ja, natürlich. sorry
Rechtliche Fragen
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... Oder kommt das aus dem schweizer Beamtenrecht?
Die Beamten wurden hier vor 20 Jahren weitestgehend abgeschafft.
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Ich habe auch einen Aufkleber mit dem identischen Text wie von bjk beschrieben auf dem Briefkasten.
Erstaunlicherweise hat sich das Werbeaufkommen um rd. 96 % reduziert. Hätte ich gar nicht erwartet. Aber natürlich findet sich immer mal wieder vereinzelt so eine Zeitung oder ein Flugblatt im Kasten. Kann ich jetzt gut mit leben.
Vielleicht können die Austräger hier auf dem Land besser lesen und befolgen Anweisungen besser.
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ich möchte dazu beitragen, dass ihne diese einnahmequelle fehlt
Ich kenne dich doch, Der Zweilinksfüssler! Du meintest das Gegenteil! 😉
Oh! Da war ich zu spät. 🤷♀️
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ja, natürlich. sorry
Ein "Sorry" braucht es da natürlich nicht. Und wenn man den ganzen Text liest, erkennt man eh, dass es ein Fehler war. Abgesehen davon, wie schon Hirschi schrieb: Wer Dich kennt, wüsste es sicherlich auch, ohne den kompletten Text zu lesen.
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Zitat
Es wird ermöglicht, Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht (Besitz bis 25g/Eigenanbau bis max. 3 weibliche blühende Pflanzen), auf Antrag aus dem Bundeszentralregister löschen zu lassen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen durch die bereits in der StPO vorgesehenen Möglichkeiten beendet.
Aus https://www.bundesgesundheitsm…te-cannabis-12-04-23.html
Da würde mich ja eine fundierte juristische Meinung zu interessieren.
Wenn wer jetzt mit 10 Gramm erwischt wird, was passiert dann? Oder einer blühenden Pflanze?
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Meine nicht fundierte juristische Meinung ist, das ist noch kein Gesetz. Verlassen würde ich mich da auf gar nichts. Das sind Eckpunkte, für die es auch noch keinen Gesetzesentwurf gibt.
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Jo. Wenn diese Aufbruchsstimmung mal kein ejaculatio praecox - ist, glaube ich, der korrekte juristische Fachausdruck - wird.
Ich bleibe skeptisch, bis mir Kalle Lauterbach selber die Tüte weiterreicht.
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Es ist Wahnsinn und zum verrückt werden, als ob noch so viele Kiffer wie möglich bestraft werden sollen bevor es legal/entkriminalisiert.
Justiz-Skandal Entkriminalisierung, es wird immer schlimmer - Strafrecht LIVEIch beantworte live Fragen zum Strafrecht und Entkriminalisierung von Cannabis.Konstantin GrubwinklerFachanwalt für StrafrechtPartner in der Kanzlei Reubel G...www.youtube.com -
Läuft nicht zur Zeit.
Habe heute beim Aussteigen die Autotür des nebenstehenden Fahrzeugs berührt und einen minikleinen Lackkratzer verursacht.
Habe ein Foto vom Schaden gemacht und einen Zettel mit Info und Handynummer hinterlassen.
Eigentlich hätte ich wohl lieber gleich die Polizei rufen sollen.
Was ist jetzt noch zu tun? Schon mal die eigene Haftpflichtversicherung informieren?
Grmpf.
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Bleib locker.
Vielleicht hast Du ja Glück und jemand anderes macht den Zettel ab oder der Halter sieht es und juckt ihn nicht, weil Auto eh schon älter
Ich zolle Dir aber Respekt dafür, dass Du so ehrlich bist und den Zettel montierst (klar, auch wenn das rechtlich nicht korrekt ist). Hätte ich mir bei meinem Auto auch gewünscht, aber da war es ein Minkratzer!
Schön, dass es noch ehrliche Menschen gibt.
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Und wenn einer schlecht geschissen hat, kriegste trotzdem Ärger wegen Fahrerflucht
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Nein, jetzt warte mal ab.
Der Normalo ist "happy", dass der Verursacher den Kontakt hinterlässt.
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So isses. Und: Es hilft ja auch nicht, wenn man sich nun große Sorgen macht. Es kommt, wie es kommt. Auch ohne Angst.
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Man kann sich wohl innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden (ACV).
Eigene Versicherung (nur Bauchgefühl eines Laien) würde ich mich vorher noch mal schlau machen (wenn hier niemand etwas dazu sagen kann). Nicht, dass man dort dann überflüssige Nachteile hat wegen des eigenen "Fehlverhaltens" (ich finde den Zettel eigentlich ja schon prima).
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Ich glaube nicht, dass man einen Nachteil bei der eigenen Versicherung hat. Die müssen ja nunmal für den Schaden aufkommen.
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Eventuell holt sie sich das dann aber zurück: Hast aber du selbst Fahrerflucht begangen und wurdest erwischt, zahlt auch deine Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden. Auch sie verlangt dann das Geld von dir zurück. (Allianz direkt).
War neulich in einer ähnlichen Lage. War beim Ausparken nicht sicher, ob ich das Auto hinter mir berührt habe und die Dash Camp ausgelöst habe. Habe dann nach längerem Überlegen tatsächlich die Polizei angerufen (die nichts gesehen haben und freundlich gesagt haben, dass ich ruhig fahren soll)
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Am Besten meldet Jones sich hier ab und wandert unauffindbar aus, um der mehrjährigen Haftstrafe zu entgehen.
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Ein AN kommt mehrfach seiner Arbeitspflicht nicht nach (erscheint nicht zur Arbeit), wird darauf angesprochen und gibt dann umgehend seine Schlüssel (des AG) an anderer Stelle ab. Ist die Abgabe der Schlüssel mit einer Kündigung gleichzusetzen?
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Eine Kündigung hat immer in Schriftform zu erfolgen (BGB §623).
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