Rechtliche Fragen

  • Hab ich nicht. 5-Tage-Woche, seit 2003. Kein Schichtdienst, kein Wochenenddienst.


    Hab bei der Personalstelle nachgefragt, das war die Antwort:


    "doch bei durchgängigen Krankschreibungen zählen die Wochenenden mit. Deswegen benötigt auch jede/r MA*in, die von der 3-Tage-Regelung Gebrauch machen kann, eine AU, wenn sie freitags und montags krank ist."

  • Das ist vielleicht Auslegungsache hinsichtlich der Anforderung einer Krankschreibung, aber meiner Meinung nach kann das Wochenende keine Fehlzeit darstellen.


    Fehlzeit ist die Zeit, in der du deiner Präsenzpflicht nicht nachkommst. Die hast du aber am WE gar nicht.


    Bei uns ist man da meines Wissens humaner. Wenn die AU am Freitag eintritt, könnte es ja theoretisch sein, dass du am WE wieder gesund bist und dummerweise am Montag wieder erkrankt bist. Daher verlangen Sie die Bescheinigung in solchen Fällen nur von denen, die eh vom ersten Tag an eine vorlegen muss (Einzelfälle). So haben sie es auch bei Krankschreibungen gehalten. Endet die Bescheinigung am Freitag und kommt am Montag eine neue, die keine Folgebescheinigung ist, gilt man am WE für gesund. Ist besonders hinsichtlich der gesetzl. Lohnfortzahlung von Bedeutung.


    Also so wurde das gehandhabt, als ich selbst noch die Fehlzeiten meiner damaligen Rate bearbeiten musste als Bezügerechnerin.


    Kann sich allerdings geändert haben, seit diese Arbeit von einem anderen Team gemacht wird. Bzw. mit der neuen Führungskraft.

    Das alles ist nach meinem Wechsel in die Buchhaltung gewesen und ich selbst hatte sowas noch nicht. Daher bin ich da für jetzt ahnungslos.


    Aber dennoch meine ich, Fehltage sind das nicht.

  • Hab mal im Netz geguckt, man bekommt als Abfindung nur Monatsgehalt * Anzahl Jahre der Betriebszugehörigkeit / 2? Wären in meinem Fall ja nur 2 Monatsgehälter. Ich kenne Fälle wo Leute 5 stellig bekommen haben.


    War ein guter Termin heute beim Integrationsfachdienst. Dann kam heute Abend auch das Statement von einer ehemaligen Mitarbeiterin welches echt gut ist. So eine fehlt echt in der Firma.

  • Jepp, bei einer normalen Kündigung gibt es keine Abfindung. Abfindung ist üblich bei einer betriebsbedingten Kündigung, Schließung eines Standorts oder so. Abfindung auch bei einer nicht gerechtfertigten Kündigung, falls eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

    Die von Scot genannte Regel ist wohl das, was Gerichte einem bei einer nicht gerechtfertigten Kündigung zugestehen. Falls eine Firma betriebsbedingt was schließt, zahlt sie manchmal mehr, um die Zahl der Gerichtsverfahren zu verringern und um den Standort und den Headcount schneller aus den Büchern zu bekommen.

  • nur 2 Monatsgehälter. Ich kenne Fälle wo Leute 5 stellig bekommen haben.


    War ein guter Termin heute beim Integrationsfachdienst.

    das eine schließt das andere ja nicht aus...


    sehr schön! Ist die fristlose Kündigung jetzt erstmal vom Tisch?

  • Hab ich nicht. 5-Tage-Woche, seit 2003. Kein Schichtdienst, kein Wochenenddienst.


    Hab bei der Personalstelle nachgefragt, das war die Antwort:


    "doch bei durchgängigen Krankschreibungen zählen die Wochenenden mit. Deswegen benötigt auch jede/r MA*in, die von der 3-Tage-Regelung Gebrauch machen kann, eine AU, wenn sie freitags und montags krank ist."

    Bei uns gilt diese Regel auch - also Freitag + Montag krank = mehr als 3 Tage = Notwendigkeit eines Attest. Ob das rechtlich so richtig ist, kann ich aber nicht beurteilen.

  • Wenn nichts anderes im Arbeits-/Tarifvertrag steht, ist das mit den Kalendertagen bei der Einreichung der AU wohl tatsächlich korrekt. War mir aber bisher auch nicht so bewusst.

  • Freitag/Montag krank Bedarf einer AU-Bescheinigung ist die gängige Regel. Ich hätte es nie anders kennengelernt, bis ich da arbeitete, wo ich jetzt bin.


    Meine Konditionierung lässt mich daher, egal, was gefordert wird, auch heute noch danach handeln.

  • Warum sollte das rechtlich verkehrt sein? Der AG kann ja auch eine AU ab dem ersten Tag verlangen.

    Ja, klar. Aber wenn er sie laut Vertrag (oder in Ermangelung einer vertraglichen Regelung laut Gesetz) erst ab dem dritten Tag verlangt, stellt sich in der Konstellation ja schon die Frage, ob der dritte Tag der Sonntag ist oder erst der Dienstag wäre.

  • ich glaube, das was dk2 meint, sind die 6 wochen, wo der arbeitgeber die lohnfortzahlung mit 100% gewährlestet, bevor er dann ins krankengeld rutscht, oder?

    Ich meinte nicht die Berechnung der 6 Wochen, sondern nur die Regelung ab wann ein AG eine Krankmeldung verlangen kann.

  • sehr schön! Ist die fristlose Kündigung jetzt erstmal vom Tisch?

    Nein, ich bekam lediglich Tips wie ich meine Stellungnahme verbessern kann und dass er meint dass die Kündigung unwahrscheinlich sei. Man weiß aber nie so genau. Hab mich auch heute mit den Worten ins Wochenende verabschiedet: "Auf eine letzte gute Woche" und bekam das gleiche als Antwort. Und hab mein letztes Feierabend Bier getrunken was es in der Firma gibt. Mache ich sonst nie aber diesmal schon.