Rechtliche Fragen

  • Ich habe auch einen Aufkleber mit dem identischen Text wie von bjk beschrieben auf dem Briefkasten.


    Erstaunlicherweise hat sich das Werbeaufkommen um rd. 96 % reduziert. Hätte ich gar nicht erwartet. Aber natürlich findet sich immer mal wieder vereinzelt so eine Zeitung oder ein Flugblatt im Kasten. Kann ich jetzt gut mit leben.


    Vielleicht können die Austräger hier auf dem Land besser lesen und befolgen Anweisungen besser. :lookaround:

  • Zitat

    Es wird ermöglicht, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (Besitz bis 25g/Eigenanbau bis max. 3 weibliche blühende Pflanzen), auf Antrag aus dem Bundeszentral­register löschen zu lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Straf­verfahren zu diesen Handlungen durch die bereits in der StPO vorgesehenen Möglich­keiten beendet.

    Aus https://www.bundesgesundheitsm…te-cannabis-12-04-23.html


    Da würde mich ja eine fundierte juristische Meinung zu interessieren.


    Wenn wer jetzt mit 10 Gramm erwischt wird, was passiert dann? Oder einer blühenden Pflanze?

  • Meine nicht fundierte juristische Meinung ist, das ist noch kein Gesetz. Verlassen würde ich mich da auf gar nichts. Das sind Eckpunkte, für die es auch noch keinen Gesetzesentwurf gibt.

  • Jo. Wenn diese Aufbruchsstimmung mal kein ejaculatio praecox - ist, glaube ich, der korrekte juristische Fachausdruck - wird.


    Ich bleibe skeptisch, bis mir Kalle Lauterbach selber die Tüte weiterreicht.

  • Läuft nicht zur Zeit.


    Habe heute beim Aussteigen die Autotür des nebenstehenden Fahrzeugs berührt und einen minikleinen Lackkratzer verursacht.


    Habe ein Foto vom Schaden gemacht und einen Zettel mit Info und Handynummer hinterlassen.


    Eigentlich hätte ich wohl lieber gleich die Polizei rufen sollen.


    Was ist jetzt noch zu tun? Schon mal die eigene Haftpflichtversicherung informieren?


    Grmpf.

  • Bleib locker.


    Vielleicht hast Du ja Glück und jemand anderes macht den Zettel ab oder der Halter sieht es und juckt ihn nicht, weil Auto eh schon älter


    Ich zolle Dir aber Respekt dafür, dass Du so ehrlich bist und den Zettel montierst (klar, auch wenn das rechtlich nicht korrekt ist). Hätte ich mir bei meinem Auto auch gewünscht, aber da war es ein Minkratzer!


    Schön, dass es noch ehrliche Menschen gibt.

  • Man kann sich wohl innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden (ACV).

    Eigene Versicherung (nur Bauchgefühl eines Laien) würde ich mich vorher noch mal schlau machen (wenn hier niemand etwas dazu sagen kann). Nicht, dass man dort dann überflüssige Nachteile hat wegen des eigenen "Fehlverhaltens" (ich finde den Zettel eigentlich ja schon prima).

  • Ich glaube nicht, dass man einen Nachteil bei der eigenen Versicherung hat. Die müssen ja nunmal für den Schaden aufkommen.

  • Eventuell holt sie sich das dann aber zurück: Hast aber du selbst Fahrerflucht begangen und wurdest erwischt, zahlt auch deine Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Auch sie verlangt dann das Geld von dir zurück. (Allianz direkt).

    War neulich in einer ähnlichen Lage. War beim Ausparken nicht sicher, ob ich das Auto hinter mir berührt habe und die Dash Camp ausgelöst habe. Habe dann nach längerem Überlegen tatsächlich die Polizei angerufen (die nichts gesehen haben und freundlich gesagt haben, dass ich ruhig fahren soll)

  • Ein AN kommt mehrfach seiner Arbeitspflicht nicht nach (erscheint nicht zur Arbeit), wird darauf angesprochen und gibt dann umgehend seine Schlüssel (des AG) an anderer Stelle ab. Ist die Abgabe der Schlüssel mit einer Kündigung gleichzusetzen?