Rechtliche Fragen

  • Ja, das hat er, um im mich im gleichen Atemzug vor einer weiteren Reparatur zu warnen, da die feinen SMD-Bauteile unter der Verklebung dabei leicht beschädigt werden könnten.


    Dann hat er Fotos von der Platine gemacht und das Ding wieder zusammengeschraubt.

  • wenn Dritte an der Drohne herumschrauben sei eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

    Tja, ob das rechtens ist, weiß ich nicht. Aber immerhin hat er erst mal recht damit, dass da rumgeschraubt wurde. Ob richtig oder falsch ist ja nicht die Frage aktuell. Ähnlich bei Gewährleistung und Reperaturen im Bereich der KFZ.

  • Mal sehen, wann sich meine Versicherung bei mir meldet (Schadensmeldung Online abgegeben)

    Moin Liebe Gemeinde, gestern hat meine Versicherung bei mir angerufen und ist mit mir die Schadensmeldung durch gegangen. Sollte derjenige, dem das Metallteil gehört, nicht gefunden werden, zahlt meine KFZ-Haftpflicht.
    Bzw. ich soll mich nochmal melden, wenn ich etwas von der Polizei Peine-Ost gehört habe.

    Ich vermute hingegen, der rote W. zahlt alles

    Also hat Hedemann wohl doch recht.

  • Sollte derjenige, dem das Metallteil gehört, nicht gefunden werden, zahlt meine KFZ-Haftpflicht.

    Ich werde das deutsche Recht wahrscheinlich nie verstehen. Meiner Meinung nach ist entweder derjenige Schuld, der das Metallteil verloren hat oder du, oder vielleicht jeder von euch zu einem gewissen Anteil. Dann kann man deinen Schuldanteil doch nicht davon abhängig machen, ob der andere gefunden wird oder nicht.


    Falls jemand das plausibel erklären kann warum das so ist, wäre mein Verständnis sehr dankbar für eine neue Existenzgrundlage.

  • Ich stelle mir das als eine Art Kaskadenmodell vor. Der Scheibengeschädigte mit einem Anspruch auf Ersatz seines Scheibenschadens gegen den Wehrstedter und der Wehrstedter mit einem Anspruch auf Ersatz seines Schadens aus der Forderung des Scheibengeschädigten gegen den Teileverlierer. Und wird der Teileverlierer gefunden, wird der Anspruch quasi durchgereicht.

  • Rick Linger
    nehmen wir mal an, Du machst eine Vollbremsung, Deine Bremsen versagen aber komplett und Du ballerst deshalb jemandem hinten drauf. Dann kannst Du absolut nichts dafür und Deine Haftpflichtversicherung bezahlt trotzdem an den Unfallgegner.

    Stellt sich aber raus, daß Deine Werkstatt ein paar Stunden vorher bei der Bremsenreparatur Mist gebaut hat, zahlt Deine Werkstatt den Schaden.

    Aber solange sich kein Verantwortlicher für einen Schaden findet, welchen Dein Auto verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos. Auch wenn Du den Schaden nicht selbst verursacht hast.

    Edith konstruiert noch einen abstruseren Fall: Jemand unbekanntes schraubt an Deinem Auto die Ölablaßschraube auf und es gibt einen katastrophalen Umweltschaden mit Wasserverseuchung, Erdreich ausbaggern und so weiter. Mal eben 100.000 Euro Schaden. Solange man den Unbekannten nicht findet, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos.


    ... wobei ich das mal so annehme. Ich beherrsche allerdings nur Logik und keine Jurisprudenz.

    2 Mal editiert, zuletzt von 96Weizen ()

  • Edith konstruiert noch einen abstruseren Fall: Jemand unbekanntes schraubt an Deinem Auto die Ölablaßschraube auf und es gibt einen katastrophalen Umweltschaden mit Wasserverseuchung, Erdreich ausbaggern und so weiter. Mal eben 100.000 Euro Schaden. Solange man den Unbekannten nicht findet, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos.


    Vorab: Ich habe von Versicherungsrecht und KFZ-Haftpflichtversicherung nicht gerade sehr viel Ahnung. Ich frage mich aber, ob das überhaupt ein KFZ-Haftpflichtfall wäre, denn nach § 1 PflVG dient diese ja der "Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten" Schäden. Und selbst wenn der beschriebene Schaden noch nicht deshalb (oder z.B. einem Ausschluss manipulationsbedingter Schäden, falls es einen solchen geben sollte) ausgeschlossen wäre, wäre es nach meinem Verständnis - ebenfalls nach § 1 PflVG kein KFZ-Haftpflichtfall mehr, wenn all das auf einem Privatgrundstück passiert wäre.


    In einem solchen Privatgrundstücksfall haftet auch der Grundstückseigentümer für die Bodensanierung (§ 4 BBodSchG) und es gilt auch als vertretbar, ihn mit den entsprechenden Kosten zu belasten (wobei m.W. spätestens der Grundstückswert eine Obergrenze darstellt). Nach meiner Erinnerung wird dies letztendlich aus Art. 14 Abs. 2 GG hergeleitet, "Eigentum verpflichtet". Und selbst wenn der Aufschrauber gefunden wird, gilt es zumindest dann als vertretbar, den Grundstückseigentümer zu belasten, wenn jener nicht gleichermaßen zahlungsfähig ist.

  • [ Solange man den Unbekannten nicht findet, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos.


    ... wobei ich das mal so annehme. Ich beherrsche allerdings nur Logik und keine Jurisprudenz.

    In der Praxis sieht es so aus, dass der Geschädigte von der KFZ-Versicherung das Geld erstattet bekommt und die Versicherungsgesellschaft dann versucht, sich dieses Geld wieder zu holen bzw. Regreß zu nehmen. Das hat den Vorteil, dass der Schaden schnell reguliert wird und der oft langwierige Regreßvorgang nicht zu Lasten des Kunden oder des Geschädigten geht. Es ist nämlich sehr oft völlig ungewiß, ob man dem "Unbekannten" habhaft wird und/oder ob es von dem etwas zu holen gibt.

  • Das ist mal eine gute verständliche Erklärung, danke!


    Ich bin allerdings immer noch irritiert, weil ich hier beim Wehrstädter keine Schuld erkennen kann außer einer allgemeinen Betriebsgefahr, die vom Auto bzw dessen Führen ausgeht. Aber dann ist doch der andere Geschädigte genauso schuldhaft gegen diese Stange gefahren wie er. Bei dem einen lag sie auf der Fahrbahn, wo sie nicht zu erwarten war, beim anderen flog sie ebenso wenig erwartbar durch die Luft. Naja, das Recht und ich werden keine Freunde mehr.

  • Das ist m. E. nicht hundertprozentig korrekt, tM, weil Du die Problematik des gestörten Gesamtschuldverhältnisses nicht berücksichtigst. Im Ergebnis bekommst Du vom Verursacher nur die Quote, zu der er haftet. Du kannst also nicht über 830 alles von jedem verlangen. *klugscheissmodusoff*


    Rick, es geht doch um den Schaden des Nachfahrenden. Der ist - unmittelbar - durch das Auto vor ihm verursacht worden, der das Blechteil hochgeschleudert hat. Ohne das Auto wäre nichts passiert, nur die vom Auto ausgehende Gefahr hat sich hier verwirklicht.

    (Spannend ist, dass es einen Unterschied macht, wenn das Ding durch ein Fahrrad hochgeschleudert wird. Da ist dann nix mit Haftung, auch nicht für hochgewirbelte Steine, die dann die Windschutzscheibe des folgenden Autos beschädigt. Aber irgendwann ist ja auch mal gut.)

    Immer zum Anwalt gehen ist die richtige Lösung.

  • Problematik des gestörten Gesamtschuldverhältnisses


    Graecisten wissen selbstredend, dass dies auf Archimedes zurückgeht, dessen Ausspruch "störe meine Schuldverhältnisse nicht" noch heute berühmt ist. Im auslösenden Ursprungsfall ging es um einen von Archimedes bei der Entdeckung des archimedischen Prinzips verursachten Wasserschaden.

  • In your face, tM! 8)


    Im Ernst: Es wirkt sich (wohl) aus, dass die Haftung eben ggf. nur anteilig besteht. Ich finde das allerdings a) persönlich juristisch nicht so richtig überzeugend, und bin b) im Urlaub und kann kaum denken, weil alles auf Durchzug gestellt ist. :rauchen:

    (Für Waldi: Hier ganz in der Nähe hat übrigens Pythagoras mal gewohnt. Du weißt, dieser andere Grieche.)


    4no1: Ja, das kenne ich. :doh:

  • Immer zum Anwalt gehen ist die richtige Lösung.

    Hehe, wenn ein Anwalt das sagt muss es ja stimmen:

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    :D


    Danke für die weiterführende Erklärung, die mich allerdings noch mehr :verwirrt:


    Macht nichts, ich muss nicht alles verstehen. Komme schon irgendwie durchs Leben.