Die Grundversorgung hat eine von 14 Tagen. Die Ersatzversorgung von einem Tag, also faktisch gar keine.
Rechtliche Fragen
-
-
ersten: ich habe schon wieder Grund- und Ersatzversorgung verwechselt
Und ich rudere somit zurück, und Kunden aus einer Insolvenz gehen auch nicht in die Grundversorgung sondern in die Ersatzversorgung und Ersatzversorgung kann sogar bis max. 6 Wochen rückwirkend Rückabgewickelt werden.
-
Rückwirkend geht m.W. nur per Neueinzug.
-
Es kann sich übrigens auch lohnen, direkt den Rechner auf der Seite von Enercity zu betätigen. Da käme ich (in ersten Jahr) günstiger bei weg als bei Check24&Co.
-
Hi,
ich brauch mal anwaltlichen Rat.
Mein Nachbar will bauen und jetzt gibt es Stress wegen dem Wegerecht und der Entsorgung.
Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, gerne jemand aus dem Forum.Alles weitere bitte per PN.
Danke Stefan
-
In welchem Stadtteil sich dieser Nachbarschaftsstreit zuträgt, hat er nicht geschrieben.
-
Er schreibt Seelhorst.
-
-
Danke, ich frag mal nach.
-
Das mit der PN Empfehlung verstehe ich nicht.
Warum machst Du das nicht öffentlich? -
-
Vielleicht möchte er/sie nicht öffentlich in einem Fußballforum genannt werden? Man kann doch hier nicht einfach ohne Nachfrage Namen von Kollegen/innen veröffentlichen.
-
Geheime Rechtsanwälte?
Naja, dann verstehe ich nicht, warum TheMenace das dann nicht gleich per PN regelt. -
Ich hätte eine Detailsfrage zum Verkehrsrecht .... gibt es das hier einen Experten
-
Dieser User wird da häufig genannt:
http://www.das-fanmagazin.de/forum/user/1237-hedemann/ -
Und Erbrecht?
-
wie wird man da eigentlich ausgewählt? zufallsgenerator oder verdienter bürger?
Ich hatte immer gedacht, da werden nur Leute ausgewählt, die seriös und vertrauenswürdig sind, aber jetzt hat es mich selbst erwischt für die Europawahl. Und dann auch noch gleich als Wahlvorsteher, das ist der, der als Letzter gehen darf...
-
Der Generalunternehmer, für den ich arbeite, möchte gerade in Hessen einen Fachmarkt bauen.
Als erstes wird in der Regel auf dem Grundstück ein Bauzaun aufgestellt.
Diesen haben die netten Anwohner nun zum 3ten Mal umgerissen bzw. teilweise zerstört, die Zaunbauer wurden diverse Male bedroht..Die Polizei sieht darin bislang keinerlei Straftat, das Ordnungsamt fühlt sich nicht zuständig.
Ist das nicht zumindest Hausfriedensbruch???
-
nicht Zaunfrieden?
-
Mann wirft Bauzaun um = Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch
Link zum Wochenblatt -
So habe ich auch gedacht, zum Hausfriedensbruch zusätzlich Sachbeschädigung...
Kann natürlich bei einem öffentlichen Volksfest wie in dem verlinkten Fall wieder anders ausgelegt sein.
Ist ja auch kein Öffentliches Gebäude/Grundstück in unserem Fall sondern ein Privatgrundstück..Ich vermute die Polizei will es sich nicht mit den Anwohnern verscherzen, das Ordnungsamt sowieso...
Bin gespannt wie das da weitergeht. -