Rechtliche Fragen

  • Der arme Jones. Wir werden ihn im Knast besuchen müssen.

    Wieso der arme? Viele können dieses Privileg, von uns im Knast besucht zu werden, nicht für sich beanspruchen!


    Endlich was los im Knast, bring Fanmag to jail! :feier:

  • Woher stammen denn die 600 Euro? Mein Wissensstand ist ab 2.000 Euro oder ab 30 Transaktionen. Wobei es selbst dann nicht zwangsläufig heißt, dass man Steuern darauf zahlen muss, sondern erst mal nur, dass gewisse Daten an das Finanzamt weitergeleitet werden müssen seitens des Betreibers der Seite. Es dient halt vor allem dazu, die vielen Scheinprivaten zu erwischen. Edit: Und es ist natürlich nur da möglich, wo der Verkauf nachweisbar stattgefunden hat. Auf eBay Kleinanzeigen also z.B. nur, wenn direkt über das Portal gezahlt wird. Also mit der neuen Zahlfunktion. Und nicht, wenn man sich zwecks persönlicher Übergabe trifft und das Geld bar bekommt.

    Ich vermute da eine Analogie zu damals, als ich noch nebenbei etwas auf Rechnung arbeitete. Da hätte ich ab Einnahme 1.000 DM der Krankenkasse zwecks Sozialversicherungverbeitragung melden müssen. Ich erinner mich aber tatsächlich nicht mehr, ob das fürs Jahr oder den Monat galt.

    Gemeldet habe ich nie. Wir hatten uns das immer zurecht geruckelt. War nur 4 x im Jahr (Quartalsanmeldungen und Jahreserklärungen ermitteln für Anteilseigner eines Ferienparks)

  • Woher stammen denn die 600 Euro? Mein Wissensstand ist ab 2.000 Euro oder ab 30 Transaktionen. Wobei es selbst dann nicht zwangsläufig heißt, dass man Steuern darauf zahlen muss, sondern erst mal nur, dass gewisse Daten an das Finanzamt weitergeleitet werden müssen seitens des Betreibers der Seite. Es dient halt vor allem dazu, die vielen Scheinprivaten zu erwischen. Edit: Und es ist natürlich nur da möglich, wo der Verkauf nachweisbar stattgefunden hat. Auf eBay Kleinanzeigen also z.B. nur, wenn direkt über das Portal gezahlt wird. Also mit der neuen Zahlfunktion. Und nicht, wenn man sich zwecks persönlicher Übergabe trifft und das Geld bar bekommt.

    Ich vermute da eine Analogie zu damals, als ich noch nebenbei etwas auf Rechnung arbeitete. Da hätte ich ab Einnahme 1.000 DM der Krankenkasse zwecks Sozialversicherungverbeitragung melden müssen. Ich erinner mich aber tatsächlich nicht mehr, ob das fürs Jahr oder den Monat galt.

    Gemeldet habe ich nie. Wir hatten uns das immer zurecht geruckelt. War nur 4 x im Jahr (Quartalsanmeldungen und Jahreserklärungen ermitteln für Anteilseigner eines Ferienparks)

    Oh, Oh, wenn das die Steuerberaterkammer damals gewusst hätte :)

  • wieso?

    Die Buchhaltung wurde von einer Steuerberaterin gemacht und mein Auftraggeber war Steuerberater, der den Auftrag zur Verpoolung hatte.


    Das Mandat gehörte zu meinem Arbeitsgebiet, als ich bei dem beschäftigt war. Da ich die Excelkrückenpoolverrechnung zur Perfektion vervollständigt hatte und keine meiner Exkolleginnen da mithalten konnte, hab ich das nach dem Weggang dort eben auf Rechnung im Auftrag gemacht.

    Ich denke, die Steuerberaterkammer hatte da kein Problem mit. Der Gesamtauftrag lag ja bei meinem Exchef.

    Bis das Ding wegen Nichtwirtschaftlichkeit beendt wurde.

    Teile sind jetzt eine Seniorenresidenz, hab ich gehört.


    Die Anmeldungen und Erklärungen mussten immer die Eigner selbst unterschreiben.

  • Getankt.


    Jetzt bekomme ich Post vom Anwalt, dass beim Bezahlen die Kartenzahlung leider nicht korrekt durchgeführt worden sei.


    Ich kann mich da nicht mehr dran erinnern, wie es damals ablief, kann mich aber zumindest an das Tanken und das Aufsuchen des Kassenhäuschens erinnern. In der Regel halte ich die Karte vor, gebe sofern erforderlich Pin ein und haue ab. "Quittung brauche ich nicht" sage ich dann auch immer.


    Nun soll ich statt der 20 Euro noch eine Bearbeitungspauschale des Anwalts iHv 25 Euro zahlen, ergo 45.


    Klar ist natürlich, dass ich das nicht mit vorsatz gemacht habe und wenn ich oder Kassierer das bemerkt hätten, dass ich erneut die Karte vorgehalten hätte. Das Konto war übrigens gedeckt.


    Hätte der Kassierer mich nicht zurückrufen müssen "Hallo grüner Mann, das hat eben nicht funktioniert?"


    Die 20 Euro wurden auch tatsächlich nicht abgebucht, eben geprüft. Die würde ich jetzt natürlich auch unverzüglich zahlen, tue mich aber schwer mit der Bearbeitungspauschale!


    Also, 20 oder 45 bezahlen?

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()

  • Gefühlt würde ich sagen: 45 zahlen. Du bist verantwortlich für das Bezahlen. Und mit 25 Euro Anwaltsgebühr kommste sehr gut davon. :D

  • P-King Ärgere dich nicht, bezahl‘s sofort und hak‘s dann ab. :trösten:


    Dann kannst du dein Wochenende auch wieder genießen. :bier:

    Vielleicht sogar mit einem Sieg der Roten am Samstag bei Pauli. 😉