Rechtliche Fragen

  • Von mir hat trade republic einen eingezahlten Betrag 7 Tage "veruntreut", ich wußte nicht wo der Betrag hin ist.

    Von meiner Bank war die Zahlung ausgeführt, und auf meinem Depot nicht eingegangen.

    Dann hab ich da mal nachgefragt, und die wollten erstmal einen Beleg meiner Überweisung. Dann sind sie mein Geld suchen gegangen, und haben es auch gefunden.

    Dann wollten sie meine Steuer ID, bevor sie mir das gut schreiben.

    Hier deren Erklärung:

    Ist das so rechtens?

    Die haben mich nichtmal benachrichtigt, daß die etwas von mir wollen.

  • Frage zur Rückerstattung/Umtausch von ausgefallenen Konzertkarten: Ich habe eine Karte für das Hurricane dieses Jahr. Der Veranstalter bietet einem jetzt an a) das Ticket auf das nächste Jahr umzuschreiben (es gibt noch ein kostenloses T-Shirt dazu), b. einen Konzertgutschein zu nehmen und c) das Geld zurückzukriegen.

    Bei Option C werden aber 20 € einbehalten. Ist das rechtlich so in Ordnung? Wenn ich mir die AGB anschaue, dann eher nicht, bin aber kein Jurist.


    Ist wahrscheinlich ein juristisches Kampfgebiet. Man versucht, den normalen Ticketpreis zu erstatten, jedoch die Vorverkaufsgebühr nicht, weil die "Leistung des Verkaufs" erbracht wurde. Bei einer Umschreibung oder bei dem Konzertgutschein wäre ja dann die Vorverkaufsgebühr ohnehin inklusive fällig deshalb bekommts Du dann mit dem Gutschein halt "mehr Geld".

  • Ich habe Karten für das Hosen-Konzert in München.

    Jetzt kam die komplette Absage der Tour.

    Rückabwicklung soll komplett über die Stelle laufen, wo man die Karten gekauft hat, ohne dass man als Käufer etwas tun soll.


    Beginn der Rückabwicklung ab 15.06.2020


    Ich bin gespannt.

  • Folgendes Problem, Kurzversion: Meine Frau hat eine Ferienwohnung an der Küste gemietet. Es gab ein tierisch nerviges telefonisches Geplänkel mit dem Vermieter. Details lasse ich weg. Der Punkt ist, dass unser Sohn (18) und ein Freund meiner Frau zur Seite springen wollten, und negative Rezensionen bei Google veröffentlicht haben (kurz und knapp, keine Beleidigungen). Wurde alles bereits schnell gelöscht. Jetzt droht der Typ meiner Frau als Initiatorin einer „Kampagne“ mit Strafanzeige wegen Geschäftsschädigung. Meine Frau ist gerade ziemlich angezählt … Kann das jemand von den Juristen einschätzen, ob in dieser Hinsicht etwas zu befürchten ist? Details ggf. per PN. Für eine verbindliche Rechtsberatung zahlen wir selbstverständlich. Mir geht es nur darum, kurzfristig etwas Druck vom Kessel zu nehmen. Vielen Dank.

  • Das beruhigt ein wenig. Denn initiiert wurde rein gar nichts. Zumal die Jungs selbst Gäste gewesen wären. Vielen Dank für deine Einschätzung.

  • Hätte auch mal eine Frage bezüglich einer Hotelstornierung:

    Ich habe ein Hotelzimmer über ein Portal gebucht, konnte allerdings in dem Hotel nicht übernachten, weil es aufgrund von C. nicht geöffnet hatte.

    Das Hotel hat auch die kostenlose Stornierung und Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages bestätigt.

    Jetzt meldet sich das Portal (Otel), daß sie ja gerne den Betrag zurückerstatten würden, aber der "hotel supplier" die Rückerstattung des Betrages ablehnt.

    Wie gehe ich jetzt am Besten vor? Rechtlich ist es doch so, daß der Betrag ertattet werden muß aufgrund der C.-Situation, oder? Der "supplier" begründet seine Ablehnung wohl damit, daß die Buchung keine Option zur kostenlosen Stornierung beinhaltet. Das ist doch im konkreten Fall aber irrelevant, oder?

  • Sehe ich auch so.


    Keine Leistung, kein Geld.


    Könnte mir nur vorstellen, dass Du durch Dein eigenes Zutun (das aktive Stornieren) eben den Stornobedingungen unterliegst. Und das Hotel hast Du wahrscheinlich unter dem günstigeren Tarif (ohne Stornomöglichkeit) gebucht??

  • Genau, keine Storno-Option gebucht.

    Aber ich habe nicht einfach nur storniert, sondern mich über mails/ Telefonate mit dem Hotel vorab abgesichert.

    Das Hotel hat dann die (kostenlose) Stornierung per mail an Otel bestätigt.

    Das Problem ist jetzt dieser "supplier" (irgendein Zwischen-Portal), der die Stornierung bzw Rückerstattung verweigert.

    • Offizieller Beitrag

    Ich zitiere das mal hier rein, damit das nicht im Corona-Thread untergeht:


    Kennt sich hier jemand mit den Berechnungen für Kurzarbeit aus? Ich hätte mal eine Frage dazu. Wegen Corona gibt es bis zum Ende des Jahres bekanntermaßen die Aufstockung der 60% auf 70% ab dem 4. Monat (ohne Kinder) - aber wie genau berechnet sich der Monat?

    Ich finde die Formulierung "Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgeltausfall von mind. 50 % vorliegt" sehr schwammig, bzw. doppeltdeutig. Nicht alle Anträge starten immer zum 1. eines Monats, wie wird also gezählt?

    Wenn erst am 20. (oder so) beantragt wurde, zählt der Monat dann nicht mit in die Rechnung rein, weil über 50% von ihm schon vorbei waren, ist also das Gesamtentgeld eines Kalendermonats gemeint? Oder werden die restlichen 10 Tage ausgeglichen, sollte an ihnen weniger als 50% des Gehalts gezahlt worden sein, weil es dann eben vom 20. zum 20. zählt?

    Klingt jetzt total verschwurbelt, ich hoffe, es ist dennoch verständlich, was ich meine!

  • Schwiegermutter wurde mit 51 in 30er Zone geblitzdingst.
    Es folgte ein Schreiben nach neuer StVO und 4 Wochen Fahrverbot.

    Nun hat sie vor zwei Wochen den Lappen abgegeben, da sie ohnehin 1-2 Wochen in die Klinik musste.

    Zwischenzeitlich ist die neue StVO ausgesetzt und es wurde (bis auf Bremen) zur alten Gesetzeslage zurückgekehrt.
    Pech gehabt, da zum Vergehen, die alte Regelung galt?

    Rechtsbeistand aufsuchen?
    Ich glaube, das würde sich einfach nicht lohnen.

  • Auf NDR Info wurde aus SH berichtet, in Kiel haben Leute "ihren Lappen wieder abgeholt". Einfach mal versuchen?

  • Niedersachsen möchte doch aber am neuen Bußgeldkatalog festhalten. Keine Ahnung, was das nun wieder für den Fall bedeutet.

  • Gerade ist Mr. I. bei mir und erzählt, dass Adecco ihm seinen Resturlaub und Überstunden nicht auszahlt, wenn er nicht eine schriftliche Kündigung einreicht.

    Das wäre die Regel (Gesetz), eine völlig formlose Sache (Zettel, auf dem "Kündigung" steht) wäre ausreichend, aber schriftlich muss es sein.


    Äh, sein Arbeitsertrag ist am 30.06. ausgelaufen, er wollte eine Verlängerung nicht unterschreiben, hat ja seit 01.07. einen neue Arbeitgeber.


    Was soll sowas?


    Kann er das machen oder gibt es da irgend einen einen Fallstrick?


    Er will das Geld natürlich möglichst ohne Komplikationen haben.


    Ich traue Adecco ja so ziemlich alles zu, verstehe es aber wirklich nicht. :???:

  • Warum sollte er kündigen, wenn der Arbeitsvertrag abgelaufen ist? Was ist das denn für eine dubiose Nummer?

    Ich würde da gar nichts unterschreiben und auf Auszahlung bestehen. Notfalls zum Arbeitsgericht.

  • Ein befristeter Vertrag endet mit dessen ABlauf, da muss gar nichts gekündigt werden und entsprechende Verpflichtungen die der AG hat, sind abzugelten/problemlos einklagbar

  • Was tun wenn man von der Vorgesetzten schikaniert und gemobbt wird? Kann man die anzeigen? Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll? Polizei anrufen?