Hab ich nicht. 5-Tage-Woche, seit 2003. Kein Schichtdienst, kein Wochenenddienst.
Hab bei der Personalstelle nachgefragt, das war die Antwort:
"doch bei durchgängigen Krankschreibungen zählen die Wochenenden mit. Deswegen benötigt auch jede/r MA*in, die von der 3-Tage-Regelung Gebrauch machen kann, eine AU, wenn sie freitags und montags krank ist."