Rechtliche Fragen

  • Hallo zusammen,


    kurze Fragen zum Thema Betriebs-/Nebenkosten. In meinem Mietvertrag steht zum Umlageschlüssel: “Die Betriebskosten werden, (...) soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet.“ Mit meinen alten Vermietern gab es zwar nichts schriftliches dazu, aber seit meinem Einzug vor 11 Jahren wurde immer nach Personenzahl umgelegt. Die jahrelange Praxis halte ich daher für eine „andere Vereinbarung“.

    Die neuen Hauseigentümer haben den Umlageschlüssel nun mit der ersten NK-Abrechnung, die von ihnen erstellt wurde, ohne Ankündigung/Absprache auf Wohnfläche umgestellt. War das rechtens?

  • Mir war so, dass ich exakt die gleich Frage vor kurzem schon von einem anderen User gelesen habe. Kann das aber nicht mehr finden. Habe es also entweder geträumt, bin Hellseher oder beides.

  • Du träumst nicht - es gab (gibt?) diesen Beitrag bereits im Forum, ich finde ihn aber auch nicht mehr. War genauso verwirrt wie Du...

  • Ja, stimmt. Hatte die Frage neulich schon mal gepostet, dann aber aus Gründen wieder gelöscht. Hielt es jetzt aber doch für notwendig, sie zu stellen.

  • Vorweg: Die Fragen sind rein interessehalber.


    Gilt die 96-Eintrittskarte auch an einem 96-Geisterheimspieltag als GVH-Fahrkarte? Und dürfte 96 dann bei der Erstattung den entsprechenden Betrag aufrechnen?


    Zumindest die erste Frage würde ich bejahen. Natürlich ist der Sinn des Ganzen, dass die Leute mit Bus & Bahn zum Spiel fahren. Aber die Gültigkeit war ja nie auf diesen Zweck beschränkt und weder aus den 96-Ticket-AGB noch den GVH-Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen ist m.E. so etwas zu entnehmen. Bei der zweiten Frage würde ich aber trotzdem eher sagen, dass 96 mich nicht auf die theoretische Nutzungsmöglichkeit verweisen dürfe.

  • Ich habe das neue Rad mittlerweile seit einiger Zeit im Keller stehen. War ein Vorführmodell. Es wurde zwar nicht als solches deklariert, aber das ist schon ok, war ja reduziert. Probefahrt damit war auch gut, passt alles. Allerdings haben die Vollottos den vorderen Gepäckträger zu hoch angebaut. Dadurch hat sich am Rahmen ein paar cm Lack abgeschält. Das sieht nicht nur scheiße aus, ist bei Stahl auch ziemlich unglücklich.

    Mein Angebot, das Rad für weitere 200 Euro Preisnachlass zu behalten, wurde mit der Hälfte gekontert. Auf meine Bitte, das Rad in diesem Fall gegen ein unbeschädigtes umzutauschen, wurde trotz zwischenzeitlicher Erinnerung seit 28.04. nicht reagiert.

    Es handelt sich um einen der größeren Versender, den ich damit wohl nicht in die Insolvenz treibe, deshalb bin ich versucht, über PayPal das Geld zurückzufordern, um den Druck ein bisschen zu erhöhen. Derzeit müllt es nämlich nur meinen Keller voll und dafür war es dann tatsächlich deutlich zu teuer.

    Ich verschiebe das mal hierhin. Der Händler hat mir jetzt mehr oder weniger kommentarlos Retourentickets zugesandt und will anschließend das Geld erstatten.

    Daran habe ich allerdings aus mehreren Gründen kein Interesse.


    Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Ersatzlieferung und wenn ja, wo steht der?


    Edit: Hab jetzt einfach was von § 439 Abs. 1 BGB geschrieben und noch ein bisschen Laberrhabarber.

    Immer muss man sich hier alles selbst raussuchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Fanta ()

  • Moin in die Runde, ich hab mal eine Frage an die juristisch bewanderten User...

    Mal eine kurze Meldung, wie die Sache ausgegangen ist.


    Nach einer ersten Anfrage wurde mir ja beschieden, dass eine Stornierung kostenfrei nicht möglich ist. Inzwischen wurden die Massnahmen über den Zeitpunkt der Reise hinaus verlängert und es ist weiterhin nicht möglich, touristische Übernachtungen anzubieten. booking.com meldete sich dann auch gleich bei mir mit der Ansage, dass ich jetzt doch kostenfrei stornieren kann und ich mich mit dem Hotel in Verbindung setzen solle. Das tat ich dann und nach einigem Hin und Her wurde das Geld heute meinem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben. Ein Gutschein wurde mir gar nicht angeboten.


    P.S. Durch den besseren Umrechnungskurs habe ich sogar stolze 20 Rappen mehr zurückbekommen. Ich nehme das als Entschädigung für entgangene Fussballfreuden. :D

  • P.S. Durch den besseren Umrechnungskurs habe ich sogar stolze 20 Rappen mehr zurückbekommen. Ich nehme das als Entschädigung für entgangene Fussballfreuden. :D

    Klasse, dann kannst du direkt ein Gestüt aufmachen. Stolze Rappen zeugen von einer edlen Linie.

  • Frage zur Rückerstattung/Umtausch von ausgefallenen Konzertkarten: Ich habe eine Karte für das Hurricane dieses Jahr. Der Veranstalter bietet einem jetzt an a) das Ticket auf das nächste Jahr umzuschreiben (es gibt noch ein kostenloses T-Shirt dazu), b. einen Konzertgutschein zu nehmen und c) das Geld zurückzukriegen.

    Bei Option C werden aber 20 € einbehalten. Ist das rechtlich so in Ordnung? Wenn ich mir die AGB anschaue, dann eher nicht, bin aber kein Jurist.

  • Ganz nach dem Motto: "Wir versuchen es, wird schon keiner merken."

    Ganz davon ab, ob rechtlich zulässig oder nicht, ärgert mich die Dreistigkeit. Die hätten viel gewonnen, wenn sie die volle Summe auszahlen, einem aber die Möglichkeit gegeben wird, eine Summe, die man selber wählen kann, nicht auszahlen zu lassen. Um was-weiß-ich-wen zu unterstützen.