Hallo zusammen,
kurze Fragen zum Thema Betriebs-/Nebenkosten. In meinem Mietvertrag steht zum Umlageschlüssel: “Die Betriebskosten werden, (...) soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet.“ Mit meinen alten Vermietern gab es zwar nichts schriftliches dazu, aber seit meinem Einzug vor 11 Jahren wurde immer nach Personenzahl umgelegt. Die jahrelange Praxis halte ich daher für eine „andere Vereinbarung“.
Die neuen Hauseigentümer haben den Umlageschlüssel nun mit der ersten NK-Abrechnung, die von ihnen erstellt wurde, ohne Ankündigung/Absprache auf Wohnfläche umgestellt. War das rechtens?