Rechtliche Fragen

  • Kauf bricht Miete nicht. Dennoch kann ein Eigentümer grundsätzlichh Eigenbedarf anmelden. Der neue ET müsste mMn Dir und den ggf anderen Gästen dies schriftlich mitteilen.


    Aber dies ist sicherlich h ein sehr spezieller Fall.

  • Kauf bricht Miete nicht.


    Bist Du sicher, dass das hier anwendbar ist? Abgesehen davon, dass nach § 567a BGB bei einer Veräußerung vor Überlassung dies ja nur gilt, "wenn der Erwerber dem Vermieter gegenüber die Erfüllung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten übernommen hat", ist es doch schon fraglich, ob hier überhaupt ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt. Im BGB ist ja an anderer Stelle ausdrücklich von nicht zu Wohnzwecken dienender Beherbergung die Rede; außerdem sind solche Mietverträge doch immer auf Zeit geschlossen, fallen aber unter keinen nach § 575 BGB bei Wohnraummietverhältnissen anscheinend hierfür erforderlichen Fall. Und § 578 Abs. 2 BGB erklärt § 566 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar. :grübel:

  • ist es doch schon fraglich, ob hier überhaupt ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt.

    Danke, damit ist glaube ich alles gesagt, hatte ich irgendwie gar nicht auf dem Schirm. Zumindest Mietrechtlich dürfte man da mit dem BGB nicht weiter kommen.


    Wie sieht es hier aber mit dem normalen Vertragsrecht aus?

  • Thema: Ersatzwagen auf Vollkasko. Zwei Fragen dazu weiter unten, ausführliche Erläuterung leider notwendig.


    (Vorweg: ja, ich weiß, ich muss die Police einsehen, konnte ich noch nicht, dennoch a) gibt es vielleicht Vorerfahrungen und b) wäre ich dankbar für Hinweise auf Fehlverständnis meinerseits.)


    Fall: Eine Freundin verschuldet einen Autounfall. Ihr Wagen ist wahrscheinlich Totalschaden, in jedem Fall momentan nicht benutzbar. Sie ist vollkaskoversichert. Sie ist auf das Auto angewiesen, zudem benötigt sie wegen ihrer Behinderung in jedem Fall genug Raum im Auto, um einen Rollstuhl mit E-Motor zu transportieren. (Dies war beim geschrotteten Wagen der Fall.)


    Gestern telefonierte sie mit der Versicherung. Die wollte lediglich einen Polo als Ersatz stellen.


    Ich schließe daraus dass die Police wahrscheinlich einen Ersatzwagen beinhaltet. (Wie gesagt: Werde versuchen, die einzusehen.) Ferner sagte mir meine Laien-I-Net-Recherche, dass ein Ersatzfahrzeug "normalerweise", d.h. wenn ein unverschuldeter Unfallgegner ein Anrecht auf ein solches hat, ein "gleichwertiges" Fahrzeug bedeutet. Ich lese das so, dass damit die Wertigkeit für Verwendungszwecke in jedem Fall umfasst ist, d.h. wäre der Unfall ein Fremdverschulden gewesen, gäbe es keine Diskussion darüber, dass das Ersatzfahrzeug für den Rollstuhltransport geeignet sein müsste.


    Ich schlage deshalb meiner Freundin vor, mehr Druck zu machen mit dem Argument, dass "Ersatzfahrzeug" im üblichen Sprachgebrauch ein wie oben dargelegt gleichwertiges Fahrzeug und nicht irgendein Fahrzeug meint.


    Fragen:


    1. Sehe ich das grob richtig oder übersehe ich was?


    2. Da es pressiert: Schließt man sich meiner Argumentation an, könnte sie jetzt ein Ersatzfahrzeug mieten und der Versicherung später die Rechnung stellen? Oder braucht sie zwingend ein Einverständnis der Versicherung dazu?

    (Werkstattbindung besteht wohl nicht. Allerdings hat die Versicherung bevorzugte Werkstatt-Partner, an die sich meine Freundin zunächst halten wollte, aber genau die entsprechende Werkstatt wollte nur einen Polo stellen, der für die Zwecke nicht reicht.)


    Bonusfrage: Der Wagen steht momentan mit Kühlerschaden auf einem öffentlichen Parkplatz. Ich gehe Recht in der Annahme, dass eine Vollkasko das Abschleppen zu einer Werkstatt bezahlen müsste, oder?


    Würde mich wirklich sehr über Antworten freuen. Der Unfall passierte zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, die Gute hat eh schon jede Menge Ärger am Hacken und ist aufgrund der Gesamtlage leicht überfordert.

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  • Ich möchte nur noch einen Gedanken einwerfen: sollte der Wagen geleast/finanziert sein, kann eine mögliche Werkstattbindung schwere folgen haben, wenn es keine Vertragswerkstatt des Herstellers ist.

  • Danke für die Antworten. So richtig scheinen sich damit die wenigsten auszukennen, und die sind Anwälte für Urlaubsrecht. Und mir zu teuer...

  • Mein Onkel hatte vor 3 Jahren eine Prostata OP in der Uniklinik Göttingen. Seit dem klagt er über Schmerzen im linken Arm. Zig Arzttermine gehabt und jetzt nach drei Jahren haben sie festgestellt, dass er seit damals eine lange Kanüle in der Ader hat. Die haben sie wohl vergessen. Heute OP zum Entfernen. Angesetzt waren 30min, nach 4 Stunden haben sie ihn wieder zugenäht. Kanüle nicht gefunden.


    So viel zur Geschichte. Meine Meinung: der Krankenkasse melden und parallel zum Anwalt gehen. Möchte er nicht machen, weil er von einem Arzt gesagt bekommen hat, dass da eh nichts bei rumkommen wird. Außerdem hat er keine Rechtsschutzversicherung. Wie seht ihr das? Lohnt sich der Gang zum Anwalt?

  • Ich stimme euch beiden in euren Zweifeln zu. Das ist unfassbar. Die Schlichtungsstelle ist bekannt, weise ich aber nochmal drauf hin.


    PS: danke Stephan fürs gendern. Hat mich nochmal sensibilisiert

  • dass er seit damals eine lange Kanüle in der Ader hat.

    Mit welcher Untersuchungsmethode haben die das rausgefunden?

    Kanüle nicht gefunden

    Wie holt man solch eine Kanüle aus einer Ader? Aufschneiden und rausholen wahrscheinlich? Ich stelle mir vor, man macht einen Strich an der Stelle, schneidet auf und holt das Teil raus. Die haben das dann in etwa so gemacht und dann gemerkt..."huch, da ist gar nichts?!".

  • Gefunden wurde es auf einem Röntgenbild. Geplant war es genau wie du es geschildert hast. Aufschneiden, rausziehen, zumachen. Was dann daran noch die Herausforderung war kann ich nicht nachvollziehen

  • Wenn ein Nachbar ein Paket in meiner Abwesenheit annimmt, mir das einfach vor die Tür legt und das dann geklaut wird, wer kommt für den Schaden auf?

  • Na ich vermute mal dein Nachbar, weil der es da hingelegt hat. Der Postbote wird sich ja wohl versichert haben, dass dein Nachbar treu handelt.

  • Jupp der Nachbar ist dran, da er für das Paket unterschrieben hat.


    Nebenbei auch ein Grund, warum ich mit allen Nachbarn abgesprochen habe, dass wenn ich Pakete für sie annehme, ich die Benachrichtungskarte beim Abholen bekomme. Ein Bekannter von mir ist das mal böse reingefallen, weil ein Nachbar behauptet hat, dass er das Paket nie von ihm bekommen hat.