, und dann Krankengeld bei der Krankenkasse beatragen, wie gesagt, um die 60% vom letzten Netto.

    Mit dem Antrag auf ALG1 kann man auch eine Umschulung in die Wege leiten, oder eine Weiterbildung

    Was ALG2 angeht, es gibt, abhängig u.a, vom Lebensalter und Wohnsituation, sogenanntes "Schonvermögen".


    Ist dennoch eine Situation, die sich keiner wünscht. Ich drücke die Daumen :)

  • Und du musstest die 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen, obwohl du Recht bekommen hast? Allzu oft macht deine Rechtsschutz das Spielchen dann aber auch nicht mit oder?

    Kurze Info dazu: Eine Rechtsschutzversicherung zahlt angefallene Anwalts- und Gerichtsosten. Die Selbstbeteiligung, die inzwischen - im Gegensatz zu früher - fast obligatorisch ist, wird von den angefallenen Kosten abgezogen. Egal, ob man gewonnen oder verloren hat bzw. Recht bekommen hat oder nicht.


    Wie oft eine Rechtsschutzversicherung "das Spielchen" mitmacht, hängt zum einen von der Gesellschaft ab. Und zum anderen auch von der Einschätzung der Gesellschaft über den Kunden. Überspitz gesagt: Es wird "geprüft", ob es sich bei dem Kunden um einen "Streithansel" oder um einen "normalen" Kunden handelt. Daneben werden auch andere Kriterien einbezogen, zum Beispiel, welches Rating der Kunde hat.


    Im Übrigen wird die sog. Schadenhäufigkeit stärker bewertet als die Schadenhöhe. Beispiel: 5 Schadenfälle á 200 EUR Schadenzahlung sind problematischer als 2 á 2000 EUR. Das gilt übrigens auch für andere Versicherungsverträge, z.B. Privathaftpflicht.

  • Danke für die Ausführungen Kai. Ich dachte nur, dass evtl. die gegnerische Partei die Kosten tragen muss, da man ja "gewonnen" hat. Ich weiß aber nicht, in welchen Fällen solche Regelungen zum Tragen kämen. In dem Fall müsste die Rechtsschutz dann ja nicht zahlen, sondern wäre höchstens in Vorleistung getreten.

  • Bronco:

    Das ist dann eher eine Frage an die Juristen. Die Versicherung bekommt ja von den Juristen eine Kostenaufstellung mit den tatsächlich zu tragenden und vom Kunden zu bezahlenden Beträge. Diese Aufstellung wird dann abzüglich der SB beglichen. Die Kostenaufstellung wird natürlich von den entsprechenden Rechtsschutzabteilungen der Versicherungen geprüft. Aber da bin ich dann überfragt, weil es nicht mein Metier ist.

  • Eine Freundin von mir wurde in der Probezeit mit zwei Wochen Frist (zu morgen) gekündigt. Grund war eine Krankschreibung vor etwas über zwei Wochen. (Meinem Verständnis nach könnte man dagegen vorgehen, weil ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Krankschreibung und Kündigung vorliegt und in der Kündigung keine weitere Begrüdung angegeben wurde, aber das will sie nicht, meiner Wahrnehmung nach wegen einer psychischen Überforderung mit der Situation.)

    Auch wenn es nicht um die Kündigung geht... wie kommst du darauf, man könnte dagegen vorgehen?


    Ich hatte Anfang des Jahres ähnliche Situation, sogar eindeutiger.


    Am Dienstag noch die Zusage zur Übernahme bekommen. Mittwoch bis Freitag mit AU krank. Am Montag die Kündigung. Eindeutiger gehts kaum, wieso gekündigt wurde. Aber trotz dessen hat mir JEDER gesagt, das ich da keine Chance habe. Weil halt Probezeit.

  • Das ist jetzt nicht der entscheidende Punkt. Dieser wäre: Eine sichere Perspektive zu bekommen, die den Druck rausnimmt und meiner Freundin die Gelegenheit gibt, sich um ihre Gesundheit zu kümmern. Nur, um das in Perspektive zu setzen.


    Zur Kündigung: Meine Laienrecherche ergab: Kündigung in Probezeit ohne Angaben von Gründen + enger zeitlicher Zusammenhang mit Krankschreibung des AN kann dazu führen, dass diese ungültig ist.


    Aber selbst wenn dem so wäre, würde man dadurch auch nur zwei Wochen gewinnen. Wohl um sicher zu gehen würde inzwischen vom Anwalt des AG sowohl die vorliegende Kündigung bekräftigt als auch für den Fall, dass diese ungültig sein sollte, eine neue Ausgesprochen.

  • Eine Frage zum Gerichtsstand in AGB.


    Wonach entscheidet sich, welcher Ort der Gerichtsstand laut AGB eines touristischen Betriebes ist?


    Welche Vorraussetzungen muss ein Ort/Dorf erfüllen, um als Gerichtsstand zu gelten?

  • Ich mal wieder:


    Meine Schwiegermutter hat geerbt.


    30% vom Guthaben des Girokontos ihres verstorbenen LG


    Ab wann gilt das?

    Zum Todestag?

    Oder nach Abzug der Beerdigungskosten?


    Hat da jemand Ahnung?

  • Dass was sasa sagt.


    Wir haben heute Post vom AG bekommen mit dem Hinweis, dass wir uns mit dem Sohn des LG auseinandersetzen sollen. Leider ist nicht ersichtlich zu welchem Datum der letzte Wunsch greift.


    Wir wissen aber z.B., dass Beerdigung etc. vom Konto des Verstorbenen bezahlt wurden.


    Es geht auch um keine große Summe, aber ums Recht.

  • Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden vor Teilung des Erbes abgezogen. So wie Stephan es sagt.