Rechtliche Fragen

  • Heimlich ist das Material nicht verwertbar, also um Erlaubnis fragen und dann machen sie vermutlich ne lange Nase.

  • Wie verhält sich das aktuell mit Konzerttickets? Konzert wurde wegen Corona abgesagt, jetzt soll es einen Gutschein geben. Nach Ende 2021 soll ich dann die Chance auf Kohle zurück haben. Ist das so richtig und vertretbar? Ich will eigentlich jetzt mein Geld zurück. Und nicht in mehr als einem Jahr.

  • @niedersachse

    kommt drauf an ;)

    Geld zurück bedeutet derzeit meist einigen Verlust, da Eventim zusätzlich zu den 4,90 Euro Porto, welches sie natürlich nicht erstatten, auch noch die Verkaufsprovision von etwa 7-10% einbehält. Beim Gutschein behalten sie die 7-10% meines Wissens nicht ein, da Du den ja nur wieder bei Eventim einlösen kannst.

    Falls man die Wahl hätte, würde ich die Entscheidung davon abhängig machen, wer der Veranstalter Deiner Veranstaltung war. Der darf Dir nämlich nicht Pleite gehen. Und der Gutschein gilt dann nur für zukünftige Veranstaltungen dieses Veranstalters. Bei Hannover Concerts z.B. wäre das natürlich keinerlei Problem, denn die sind finanziell recht sicher und es gibt reichlich Veranstaltungen. Der Gutschein ist übrigens übertragbar, den kannste also auch im Fanmag oder bei Ebay verkloppen. Da machste vermutlich sogar weniger Verlust, als wenn es Dir wie oben geschrieben Cash mit Abzügen erstattet worden wäre.

    Also kannst Du in der Regel (falls du keinen heiklen Veranstalter hast) mit der Gutscheinlösung zufrieden sein. Falls Du keine Veranstaltung dafür findest, kriegste ja am 31.12.2021 die Kohle komplett, das wäre im Vergleich zur o.G. Cashvariante ein Jahreszins von etwa 5-6%.


    Edith sacht, ihr wurde leider bisher noch kein Gutschein angeboten, sondern immer per Überweisung erstattet. Bisher sind dadurch bereits etwa 50 Euro im Schornstein gelandet (= in den Taschen von Eventim verblieben).

  • Vielen Dank! War Ticketmaster und das sollte wohl weiterhin gut gehen mit denen. Ja, dann warte ich einfach, ob denn vielleicht sogar noch ein Konzert in Frage kommt, wofür ich den Gutschein verwenden kann oder halt auf Ende 2021.

  • nur zur Info:
    Ticketmaster ist ein Konkurrent von Eventim aber ebenfalls nur ein Kartenvermittler. Der Gutschein läßt sich dann bei Ticketmaster einlösen jedoch (zumindest ist es bei Eventim so) nicht für alle Tickets welche Ticketmaster verkauft, sondern nur für Veranstaltungen des Konzertveranstalters, der Dein altes Konzert veranstaltet hat.

    Hier eine Liste mit diversen Veranstaltern:


    http://www.alexander-wendt.de/konzertagenturen.htm


    In Hannover sind aber sicherlich grob die Hälfte der Veranstaltungen von Hannover Concerts. Wobei (falls Du Hannover Concerts als Veranstalter hättest) natürlich Dein Gutschein nicht für alle davon gilt, denn für viele davon verkauft nur Eventim die Karten und nicht Ticketmaster.

  • B2B-Geschäft. Wir verkaufen Lösungen in 1.000l-IBC, aber nach Tonnage.


    Bspw 1.370kg. Toleranz +- 30kg gem. Datenblatt


    Ja, aufgrund der EDV aus den 80ern steht immer 1.370kg drauf, was der Kunde dann auch zahlt. Unter-, ggf. auch Überlieferungen innerhalb der 30kg eher die Regel denn die Ausnahme.


    Aber was sagt hier Eichgesetz oder ähnliches, also unabhängig der Vertragssituation?

  • Bei Sixt einen Transporter gemietet.

    Vollkasko ohne SB.

    Angeblich sei jetzt ein Riss in der Ladefläche festgestellt worden. Alle Umzugshelfer betonen, dass da nichts dran gekommen sei und wir hätten dafür tatsächlich etwas richtig Scharfkantiges transportieren müssen. Nicht der Fall gewesen.
    Bei der Abholung wurde mir noch gesagt: Sie haben ja eh keine Selbstbeteiligung, also auch egal.

    Meine Rechnung habe ich schon bekommen, da wurde kein Schaden vermerkt.

    Der Innenraum ist nicht mit versichert, hieß es, aber gilt das auch für die Ladefläche?

    Zeugen habe ich bereits angegeben, die bestätigen auch nochmal, dass da nur ein Kleiderschrank lag und ich behaupte mal, dass dann auch mein Pax Schrank Schaden genommen hätte.

    Wie sieht es mit der Beweislage aus?

    Wir sind nochmal durchs Auto und uns ist auch nichts aufgefallen, was nicht vorher schon kaputt war. Einige Schäden hatte er bereits.

    Hätte man Fotos machen sollen?

    Grundsätzlich vermute ich, dass das eine Routine Mail ist, denn Vollkasko ohne SB wurde ja gebucht?


    edit:

    Sieht wohl so aus, als sei der Innenraum nicht mit abgedeckt.
    Das Protokoll habe ich nicht unterschrieben. Scheint zur Zeit der Ablauf wegen Corona zu sein.

    Den Innenraum haben wir nur grob angeschaut. Dazu kommt, dass einem das Tablett nur auf Abstand hingehalten wird und anhand dessen soll man dann die Schäden begutachten?

    Einmal editiert, zuletzt von Marv1896 ()

  • Puh, ich bin zum Glück zwei mal ohne Schaden durchgekommen, auch trotz hoher SB.


    Vorher mache ich Fotos von den Mängeln die der Wagen bereits hat.


    Beim zurückbringen habe ich die Wagen nicht zusammen mit einem Kollegen angeschaut, nur beim abholen.

    Hast du das auch beim abholen gemacht?


    Wie mies ist das denn, dass der innenraum nicht mit versichert sein soll?


    Haben sie dir jetzt eine Rechnung/Kostenvoranschlag geschickt?

  • Ich würde da erstmal gucken, ob da was im Übernahmeprotokoll steht zur Ladefläche. Wenn bei der Rückgabe alles als in Ordnung markiert wurde, würde ich freundlich darauf hinweisen. Dafür dient die Rückgabe ja. Da wird ja auf Schäden kontrolliert.


    Die Leute die die Wagen zurücknehmen, bekommen für gefundene Schäden eine Provision muss man wissen, sie sind also der hinterher was zu finden.

  • Ich hatte mal bei Hoffmann voll den Stress.


    Den Wagen hatte ich im Dunkeln bekommen und der Stand ganz komisch geparkt, so dass man auch nicht um das Auto herumgehen konnte.


    Jedenfalls war an einem Kotflügel eine ordentliche Delle, welche ich auch erst selber während der Nutzung festgestellt hatte. Die wollten erst versuchen, dass ich den Schaden bezahlen soll.