Rechtliche Fragen

  • Da jetzt wieder die Zeit der Steuererklärungen ist....hust; hier einige Winkereien mit dem Zaunpfahl.


    Bordellbesuch: nicht absetzbar

    Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.


    Sportstudio: absetzbar :megaphon: Scotty !!


    Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt


    Samenspende; leider nur der männlich Steuerpflichtende


    Funktioniert. Der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung fällt nicht ganz leicht. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)


    ...ich schreib das fürnen Freund ....



    Diverse aus dem 96-Forum Mittelstand !


    Beitrag Golfclub:


    Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.


    Das ist bestimmt für den einen oder anderen interessant:

    Augen lasern:


    Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämlich ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.

  • Für einen Lehrer evtl. nicht, obwohl Golf spielen ist doch die neue Form der Unterrichtsvorbereitung :lookaround:.

    Ist der heimische Schreibtisch absetzbar, obwohl der fiskus ja einen Schreibtisch im Lehrerzimmer voraussetzt ?

  • Frag das Lehrerehepaar, für das ich mal 'ne Erklärung machen musste. Die wissen das bestimmt.


    Die hatten damals über Jahre folgendes Konstrukt.


    Beide erster Wohnsitz Hannover, beide Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz, einer Süddeutschland, einer Südwestdeutschland (glaub ich, jedenfalls verschiedene Gegenden), also doppelte Haushaltsführung für beide und das anerkannt.


    Damals noch Videozeitalter, also wurden von einem ca. 300 Leervideos für Unterrichtszwecke angesetzt (extremste Position der geltend gemachten Werbungskosten).


    Also die wußten zumindest damals gut, wie es geht.

  • Kennt sich einer der eingetragenen Advokaten hier mit Wohngeld aus? Oder kennt jemanden?


    Konkret geht es um die Regeln zur Anrechnung einer Abfindung.

  • Ich stehe vor einem Arbeitgeberwechsel und bin wohl in der Nähe der tariflichen Obergrenze. Nach aktueller Verhandlung liege ich leicht über dem Tarif. Bin mir aber unsicher auf was ich da noch so achten muss. Wäre mein erster außertariflicher Vertrag.

    Vielleicht sollte ich das auch mal mit jemandem durchsprechen!?


    Meinen Vertrag erhalte ich nächsten Dienstag.

  • Darauf achten, dass es dann evtl keine tariflichen Erhöhungen gibt, manchmal fährt man mit dem Tarif dann besser zb. nach zwei Jahren. Gucken ob es auch zb ein anderes Zeitkontomodell gibt, mehr Stunden, kein Ausgleich usw..

  • AT muss man sich verdammt gut überlegen und alles durchrechnen/sich die Zeiten anschauen.

    Bei mir werden halt 10 Überstunden im Monat gestrichen, da muss man entweder ziemlich innerhalb der 40/Woche bleiben oder damit leben (dann aber eben auch keine Gleitzeittage)

  • Also tariflich läuft es über ne Gleitzeitregelung, AT wäre Vertrauensarbeitszeit. Die habe ich allerdings bei meinem jetzigen Arbeitgeber auch schon und fahre damit sehr gut. Das kann natürlich beim neuen Arbeitgeber komplett anders aussehen, schwer zu sagen.

    Ich werde morgen nochmal mit der Personalabteilung telefonieren um darüber noch ein bisschen herauszufinden.


    Bisher stehen auf meiner Frageliste:

    - Arbeitszeitkultur, meiner Meinung nach gibt es nämlich auch bei Vertrauensarbeitszeit "Gleitzeittage"

    - Überstunden generell gehören da dann auch dazu

    - Urlaubsregelungen, der Tarifvertrag regelt beispielsweise, dass der 24. und 31.12. keine Arbeitstage sind

    - Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • Vielleicht noch nach tariflichen Sonderzahlungen schauen, und ob dein Entgelt mit dem Tarifvertrag mitwächst (philisco hat das ja auch schon angedeutet). Evtl. noch Kündigungsfristen abgleichen.

    Auf jeden Fall Glückwunsch zur neuen Stelle! Monetär scheint es ja schon mal nicht ganz verkehrt zu sein - jetzt muss es nur noch Spaß machen ;)

  • Danke dir! Ich hoffe, dass es sich vor allem Thematisch lohnt :)


    Das mit der an den TV angelehnten Steigerung nehme ich nochmal mit auf. Kündigungsfrist ist auch spannend. Danke für den Input!

  • Das stimmt, wir sind zwar schon ziemlich weit, aber durch ist das noch nicht.


    Es fühlt sich auch komisch an von allen Seiten nette Glückwünsche zu erhalten. Für mich fühlt es sich deutlich mehr nach einem Verlust an. Ich werde hier ein wundervolles Team mit grandiosen Kollegen zurücklassen. Der Abschied macht mir schon auch Angst.

  • Es ist ja nun leider doch etwas komplexer als der Blickwinkel mit tollen Leuten in einer wunderschönen Kultur arbeiten zu können. Zu einem erfüllten Berufsleben gehört da schon mehr

  • Ich hab nur Erfahrung mit AT bei einem großen Arbeitgeber. Da macht das kaum einen Unterschied, denn die AT Vereinbarungen sind verdammt nah am Tarifvertrag. Je größer, desto Bürokrat.


    Im Prinzip sind die relevanten Dinge genannt, einzig vielleicht noch das ein Betriebsrat dir ggf nicht mehr unter die Arme greift.


    Personalabteilungen sollten fair sein in ihrer Beratung, meiner Erfahrung nach ist das abhängig von den agierenden Personen.