Rechtliche Fragen

  • Ich weiß das. Da war wohl der Wunsch der Vater des Gedanken. Sonntag bekomme ich nämlich Besuch. Den habe ich aber wegen des Spiel schon nach vorne geschoben.


    Für den unverzeihlichen Fehler und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitte ich vielmals um Entschuldigung. 🤭

  • Gefühlt würde ich sagen: 45 zahlen. Du bist verantwortlich für das Bezahlen.


    Ich habe keine Ahnung und auch nur ein Gefühl, aber wenn ich annehme, dass P-King als Bösewicht aus den Kartendaten ermittelt wurde, wäre dann nicht zumindest sein Versuch, zu bezahlen, nachgewiesen? Und wenn dann noch das Konto nachweislich gedeckt war und es auch kein Alarmsignal gab, dass die Bezahlung nicht funktionierte, hätte dann P-King nicht seine Bezahlverantwortung hinreichend erfüllt? Ich sähe dann nichts, was P-King vorwerfbar wäre und fände es nicht gerechtfertigt, auf seine Kosten einen Anwalt einzuschalten. Aber, wie gesagt, auch nur ein ahnungsloses Gefühl.


    Übrigens die Tanke, wo Du mich damals aufgegriffen hattest :)


    Aha. Also bandenmäßiger Tankbetrug mit Fluchthelfer.

  • Ich vermute, er wurde anhand des Kennzeichens ermittelt und vermutlich ist ein Anwalt notwendig, um an seine Halteranschrift zu kommen. (der wäre dann allerdings ziemlich preiswert finde ich)

    Sollte es aber so gewesen sein wie Waldumwandlung96 es beschreibt, dann fände ich es ebenfalls komisch.

  • Mein Kumpel (Jurist) meint jetzt, ich sollte nur die 20 zahlen.

    Pauschale sei Blödsinn, gäbe es nur bei Verkehrsunfällen.

    Sie müssten die Mehrkosten nachweisen.

    Es sei deren unternehmerisches Risiko, wenn sie kontaktloses Bezahlen anbieten und der Kassierer hätte mich unmittelbar auf den abgebrochenen Vorgang hinweisen müssen. Und es gäbe mangels Verschulden keine Anspruchsgrundlage.

  • Die Gefahr, dass es noch teurer wird, besteht aber auch. Ich würde innerhalb der Frist schriftlich den Sachverhalt darlegen. Eventuell fällt der Anwalt dann weg. Oder auch nicht.

  • Das sieht auch mMn nach einem reinen Zahlungsanspruch von 20 € aus.

    Alles weitere nur, wenn Verzug vorliegt, da dürfte es dann aber an einer schuldhaften Handlung scheitern.


    Es sei denn, man hält es für eine schuldhafte Pfilchtverletzung, wenn sich der Zahlende nicht hinreichend davon vergewissert, dass der Zahlvorgang geklappt hat. Denn er ist dafür verantwortlich, dass die Zahlung funktioniert.


    Definitiv ein Fall, nach dem sich Anwälte alle zehn Finger lecken.

  • Kennt sich jemand mit den Rechten des Käufers bei Auto-Finanzierungen innerhalb der zweijährigen Garantie aus?


    Das erworbene Fahrzeug hat regelmäßig Defekte und Werkstattaufenthalte.


    Am liebsten würden wir es quasi zurückgeben.

    Einmal editiert, zuletzt von Jones ()

  • So ohne weiteres geht das m.W. nicht. Du musst dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Allerdings ist das nur in einem für den Käufer zumutbaren Rahmen zulässig. Wie dieser Rahmen aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht Kai?


    Ich wünsche dir viel Glück 🍀

  • Was Du meinst, sind meine Instinkte.




    Wäre mein Thema, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

    Sonst wäre es Dir zu teuer, weil ich Dir den doppelten Satz abnehmen würde.

  • Erbschaftsteuer


    Gibt es da ein Formular zur Anmeldung der Erbschaft ? Wie geht man am Besten vor wenn man die 3 Monatsfrist gerissen hat (dachte bis heute morgen das liefe über die Einkommensteuer). Ich werde sicher nichts zahlen müssen, da ich weit unter dem Freibetrag liege.