Rechtliche Fragen

  • Nach meinem Wissen kann man schon jemanden einfach so in eine andere Abteilung mit anderen Aufgaben versetzen. Kündigung im Mutterschutz geht natürlich nicht. Einen Anspruch auf den gleichen Job nach Rückkehr aus selbigem hat man wohl auch nicht.

  • Aber doch nicht wenn nach der Elternzeit die Stelle wieder von ihr besetzt wurde und jetzt wird dann gesagt: ach übrigens, in einer anderen Abteilung ist Platz für dich?

  • Das Team wurde ausweitet, aber man hat ihr ja wieder ihren alten Platz angeboten, in diesem

    arbeitet sie ja.


    Edit: sie ist ja schon wieder im Job, also arbeitet 50% und der Rest ist noch Elternzeit.

  • mir ist dieses hier etwas unklar:

    "was sie nicht will und nicht geht"

    Wäre ein job in der anderen Abteilung (falls sie will) möglich oder nicht?

    Damit ist gemeint, dass man sie ja nicht einfach in eine andere Abteilung mit anderen Aufgaben stecken kann.

    Wenn der AV allgemein gehalten ist, kann der AG per Direktionsrecht bestimmen, wo sie für dasselbe Entgelt eingesetzt wird. Die EZ kann da in die Hände spielen oder nicht.


    Wenn der AG zu dem Schluss kommt, dass die vor der EZ ausgeübte Stelle, auf deren Wiedererlangung man nur dann ein Anrecht hat, wenn man mit derselben Stundenanzahl wieder einsteigt (und eben nicht mit verminderten Stundenanteilen) nicht teilzeitgeeignet ist, kann er natürlich ein anderes Einsatzgebiet bestimmen. Unter dem Label verschiedener Zertifikate beispielsweise "berufundfamilie" wird das ganze dann auch gerne als "eine familien- und lebensphasenbewusste Sozialpolitik" verkauft.

  • Wenn Sie während der EZ arbeitet, ist sie nicht "zurück", dann arbeitet sie in EZ und könnte das sogar bei einem anderen AG tun. Ihren (einen) Job kriegt sie erst wieder, wenn die EZ beendet ist und das muss nicht derselbe sein, lediglich in Eingruppierung/Bezahlung und Aufgabenportfolio vergleichbar.


    Ansonsten kann der AG natürlich nicht beliebig Leute in andere Abteilungen setzen, wenn nicht a) der Arbeitsvertrag dieses vorsieht (normalerweise steht da relativ genau drin, wofür man angestellt wird) und b) ein eventuell vorhandener Betriebsrat zustimmt. Der wäre dann auch grundsätzlich mal Ansprechpartner hinsichtlich des Gebarens des AG

  • Also nur damit ich das verstehe: sie arbeitet jetzt wieder zu 50% in ihrer alten Abteilung, aber der Arbeitgeber kann aufgrund der Elternzeit trotzdem sie in eine andere Abteilung stecken mit der Begründung, dass sie noch in Elternzeit ist?


    Danke schonmal an alle, die sich hier beteiligt haben bisher.

  • Äh, nee, verschiedene Themen.

    Wo der AG sie hinschieben kann, regelt der Arbeitsvertrag. Z.B. ist sie als Personalreferntin angestellt, kann er sie nicht einfach so (ohne Versetzung) ins Marketing oder an die Pforte schieben. Das gilt immer für das jeweils geschlossene Arbeitsverhältnis.


    Das andere ist, dass sie eben noch in EZ ist und dadurch alle Schutzrechte genießt und eben auch erst mit Beendigung der EZ und offizieller Rückkehr, einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie den verlassenen hat.


    Dass sie während ihrer EZ arbeitet ist ein komplett anderes Thema. Wie gesagt, sie könnte in der Zeit auch bei Aldi n der Kasse sitzen.

  • Gestern ein Schreiben von einem "Medienanwalt" bekommen. Auf unserer HP läuft angeblich ein "Google Fonts"-Plugin und weil das das Persönlichkeitsrecht nach DSGVO seines Mandanten M. Ismail verletzen würde, will er jetzt ne Abmahngebühr von 170 € und natürlich Unterlassung haben. Es sei mal dahin gestellt, ob da wirklich ein Problem mit dem Google-Dings ist - das nehmen wir, wenn es denn da ist, auch raus.


    Aber das schreit doch förmlich nach Abzockabmahnanwalt?! Was am besten tun?

    Hat sich hoffentlich erledigt. Google Fonts hatten wir nicht selbst eingebettet sondern nur der Website-Anbieter. Und überhaupt scheint es tatsächlich so, dass das ganze Schreiben haltlos ist.

  • Was ich nicht erwähnt hatte: das ganze befindet sich auf einer Nordseeinsel. Keine Autos. Sperrmüll ziemlich kompliziert, Mitnahme per Fähre sehr teuer, genau wie direkte Entsorgung als Müll vor Ort.

    Es ist jetzt erstmal geregelt dass nicht sofort geräumt werden muss, aber das ist alles schon ganz schön nervig.

  • Stichwort Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag

    Zitat
    Wie oft darf eine Befristung ohne Sachgrund verlängert werden?Während dieser 2 Jahre darf die Befristung maximal dreimal verlängert werden.

    Ist das eine korrekte Angabe, die ich im Netz aufgetan habe?

  • Jupp. Das TeilzeitUndBefristungsgesetz ist Dein Freund: https://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html:


    Zitat

    (2) 1Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. 3Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.

  • Frage zum TVÖD (VKA):


    Ich war ja nun knapp 8 Monate arbeitslos. Bisher war ich in der Erfahrungsstufe 5 und bin davon ausgegangen, dass dies bei der nächsten Anstellung auch so berücksichtigt und fortgeführt wird.


    Nun hab ich aber erschrocken festgestellt, dass dem anscheinend nicht so ist, gerade aufgrund der Unterbrechung muss ein neuer Arbeitgeber dies nicht tun, könnte mich auch in Stufe 3 packen. D.h. ich bräuchte wieder 7 Jahre um in Stufe 5 zu kommen?


    Ist das so korrekt oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Letzte Woche habe meinen Haustürschlüssel ins Schloss gesteckt, er ließ sich aber nicht drehen…kein Widerstand. Ich zog eine Hälfte heraus heraus, die andere steckte im Schloss.


    Natürlich habe ich das sofort per Nachricht dem Vermieter gemeldet, da er nicht erreichbar war. Sein Sohn hat den Schaden dann ein paar Tage später behoben. Heute stand er vor meiner Tür und hat für seine Reparatur 20€ verlangt, die ich ihm auch gab. Ich bat ihn, mir eine Quittung bzw. Rechnung darüber auszustellen. Daraufhin gab er mir die 20€ wieder zurück.


    Ich fand das alles recht seltsam. Durfte er das?

    Mein Sohn hat an dieser Tür auch einmal eine „Reparatur“ durchgeführt. Türschlüssel hakte im Schloss und ließ sich nicht drehen. Er hat seinerzeit für seine Arbeit auch nichts in Rechnung gestellt.