Rechtliche Fragen

  • Also hat dieser Miflorist jetzt den Schaden auf die Mitglieder des Fanmag verlagert? :sauer:

    Die Sau!

    Auch gleich auf die Fresse! :wut:


    Wobei:

    Wenn sich der Herr Oststadt nun noch zwischen "Milf" und "Florist" entscheiden könnte, wäre es natürlich etwas einfacher, ihn zu verstehen.

  • Müssen wir die Demolition Sause noch begründen oder rechtfertigen, oder reicht ein einfaches "Das ist so in etwa fast unsere Stadt" :D

    wir wissen doch seit lanz neulich das hannover das sillicon valley der menschlichkeit ist. bellessen wir es einfach dabei :P

  • Der Gartenteich-Fall in Baddeckenstedt mit den zwei toten Kindern sensibiliert ein wenig...


    Folgendes:

    Haus von privatem Vermieter. Vor ca. 6-9 Jahren wurde ein Gartenteich (ca. 2 Meter breit, 5 Meter lang, 1 Meter tief) von einem ehemaligen Mieter (ich meine auf eigene Kosten) in den gemeinschaftlich genutzten Garten eingelassen, mit kleiner Brücke über dem Teich. Damals wohnten keine Kinder in diesem Mietshaus, nun schon (mindestens drei Mietparteien haben Nachwuchs zwischen 0 und 9 Jahren). Vermieter wurde vor 2 Jahren angeschrieben, dass der Teich gerne wegen der Kinder nun wech sollte. Als postalische Antwort gab es eine Bejahung und, dass es ja reiche wenn man die Plane ansticht und das Wasser ablaufen kann. Zusätzlich 50€ in bar mit dem schriftlichen Zusatz, dass dies Geld für die Helfer sei, und man sich n schönen Abend machen soll. Also keinerlei Ausführungen zur Kostenübernahme etc. Daraufhin gab es einen "Test-Picks" 10 cm unter der Wasseroberfläche, ein Stich sollte also reichen. Vor einem Jahr dann ein Eigentümerwechsel von den Eltern auf die Kinder. Der Alt-Eigentümer verstarb dann kurz darauf an Krebs.


    Das Haus steht mit anderen Häusern in einem Quarré (ca. 200 x 50 Meter), also mit einem ca. 10000m2 großen Innenhof, der jedoch durch Zäune geteilt ist und so jedes Haus seinen eigenen Garten hat. Die Zäune sind hüfthoch. Das Quarré bedeutet jedoch auch, das die Teichbauer damals die Erde per Schubkarre durch den Keller nach draußen geschafft haben mussten.


    Der Teich ist hübsch, wir alle wissen jedoch was für eine Anziehungskraft Wasser auf Kinder hat und, dass es sich unter Wasser nicht so gut atmet. Hat der Vermieter hier eine verkehrssicherungspflicht? Oder wiegt ggf. die Aufsichtspflicht der jeweiligen Eltern schwerer? War der Gartenbau unter den "damals" gebotenen Umständen (keine Kinder im Haus) okay und nun nicht mehr? Habt ihr da Ideen?

  • Tja, schwer zu sagen.


    Zunächst würde ich davon ausgehen, dass der Teich ja unabhängig von den Kindern angelegt wurde. Nur weil ihr jetzt Kinder habt, soll der Vermiter tätig werden und ihn beseitigen/absichern (Ist nicht provozierend gemeint)? Gegen einen solchen Teich gibt es sicherlich keine bauamtlichen Auflagen, wie z. B. die Höhe einer Balkonbrüstung.


    Dürft Ihr den Garten gemäß Mietvertrag überhaupt nutzen bzw. ist er Bestandteil des Mietvertages?


    Grundsätzliche Frage: Erlaubt Euch der Vermieter denn, den Teich zu beseitigen oder wieder zuschütten? Vielleicht würde ich dass dann eben machen.

  • Nicht persönlich gemeint, aber solch neue Mieter sind eine Horrorvorstellung.

    Ein Biotop - gefährlich für meinen sterilen Nachwuchs. Fingerhut, das ißt mein Nachwuchs doch am liebsten.


    Also setz das Ding auf eine beschattete umzäunte Betonwiese, der Zaun wegen der Wölfe. Im Ernst jetzt.

    Oder ne Gummizelle, wenn ihr gar keine Zeit habt aufzupassen.

  • Kinder richtig erziehen soll ja auch helfen.


    Ich fahre mit meinen seit Jahren an's Meer und gehe in's Freibad bzw. an Kiesteiche. Ich lasse die da frei laufen, drei Kinder kann man nicht gleichzeitig artgerecht halten und ständig im Auge behalten. Und alle drei konnten in den Jahren mal nicht schwimmen. Die Kleine kann es immer noch nicht sicher, würde ich mal sagen. Und dennoch ist mir noch kein Kind ertrunken und mit Wasser noch nicht annähernd in eine Gefahrensituation gekommen. Strassenverkehr ist um ein vielfaches gefährlicher.


    Wenn man es richtig angeht, kann man Kindern sehr viel mehr Verantwortung geben, als dies heutzutage für gewöhnlich getan wird.


    Ach ja, und auch vor dem Schwimmenkönnen steht erstmal Wassergewöhnung. Dadurch bekommen die schon genug Respekt vor dem Element, meiner Erfahrung nach. Und es macht sie entspannter, am und im Wasser.

  • Bei Gartenteichen macht es schon Sinn zum Schutz von Kindern unter der Oberfläche Stahlmatten gesichert einzulegen.

    Kostet pro qm keine 10 Euro und erspart Dramen

  • Wer einmal erlebt hat, wie ein Kind trotz aller Erziehung und Vorsicht beim rumrennen im Garten eben doch in den Teich geplummst ist, wird sicher nicht mehr so easy damit umgehen.

  • Soll ja auch kleine Kinder geben, die noch nicht auf das Ding Erziehung stehen.


    Nachdem unsere Kleine bei meinen Schwiegereltern trotz Aufsicht in den Teich gefallen ist, wurde dieser zugemacht.


    Wenn was passiert, wird nie wieder jemand froh.


    Ich bin auch für Erziehung, hier geht es aber um ein Ding, was man nicht immer unter Kontrolle haben kann.

  • Du nimmst Baustahlmatten und legst die ca. 20 cm unter die Wasseroberfläche. Sieht man kaum, ist aber einev zusätzliche Sicherheit.


    Ich kann den Nutzen übrigens aus eigener Erfahrung bestätigen. Ich bin mit sechs Jahren mal im Herbst beim Rumtoben im Garten von Bekannten in einen Swimmingpool gefallen. Der hatte keine Sicherung und ich dafür eine gefütterte Jacke und Gummistiefel an. Obwohl ich noch nicht schwimmen konnte, habe ich es aus eigener Kraft nach oben geschafft, wo mich dann ein Achtjähriger rausgezogen hat. War aber knapp und hätte auch anders kommen können - und ich habe eigentlich eher zu den vorsichtigen Kindern gehört.

  • Wer einmal erlebt hat, wie ein Kind trotz aller Erziehung und Vorsicht beim rumrennen im Garten eben doch in den Teich geplummst ist, wird sicher nicht mehr so easy damit umgehen.

    Ich gehe damit keineswegs easy um. Aber die Welt ist so voller potentieller Gefahren, dass es nichts bringen wird, die Kinder immer davor zu bewahren, indem man die Gefahr beseitigt. Es hilft nur, wenn man Kindern beibringt, Gefahren selbst einzuschätzen und damit umzugehen. Fährt man sonst auch nicht ans Meer, bis die 15 sind?

  • Es gibt halt ein Alter, da klappt das Erklären noch nicht. Das 18monatige nimmt man ja auf dem Gehweg auch noch IMMER! an die Hand. Dementsprechend läßt man es nicht allein auf dem Balkon herumklettern und auch nicht unbeobachtet in einem Garten mit Teich. Auch nicht in einem ohne Teich, dann futtert es irgendwelche Blumen, die sich nachher als giftig herausstellen.


    Sasa redet selbstredend von Kindern, die älter sind.

  • Nein, wenn ich ein 18 Monate altes Kind habe, lasse ich natürlich jeden Tümpel im Umkreis von 5 km zu schütten. Oder passe halt wahlweise auf mein Kind auf.

  • Vielleicht sollte man einfach akzeptieren, dass jeder seine Kinder anders erzieht und anders mit Ängsten bzw. Gefahren umgeht.