Rechtliche Fragen

  • Frage für einen Freund :):


    Frau in unbefristeten Arbeitsverhältnis, die Firma wechselt zum 1.1. den Eigentümer. Mitarbeiter werden nach diesem Sozialparagraphen übernommen (der ein Jahr Arbeitsplatz zu alten Konditionen garantiert).

    Ab Juli geht Frau mit neugebautem Kind in Elternzeit. In wie weit besteht der Kündigungsschutz über dieses Jahr hinweg, weiß das jemand? Also könnte der neue Arbeitgeber Frau nach dem einen Jahr kündigen oder besteht Kündigungsschutz die gesamte Elternzeit lang?

    (Es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb)


    Geht man für eine Beratung in dieser Thematik zu einem Anwalt oder wer macht das?

  • Kündigungsschutz zunächst im Rahmen des Betriebsübergangs aufgrund der Vereinbarung, wenn sie dann so ist, wie Du sie beschreibst, dann über das BEEG.


    Tatsächlich ist das ein Fall für einen FA für ArbR.

  • Stelle ich mal hier rein. Voraussichtlich könnte ich einen Sozialrechtler in Hannover gebrauchen. Kann jemand eine Empfehlung geben? Gern pn.

  • Hallo,


    mich werde aktuell per E-Mail bedroht, Details möchte ich hier aber nicht preisgeben, sondern dann eher per PN bzw. im persönlichen Gespräch.


    Ich bin jetzt auf der Suche nach rechtlicher Beratung bzw. Unterstützung bezüglich meines weiteren Vorgehens.


    Wer kann mir in diesem Fall helfen?


    Danke!

  • Mein erster Gedanke wäre die Polizei?
    Schade, dass hier von den guten Polizisten aus dem Forum keiner mehr aktiv ist.


    (Mein zweiter hätte was mit Freunden zu tun, die etwas ruchloser /furchtloser/größer sind als ich.)

  • Ergänzend zu Rehs Vorschlag könntest du dich vielleicht an Opferberatungsstellen wenden, z.B. weißer Ring. Wenn es um etwas berufliches geht, ggf. den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.


    Alles Gute!

  • Folgende Frage zum Arbeitsrecht:


    Arbeitnehmer arbeitet normal seine Stunden (keine Kurzarbeit). Nun wird der Arbeitnehmer krank und erhält Krankengeld auf Basis von Kurzarbeitergeld.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist?

  • Danke dir schonmal.


    Mir geht es ja vor allem darum, der Arbeitnehmer war und ist nicht für Kurzarbeit vorgesehen. Ist er morgen wieder gesund, arbeitet er wieder normal. Wieso sollte da also überhaupt Bezahlung zu Kurzarbeit möglich sein?

  • Bin kein Jurist!

    Meiner bescheidenen Meinung nach kommt es darauf an, ob für den Betrieb (bzw. Abteilung bei größeren Betrieben) Kurzarbeit angesetzt ist, es kommt nicht auf Einzelschicksale an, die können ja auch alle unterschiedliche Kurzarbeit haben.

  • Auch kein Jurist, aber mMn dürfte die Lohnfortzahlung nicht reduziert sein (warum auch).

    Wenn nicht von Kurzarbeit betroffen (weder zum Eintritt noch folgend während der Krankheit) gibt's volle LFZ


    Das erste Beispiel in dem Link von FOM geht ja offenbar davon aus, dass der AN nach Eintritt der Krankheit/AU in Kurzarbit gegangen wäre.


    Urlaubstage werdn ja auch voll bezahlt und nicht durch KUG verringert.

  • Die Unterteilung wer für Kurzarbeit vorgesehen ist und wer nicht wird doch aber mit Sicherheit Abteilungsabhängig sein oder nicht?

    Dadurch lässt sich dann klar nachvollzeiehn, dass der betroffene Kollege nicht für die Kurzarbeit vorgesehen war und somit sind die komplizierten Regelungen bei Krankheit und Kurzarbeit komplett egal und es gelten die normalen Regeln für die LFZ.

  • Musste schonmal jemand seine Mietwohnung einen längeren Zeitraum in Folge eines Schadens räumen und hat Erfahrungen damit, wie sich das neben der Erstattung seitens der Hausrat (100 Tage / ein Promille)

    Konkret wüsste ich gerne, ob ich die nachfolgende Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit auf diese Erstattungen angerechnet werden muss. Nach einem Wasserschaden wurde festgestellt, das Asbest im Boden ist und alles raus muss. 2-3 Monate sind aktuell dafür angesetzt. Allerdings sind seit dem Schaden auch schon 6 Wochen vergangen und seit einer Woche ist der Bodenbelag bereits in der halben Wohnung raus. Vor Januar wird da auch nichts weiter passieren bevor erst das Asbest entfernt, dann getrocknet und dann saniert wird. Sprich erst einmal gut 3 Monate auf einer halben Baustelle und dann nochmal 2-3 Monate ganz raus.

    Ich mag mich irgendwie nicht damit abfinden, das uns für einen so langen Zeitraum nur die reine Erstattung des Ersatzwohnraums zustehen würde.

    Ein Verursacher konnte wohl angeblich nicht ermittelt werden. Zwar haben Installateure in dem Moment den Wasserdruck im Haus erhöht aber schuld soll ein defekter Lüfter in einem Ventil gewesen sein.


    Falls das Thema zu komplex ist, gerne auch Tipps für einen Fachanwalt.

  • Das Thema ist sehr komplex, techniker.


    Ich würde mir da in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Ist es so, dass auch Euer Inventar in Mitleidenschaft gezogen wurde?


    Und ruf ruhig mal Deine Hausratversicherung an, die können dir ggf. auch schon Tipps geben, was du Tun und lassen kannst und vlt haben die ja auch eine kruez Rechtsberatung an der Hand, so als Service!?