Rechtliche Fragen

  • Na ja, normalerweise wird man ja nicht einfach so längerfristig "unter Wert" eingesetzt (zumindest bei uns ist das so), sondern dafür gibt es Gründe. Wenn du gegen den Einsatz vorgehen willst, solltest du die kennen um Erfolg zu haben.

  • Ich habe aus diversen Gründen immer mal wieder Fehlzeiten gehabt, bin nicht umsonst im Fehlzeitenkonzept. Bandscheibenvorfall, Reizdarm, Nierensteine, etc. ...


    Ich war 10 Jahre lang an einen anderen Arbeitgeber "ausgeliehen", bin inkl. Ausbildung schon 20 Jahre bei meinem Arbeitgeber. Ich hatte halt 10 Jahre lang diese feste Stelle. Aber seitdem ich die Zuweisung nicht verlängert habe und zu meinem Arbeitgeber zurück bin, gibts irgendwie nur Probleme und keine festen Stellen. Lehrgangsvertretung, Elternzeitvertretung, jetzt diese Springer-Aushilfs-Sachen ohne feste Zukunft. Alles nicht so geil, vor allem nicht wenn man jetzt schon seit Ewigkeiten unterfordert ist. Das Problem hatte ich vor 4 Jahren schon, da wurde Reizdarm diagnostiziert, mein Arbeitgeber weiß Bescheid.


    Ich weiß das ich nicht in der Position bin, bestimmte Forderungen oder Ansprüche zu stellen. Das sollte dem Arbeitgeber aber dann noch lange nicht das Recht geben Dinge zu tun, die sie anscheinend nicht dürfen. Ich möchte halt nur wissen was der Arbeitgeber darf und was nicht und nicht alles mit mir machen lassen.

  • Im Sinne des Arbeitgebers wäre es ja auch, wenn du gesund und motiviert auf einer deiner Ausbildung entsprechenden Stelle arbeiten würdest, oder?!

  • Heute schon mal ein kurzes Gespräch mit dem ÖPR gehabt. Kurz gefasst: der Arbeitgeber darf das, ansonsten müsste ich mich halt weiterhin krankmelden, bis eine passende Stelle für mich frei ist.


    Das kanns ja nicht sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, verstehe ich. Aber wenn denn nun wirklich zurzeit keine passende Stelle frei ist...?


    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass er das dann tatsächlich darf. Aber ich stecke da nicht in der Materie. Es ist natürlich auch möglich, dass das Eurem PR genauso geht! Da kann man auch nicht wirklich immer alles wissen.


    Wenn Du also meinst, das müsse doch anders sein, dann bliebe Dir eigentlich "nur" eine Beratung bei einem/einer Fachanwält*in.

    Aber da würde ich eventuell noch das Gespräch am Dienstag abwarten und auch dort Dein Unbehagen auf Tapet bringen.
    Sachlich. :)

  • D2K Mich wundert ein wenig, dass es auf EG8-Niveau keine Stellen geben soll, das ist doch recht "gängig". Ist dein Dienstherr so klein? Wie sieht es aus mit Ausschreibungen, EG 8 oder 9a? Könntest Du Dich aktiv auf eine solche (angemessene) Stelle bewerben?

    Der von Dir zitierte Haufe-Auszug ist grundsätzlich zutreffend. Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, ich kenne Vertragsmuster im öD, die ausdrücklich deklarieren, dass dem Beschäftigten eine "andere Tätigkeit derselben Entgeltgruppe" zugewiesen werden kann.

    Schau auch mal in Deine Personalakte, vielleicht findest Du da noch hilfreiche Informationen für Gespräch mit PR und/oder Anwalt. Du hast Anrecht auf Einsicht (nach Terminvereinbarung) und Anfertigung von Kopien.

    Einmal editiert, zuletzt von McConren ()

  • Den Zusatz "andere Tätigkeiten derselben Entgeltgruppe" hab ich in jedem Änderungsvertrag stehen den ich bisher (über meine befristeten Einsätze in den verschiedenen Stellen) erhalten habe.


    Weiterhin ist mir ja nur ein Einsatz bis Jahresende bekannt. Hatte heute auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten.. er war der Meinung, mein Einsatz wäre wohl für längere Zeit vorgesehen und dann würde ich ggf runtergruppiert werden. Keine Ahnung, wie viel heiße Luft das war, sollte so aber auch nicht möglich sein?


    https://www.haufe.de/oeffentli…k_PI13994_HI10848823.html


    Die Seite werde ich morgen so ausdrucken und der Personalstelle vor die Nase legen und hätte dann gerne mal eine rechtliche Grundlage für die aktuelle Versetzung.

  • Ist es rechtens, dass ein Fitnessstudio während der Schließung die monatlichen Beiträge nicht abbucht, aber die Zeit, in der es geschlossen hatte an die Vertragslaufzeit dranhängt? Ich frage für eine Freundin.

  • Rechtens nicht, aber die schlagen das eben vor, um keine Einbußen zu haben.


    So lange es kein Verein ist (und das ist das Fitnesstudio ja nicht), müssen sie Leistung gegen Geld erbringen. Tun sie das nicht, brauchst du auch nicht bezahlen.


    Taktisch ist das eigentlich ganz schlau. Denn meistens ist es ja so, dass jemand der kündigt, auch nicht mehr hingeht, auch wenn er vielleicht 3 Monate hinten dran hängen könnte und dann eben (kostenlos) trainieren könnte.

  • Der Brief vom Amt ist da samt Begründung vom Arbeitgeber für meine Kündigung. Die steckt voller Un- und Halbwahrheiten sowie verkürzten Darstellungen. Da kann ich ausführlich zu Stellung beziehen. Bekomme auch externe Unterstützung von befreundeten Frauen, sieh an.

  • Nein gar nicht. beides hoch qualifizierte Frauen mit hohen Positionen. Ich meine nur weil ihr ja denkt ich könnte nicht mit Frauen oder Frauen wollen nicht mit mir. Ich bin gar nicht erstaunt, ich bin schließlich ein cooler Typ, das war wegen euch.

  • Ich hab noch eine Frage zu einer Definition:


    Wenn von Fehltagen in einem Protokoll gesprochen wird, darf das Wochenende dazu gezählt werden, wenn man durchgängig krankgeschrieben war? Es macht für mich schon einen Unterschied, wenn zb bei 6 eigentlich tatsächlich 30 Fehltage entstanden sind oder da noch 5 Wochenenden dazugezählt werden und im Protokoll von 40 Fehltagen die Rede ist.