Rechtliche Fragen

  • Die Bedarfsgemeinschaft ist in §7 Absatz 3 SGB II geregelt, wenn das bei deiner Tochter passt, kannst du so viele Widersprüche einreichen wie du lustig bist.
    Die Idee dahinter ist, dass Menschen in eheähnlicher oder familiärer Lebensgemeinschaft füreinander einstehen sollen, bevor der Steuerzahler sie durchfüttert.

  • Was erhoffen sie sich? Eine Sonderbehandlung?
    Zusammenleben=Bedarfsgemeinschaft=volle Anrechnung des Einkommens.
    Was meinst du, warum nach Einführung von HartzIV auf einmal viel Paare eine (räumliche) Trennung vollzogen?
    Bei dem Lebensgefährten meiner Schwester wurde ihr Vermögen (ihre Rente ist zu klein zum Anrechnen) dass sich zu 100% aus einem nach Unfall mit Personenschaden gezahlten Schmerzensgeld ergeben hat, voll angerechnet, weshalb er keinen Cent erhielt und somit auch keinen Krankenversicherungsschutz.
    Das war rechtswidrig, diesbezüglich gab es ein Urteil vom Bundessozialgerecht, Schmerzensgeld darf nicht angerechnet werden.
    Es war rechtlich fragwürdig, weil sie nicht mal das unantastbare Schonvermögen berücksichtigt haben.


    Bei deiner Tochter ist es insoweit rechtlich gedeckt, dass sein Einkommen mit berücksichtigt wird.
    Wenn sie beide gemeinsam unter dem liegen, was ihnen zu zweit mindestens zusteht, wird bis dahin aufgestockt. So ist das Gesetz.


    Siehe Fanta

  • ...ich kenne jemanden in Hannover, der könnte sich als Hartz4 Berater selbständig machen.
    Lasst Euch beraten, damit die Tochter KEINEN Fehler macht.

  • neben uns wohnt so ein total verhärmter denunziant, der im sommer immer als erstes die polizei ruft, wenn es beim grillen etwas später wird. eut morgen hat er mic abgefangen und mich gefragt, wie ich mir das dieses jahr mit unseren büschen so vorstelle. ob die wieder so rüberragen sollen auf sein grundstück. mein höfliches "bei allem respekt, es ist viertel vor sieben und um diese zeit hätte ich andere sorgen als büsche" stellten ihnm wohl nicht so zufrieden und er mährte sich bei meiner mama aus, sie heut abend dann sofort von mobvielen hebebühnen und zurückschneiden sprach. bisher hab ich das so gehandhabt, dass ich 1 mal im jahr da mit ner heckenschere lang bin. der überstand war sicher nie mehr als 50 cm.
    2 fragen. muß ich das überhaubt machen oder is das eher good will von mir? gibt es eine maximalhöhe von bäumen und büschen in grenznähe?
    es geht um ca 20 meter länge und 5 meter höhe. der hauptbestandteil dieser grenzpflanzen sind koniferen, so ca 40 jahre alt. die sind außen schön grün, in der mitte total braun. hätte nicht übel lust, die praktich nur einseitig an der grenze zu kürzen, damit er im sommer schön auf totes holz guck.

  • gott oh gott. ich fuchs mich da mal in ruhe durch. das mit den 5 jahren klingt interessant. unsere bäome 40, seit mind. 25 jahren so hoch, sein haus 30 jahre und seit letztem jahr nöhlt er rum. ich wills mir ja auch nicht völlig verscherzen mit ihm, sehe aber auch nicht ein, da mehr zu machen, als ich muß.

  • Thema kostenlose Zeitungen:
    Wir erhalten hier als wöchentliche Zeitung die "neue ****". Wir haben deshalb einen Aufkleber bei uns am Briefkasten, die besagt, dass wir dieses Käseblatt nicht haben möchten.
    Früher hat das auch gut geklappt, da steckte dann eben keine Zeitung bei uns im Kasten. Nun haben die sich aber was ganz Raffiniertes ausgedacht, denn die sind auf Plastiktüten umgestiegen! Ja genau, die verpacken nun ihre Zeitungen gesammelt in einer Plastiktüte und werfen die einfach vor die Tür. Das nenne ich mal umweltschonend gedacht in der heutigen Zeit. Das Problem ist nun natürlich, dass in dieser Plastiktüte mindestens 8 (Wenn nicht sogar mehr) Zeitungen zu finden sind. Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien, also dürften doch theoretisch nur 7 Zeitungen dort zu finden sein? Oder umgehen die mit der Plastiktüte etwa das Verbot, mir eins dieser Blätter zuzustellen?
    Ich finde es einfach eine Frechheit heutzutage auf Plastiktüten umzustellen, zudem liegt der Scheiß nun tagelang bei uns im Hausflur rum und keinen interessiert es.

  • Gerade der letzte Punkt könnte sich lösen lassen, indem du dich bückst, den Scheiß mitnimmst und in die Tonne schmeißt. Schon gibt es eine Sache weniger, über die du dich aufregen musst.

    Einmal editiert, zuletzt von Fanta ()

  • bei diesen verkackten werbezeitungen reicht ein aufkleber "keine werbung" leider nicht, da diese schmierblätter "redaktionelle" inhalte haben. somit gilt der dreck nicht als werbung. ebenso die 20 losen flyer und prospekte die in jedem käseblatt eingelegt sind.
    am besten bei der "redaktion" (hihihi) anrufen und tacheles reden.


    vielleicht ist ja auch die robinsonlisteetwas für dich?

  • kampi: Wir haben einen Aufkleber, wo alles draufsteht. Wir erhalten also tatsächlich nichts, was auch nur im entferntesten Werbung sein könnte. Was bringt mir die Robinsonliste bei plastiktüten-verpackten Zeitungen, die vor die Tür geworfen werden?


    Fanta: Damit nehme ich den Leuten, die sich dann doch dafür interessieren, die Möglichkeit eine Zeitung zu erhalten. Das möchte ich nicht. Zudem rege ich mich eigtl. auch nur darüber auf, dass sie den Scheiß jetzt auch noch in unnützen Plastiktüten verteilen.

  • Die Tüte wird doch sicherlich einer deiner 7 Rentnernachbarn für dich dann entsorgen, ist zumindest bei uns im Haus so, wo diese Zeitungen ins Treppenhaus gelegt werden.

  • dann nimm doch ein tablet mit zum einkaufen, menno...
    wegen solchen typen wie dir haben wir erderwärmung, el nino und den anderen scheiß... 8)