Rechtliche Fragen

  • Die besserguckende Hälfte ist Schützenkönigin geworden.


    Erstmal: Glückwünsche! Hoffe, grandios gefeiert zu haben!


    Insofern ihr zusammen veranlagt werdet, dürfte meinem Verständnis nach egal sein, auf wen die Spendenbescheinigung ausgeschrieben ist.


    Nehme ich an. Disclaimer: I am not a fucking Steuerberater. Warte von daher auch gespannt auf eine Auskunft von jemand, der sich damit auskennt. (tm)


    Im Zweifelsfall, sollte keine Antwort kommen, würde ich mir nicht vertrauen und das umschreiben lassen.

  • Frage zum Urlaubsanspruch:


    Befristeter Arbeitsvertrag lief auf 30 Stunden mit 2,5 Tagen Urlaub/Monat. Arbeitstage waren in Schichten von Montag bis Sonntag (aber 5-Tage-Woche), 6 Stunden/Tag. Urlaub konnte also tageweise genommen werden.
    Vertragsverlängerung um einen Monat für 19,25 Stunden, nun aber 7,5 Stunden/Tag an vereinzelten Tagen (2-3 Tage pro Woche) mit offenem Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Wenn der urlaub genommen und nicht ausgezahlt werden soll, wie könnte/müsste er genommen werden?


    Ohne die Schützenkönigin unterbuttern zu wollen, vielleicht hat ja jemand noch eine Idee dazu?

  • Rein interessehalber, wie viele Biere hat sie denn ausgeben dürfen?


    Wir feiern von Samstag Sonnabend bis Montag. Montag Vormittag ist Proklamation und Abends der Schützenball, dort gab es die ersten 60 Liter (gibt ja noch weitere Majestäten). Nun is' noch Scheibe aufhängen, im Januar "Männerabend mit Grünkohl und Musik" und es ist natürlich eine Frau geladen, dann nächstes Jahr Samstag Abholung von zu Hause, wo der ganze Umzug einmarschiert und zum Festzelt abholt. Dort dann wieder entsprechender Umtrunk. In Summe werden es über das jahr sicherlich 2.000 deutsche Euronen.


    Zitat

    Insofern ihr zusammen veranlagt werdet, dürfte meinem Verständnis nach egal sein, auf wen die Spendenbescheinigung ausgeschrieben ist.


    Negativ, ist getrennt. Mir fehtl nicht viel zum Spitzensteuersatz, die Königin hat brutto ca. 2/3 im Verhältnis.

  • Ich darf ein Jahr lang gebückt und mit drei Schritt Abstand hinterherdackeln (da gibt's nicht mal mehr die Chance auf upskirt-Optik). Das ist also Schmerzensgeld.

  • Negativ, ist getrennt. Mir fehtl nicht viel zum Spitzensteuersatz, die Königin hat brutto ca. 2/3 im Verhältnis.


    Dann: Vom Prinzip her besser, auf Dich umschreiben zu lassen, weil Du wahrscheinlich einen höheren Grenzsteuersatz hast. Kann aber in der Praxis gar nichts oder nur sehr wenig ausmachen, würde ich Pi mal Daumen sagen. (Unter Berücksichtigung aller anderen Abschreibungen könntest Du das eventuell hier nachgucken, wenn Du es genau wissen willst.)


    So so. Und dann sollen wir von unseren Steuern Euer Vergnügen finanzieren?! :zeigefinger:


    Brauchtumspflege! (Vereinswesen! Soziales Engagement! Und Wehrbereitschaft, ist ja schließlich ein Schützenverein!) Leitkultur, Alter! Das muss uns was Wert sein!

  • Zitat

    Brauchtumspflege! (Vereinswesen! Soziales Engagement! Und Wehrbereitschaft, ist ja schließlich ein Schützenverein!) Leitkultur, Alter! Das muss uns was Wert sein!


    :anbeten:

  • [n Schützenverein!) Leitkultur, Alter! Das muss uns was Wert sein!


    Schützenvereine waren mal Teil der bürgerlichen Revolution.
    Heute läuft beim Umzug in Hannover der Adelige vorweg. :kichern: :p


    Deutlicher kann man die vollständige Losgelöstheit von Tradition und Kultur ja wohl nicht demonstrieren. :D

  • Moin moin,


    ich suche - dringend - Material zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich Polizeibeamte "in den Dienst versetzen" dürfen.


    Relativ klar ist, dass Beamte dies natürlich dürfen resp. sogar im Einzelfall müssen, wenn Verbrechen oder schwere Vergehen begangen werden oder drohen.
    Aber ich meine, das geht nicht bei jeder Bagatelle.


    Nur finde ich keine einigermaßen valide Zusammenfassung der Voraussetzungen. "Gefahrenabwehr" ist natürlich ein Argument, das vermutlich fast immer zieht... :(
    Wenn jemand einen interessanten Link oder Hinweis hat, wäre ich dankbar!

  • Frage an die Experten im Straßenverkehrsrecht:


    Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die durch die automatischen Schilderbrücken angezeigt wird? Beispiel:
    1. Brücke zeigt auf 5 Anzeigen 3x100 km/h und auf 2 Anzeigen Überholverbot für LKW an.
    2. Brücke zeigt auf 2 Anzeigen Überholverbot für LKW und auf 3 Anzeigen nix an.
    3. Brücke wie 2.
    4. Brücke hebt auf 2 Anzeigen das Überholverbot auf, 3 Anzeigen leer.


    Die ursprüngliche Begrenzung auf 100 wurde nie explizit aufgehoben.


    Diese Situation -und ähnliche Varianten- begegnet mir ständig auf Autobahnen mit elektronischen Schilderbrücken. Es nervt mich tierisch, dass ich irgendwann nicht mehr genau weiß, was eigentlich gerade erlaubt ist und was nicht.

  • Sehr gute Frage, die ich mir auch jedes Mal stelle. Ergänzend dazu: Gilt ein Tempolimit, welches nicht aufgehoben wurde, eigentlich auch noch nach einer Auffahrt? Die Autos, die "neu" auf die Autobahn auffahren, können ja schließlich nichts von dem Tempolimit wissen.

  • Für dich gilt das nach wie vor, für die "Neuen" nicht. Es ist ein Streckenverbot. Allerdings kann dir hinterher quasi keiner nachweisen, nicht aufgefahren zu sein. Es sei denn, du wurdest verfolgt.

  • Dachte ich auch mal. Recherchen (ich glaube aus eben dem Schilderbrückenproblem heraus) führten aber zu der Erkenntnis, dass das Streckenverbot durch Aufhebung oder das Ende der Strecke endet.

  • Ah, die Frage habe ich mir vor Zeiten auch mal gestellt. Dann gilt das also genauso auf Landstraßen und Wegen in der Stadt mit Einmündungen?!

  • Rechts überholen auf der Autobahn. Vierspurige Autobahn, der Sonntagsfahrer fährt wie gewohnt mittig, da vier Spuren dabei auf der zweiten von Links. Beide Spuren rechts von ihm sind komplett frei. Auch auf der ganz rechten Spur ist das Überholen untersagt oder?