Rechtliche Fragen

  • Angenommen, ein Mieter zahlt trotz mehrerer Abmahnungen sein Miete nicht. Ab wann kann der Vermieter eine Räumungsklage erheben und wer trägt die Kosten?
    Ich frage für eine Freundin.
    Sie ist der Meinung, dass sie sämtliche Kosten tragen muss.

    Über eine kurze Antwort der Rechtsgelehrten im Forum würde ich mich freuen.

  • Es ist doch noch gar nicht so weit mit der Räumungsklage?


    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug aussprechen und unbedingt hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen, damit nicht geheilt werden kann.


    Und natürlich muss deine Freundin die Kosten für die Vollstreckung der Räumung zunächst zahlen und kann sie sich aber im Rahmen eines Mahnbescheides wiederholen.


    Oststadt oder Menace könnten dazu aber sicherlich noch etwas mehr beitragen. Ich bin da leider schon seit 5 Jahren raus und weiss nicht, inwiefern sich da etwas geändert hat.

  • Ja genau, so in etwa hatte ich mir das schon gedacht! Das sagt mir schon der gesunde Menschenverstand. Mein Rechtsempfinden ist also doch nicht so schlecht wie ich dachte.

    Vielen lieben Dank ihr zwei, auch im Namen meiner Freundin. :weiberheld:

  • Aussetzung der Mietzahlung wegen Corona kann der Mieter jedenfalls nicht mehr als Begründung anbringen. Diese Regelung lief zum 30.06. schon wieder aus.

  • Aber! Nochmal der Hinweis: Wenn der Mieter keine Kohle hat, schaut Deine Freundin in die Röhre. Die Erfahrung zeigt, dass Leute die ihre Miete nicht mehr zahlen, meist nicht so flüssig sind. Und werden.

    Ja, aber ohne Räumungsklage läuft es halt einfach so weiter, das ist dann im Ergebnis noch beschissener.

    Also klagen sobald es geht, zumal dann die Möglichkeit erstmal vereitelt wird, ein weiteres Mal die Kündigung durch Zahlung des Rückstands unwirksam zu machen.

    U. U. kommt auch eine vorbeugende Räumungsklage in Betracht, aber das muss man recht individuell betrachten, da sollte man dann wirklich zum Anwalt gehen.

  • Vielleicht kann mir hier jemand helfen - geht um das Aufenthaltsrecht in Deutschland für Nicht-EU-Bürger und ich finde bisher nichts, was auf die konkrete Situation passt (sprich: mit einem Link zu entsprechenden, für Laien verständlichen Erklärungen/Informationen wäre mir sehr geholfen - komme per Google einfach nicht weiter). Die Situation ist grob wie folgt: Russin, vor 8 Monaten nach Eheschließung mit Deutschem hier eingereist, Ehe hat nicht funktioniert. Nach verschiedenen für mich unfassbaren Erlebnissen ist sie jetzt in Hannover (Frauenhaus), ihr 10-jähriger Sohn aus erster Ehe geht hier zur Schule, Scheidung läuft, ebenso Strafanzeige gegen den Mann. Wenn ich es richtig verstehe, hat sie keine Chance, auf Dauer in Deutschland zu bleiben (man muss wohl 2 oder 3 Jahre verheiratet sein) - sehe ich das richtig? Sie spricht sehr gut Deutsch, hat ein Studium der Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen, möchte hier aber am liebsten eine Ausbildung im sozialen Bereich machen und vor allem ihrem Sohn nicht noch mehr Negatives/eine erneute totale Veränderung zumuten. Für solche Fälle gibt es keine Härtefallregelung, oder doch irgendwie?!

  • Mal wieder eine Frage zur Miete.

    Eine Bekannte ist vor 2 Monaten zusammen mit ihrem Freund in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt hat sie gemerkt, dass sie sich von ihm trennen und in der Wohnung bleiben möchte. Der Freund will aber bleiben und hofft, dass sie ihre Meinung noch ändert. Er will keinesfalls ausziehen. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben.
    Nun leben sie in der Wohnung getrennt, was sehr problematisch ist.
    Hat einer der Fachleute im Forum eine Idee, wie man das Problem lösen kann?
    Ist es von Bedeutung, dass die Mutter der Bekannten die Mietsicherheit bezahlt hat?

  • Danke, das ist ein sehr guter Tipp! Hätte ich auch selbst drauf kommen können...


    Wäre noch die rechtliche Frage, ob die Bekannte eher Anrecht auf die Wohnung hat, weil ihre Mutter die Mietsicherheit allein gezahlt hat.

  • Den Vermieter fragen, ob ein Nachtrag aufgesetzt werden kann, dass X oder y auszieht bzw. alleiniger Mieter ab Datum ist. Da müssten dann alerdings auch alle PArteien unterschreiben.


    Dass er nicht ausziehen möchte, macht es natürlich schwierig. Grundsätzlich müssen nämlich beide Mieter kündigen, nur einer alleine kann das Mietverhältnis nicht kündigen.


    Vielleicht kann gomf ja helfen.. :)


    Edit: Welcher Tipp?

    Edit 2: Wer die KAution bezahlt hat, spielt für das Fortführen des Mietverhältnisses keine Rolle, höher eine moralische im Innenverhältnis.

  • Ich habe meine Arbeit übrigens behalten und wir fangen nochmal bei null an. Ich habe auf der Hochzeit meines Kumpels gemerkt wie wichtig es ist beschäftigt zu sein. Wurde ja oft gefragt was ich mache, da kommt arbeitslos nicht gut als Antwort rüber.

  • Hat sich erledigt.


    Moinsen.


    Falls es einer der hier vertretenen und in dieser Richtung gebildeten liest, ich habe ein Produkt online erworben, das defekt geliefert wurde. Den Defekt habe ich beim Verkäufer reklamiert.

    Seitdem ist herzlich wenig passiert, all meine Nachfragen wurden aufgenommen und an die Fachabteilung weitergleitet. Vorgestern ein Anruf aus England (auf deutsch) mit der Ankündigung, das ein Techniker sich innerhalb 24 Stunden melden würde. Hat er - wie zu erwarten nicht getan.

    Rückruf bei exakt dieser Nummer führt zu der Erkenntnis (auf englisch) das von dieser Nummer aus nur der englischsprachige Raum betreut wird.


    Heute endet mein Widerrufsrecht. Mache ich davon Gebrauch, oder ist der Kauf durch die Lieferung eines defekten Geräts nicht wirklich zustande gekommen? (Bezahlt hab ich noch nicht, gekauft wurde auf Rechnung und in der Reklamation hab ich darauf verwiesen, das ich erst bezahle, wenn ein funktionierendes Gerät hier steht).

    Einmal editiert, zuletzt von Hesketh ()

  • Moin,


    wenn ich einen Bußgeldbescheid bekommen und ihn (etwas zu spät) bezahlt habe und dann, drei Tage nach der Bezahlung ein weiteres Schreiben zum selben Vorfall bekomme, in dem ich nicht nur das Bußgeld, sondern auch die Kosten des Verfahrens zahlen soll - hat sich das dann mit der Zahlung überschnitten oder muss ich den Rest noch nachzahlen?