[ Solange man den Unbekannten nicht findet, zahlt die Haftpflichtversicherung des Autos.
... wobei ich das mal so annehme. Ich beherrsche allerdings nur Logik und keine Jurisprudenz.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Geschädigte von der KFZ-Versicherung das Geld erstattet bekommt und die Versicherungsgesellschaft dann versucht, sich dieses Geld wieder zu holen bzw. Regreß zu nehmen. Das hat den Vorteil, dass der Schaden schnell reguliert wird und der oft langwierige Regreßvorgang nicht zu Lasten des Kunden oder des Geschädigten geht. Es ist nämlich sehr oft völlig ungewiß, ob man dem "Unbekannten" habhaft wird und/oder ob es von dem etwas zu holen gibt.