Rechtliche Fragen

  • Also Depression ist eine Krankheit und gehört behandelt. Ob das mit einem "rausziehen" oder mit mehr verbunden ist, entscheidet der Arzt bzw. die Ärztin. Die Gedanken bezüglich deiner schon vorhandenen Fehlzeiten sind verständlich, aber hier zweitrangig. Also, geh zum Arzt und geb die Verantwortung ein Stück weit ab.

  • Ich darf dir mal kurz meine Sicht der Dinge beschreiben. Du musst zum Arzt, sofort. Dringend.


    Als ich noch bei meinem alten Arbeitgeber war, fing es bei mir so an wie bei dir. Ich hatte ein wirklich geiles Projekt, das durfte ich dann auch den obersten Leuten in München vorstellen, es wurde weltweit bei der Marke übernommen. Geil dachte ich jetzt geht es bergauf. Pustekuchen. Zurück in den Teilevertrieb, wieder die alte Arbeit machen. MAchte mir zwar SPass, aber irgendwann langweilte es mich, ich bekam tatsächlich einen Bore-out, der wurde irgendwann zu Depressionen, weil ich nicht zum Arzt gegangen bin. Ich hatte, weil ich solange mich geweigert habe, es irgendwann nicht mehr geschafft, mich über meine damals kleine Tochjter zu freuen oder überhaupt Freude zu entwickeln. Ich war in einem ganz tiefen Loch. Als ich bei meinem alten AG gekündigt habe ging es mir famit schon besser, aber Depressionen, wenn man Sie erstmal hat sind Dämonen die immer da sind. Ich kämpfe jeden Tag mit Tabletten gegen diese Dämonen. Es gibt gute und schlechte Tage. Als kurz vor Weihnachten mein bester Freund mit 37 plötzlich und unerwartet starb, da war ich froh mit Hilfe von Tabletten ein relativ normales Leben führen zu können. Ohne die Tabletten wäre ich sehr wahrscheinlich nicht mehr hier, sondern bei meinem Kumpel im Himmel. Und alles nur, weil ich mir nicht eingestehen wollte, das etwas nicht stimmt und weil ich wegen einiger OPS und dadurch bedingte längere Ausfallzeiten, nicht schon wieder ne Krankmeldung zum AG schicken wollte.


    Scheiß drauf, deine Gesundheit gehört dir und wenn du jetzt nicht aufpasst, kann es noch viel schlimmer werden.


    GEH zum ARZT!!!!!

  • Ein kurzes Update meinerseits:



    Hab letzte Woche Freitag 2 Seiten an das Team Arbeitsrecht geschrieben.

    Ich hab am Wochenende 9!!! Seiten an die Personalvermittlung geschrieben.

    Ich war Freitag beim Rechtsanwalt. Der könnte was tun, sieht mich im Recht. Problem: es kann dauern bis was passiert und es könnte teuer für mich werden.

    Ich hab dem GPR mitgeteilt das ich jetzt seit Tagen heulend nach Hause komme. Das ich morgens kotzen muss.

    Ich habe heute erneut Bescheid gegeben das dieser Platz nicht corona konform ist. Seit gestern sitze ich hier dauerhaft mit Jacke bei 13-14 Grad und ständigem Durchzug.


    Es passiert halt nix, keine Reaktion. Hab nicht mal die geforderte Eingangsbestätigung auf meine Mail bekommen.


    Nächste Woche Donnerstag habe ich einen Termin beim Betriebsarzt, so lange mache ich das hier aber nicht mehr mit.

  • Mach ich!


    Hab heut "nur" 4 Std. Dienst und noch eine Videohospitation (wie auch immer die ablaufen mag). Mit AU könnte ich nicht an dieser teilnehmen.

  • Es zeigt sich viel mehr wie wichtig eine Gewerkschaftsmigliedschaft ist. Da ist die berufliche Rechtsberatung eingeschlossen. (Inklusive SV)

  • Frage:

    Zugticket ICE 1. Klasse Hannover-Freiburg bezahlt. Zug hat zum Einen fünf Stunden Verspätung, dafür gibt es wohl 50% Rabatt. Nun fährt der Zug aber nicht mal bis Freiburg sondern endet außerplanmäßig in Karlsruhe. Das müsste doch noch mehr Erstattung geben, right? Die gebuchte Leistung wurde nicht mal im Ansatz erfüllt.

  • Da man laut Bahn.de noch von Karlsruhe nach Freiburg kommen würde, würde ich mir da nicht so viel Hoffnung machen.
    Was man versuchen könnte, sich den Preis für die Strecke Karlsruhe->Freiburg ersetzen lassen. Schau mal in die Fahrgastrechte, da steht ein Abschnitt zum Abbruch der Reise. Habe ich selber aber noch nie gemacht.

  • Frage:

    Zugticket ICE 1. Klasse Hannover-Freiburg bezahlt. Zug hat zum Einen fünf Stunden Verspätung, dafür gibt es wohl 50% Rabatt. Nun fährt der Zug aber nicht mal bis Freiburg sondern endet außerplanmäßig in Karlsruhe. Das müsste doch noch mehr Erstattung geben, right? Die gebuchte Leistung wurde nicht mal im Ansatz erfüllt.

    Die bessere Hälfte hat heute ebenfalls versucht, diese Verbindung zu nutzen. In Hannover Laatzen hab ich sie dann nach 45 Minuten wieder abgeholt.

    Die Bahn wird dir vor Ort in Karlsruhe dann deine Optionen erklären. Ich kenne den Fall Taxi-Gutschein bis zum Ziel, wenn nichts mehr fährt oder auch Hotel-Übernachtung.

    Die Erstattung dürften dennoch 50% sein.

  • Ganz knapp gesagt: es kennzeichnet Deine Vertretungs-/Handlungsvollmacht im Außenverhältnis, z.B. in Abgrenzung zu i.V. (in Vertretung) oder ppa (pro Prokura), die höherrangig sind. Grundlage können Handelsgesetzbuch oder Verwaltungsverfahrensgesetz (im ö.D.) sein.

  • Es klingt ein bisschen wie Spam, aber mein Papa hat Post vom Amtsgericht bekommen. Jemand aus der Familie seiner Mutter ist verstorben und er ist wohl der einzige verbliebene Erbe. Er kennt die Person nicht. Der Kontakt ist da sehr sehr früh abgebrochen. Wir wissen also weder wer das ist/war noch was da vererbt wird.


    Erbe ablehnen oder?

    Damit @Nebensache keinen Herzinfarkt bekommt, mache ich mal hier weiter.


    Mein Vater hat das Erbe mittlerweile ausgeschlagen. Damit liegt der Brief jetzt hier auf dem Tisch. Ich möchte das Erbe auch ausschlagen. Man findet über den Herrn nichts und alle Stellen bei denen wir vorstellig geworden sind verhalten sich korrekt und geben uns keinerlei Auskunft.


    Jetzt brauche ich einen Notar, der mir das Ausschlagen des Erbes beglaubigen will. Da haben wir hier doch n paar oder? Wer hat Lust?

  • so unterschiedlich bewertet man manchmal die gleiche Situation. Ich hatte dir den Rat gegeben, mit dem Vorhaben zum Anwalt zu gehen. Für mich vollkommen unverständlicherweise, hattest du dich darüber tierisch aufgeregt. Nun ist es also geklärt und ich stelle mir die Frage, ob man so ein blackbox-Erbe nicht auch verkaufen kann? Gibt es dafür einen Markt?


    Ich will nicht Erbe sein. Wie kann ich meinen Erbteil zu Geld machen?.....

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  • Ganz knapp gesagt: es kennzeichnet Deine Vertretungs-/Handlungsvollmacht im Außenverhältnis, z.B. in Abgrenzung zu i.V. (in Vertretung) oder ppa (pro Prokura), die höherrangig sind. Grundlage können Handelsgesetzbuch oder Verwaltungsverfahrensgesetz (im ö.D.) sein.

    Danke. Hat das im öffentlichen Dienst irgendwas suchen? Ein Kollege benutzt das, weiß aber nicht warum.

  • Im Grunde sagt i.A. nur aus, dass der/diejenige berechtigt ist, ein Unternehmen für gewöhnlich anfallende Aufgaben zu vertreten. Zum Beispiel ein Angebot abzugeben, eine Rechnung zu stellen, eine Bestellung zu tätigen etc. Damit können Außenstehende davon ausgehen, dass diese Person berechtigt ist, das Unternehmen in diesem Fall zu vertreten. Es stellt die unterste Stufe der Vollmachten dar und wird nicht extra erteilt. Soweit ich mich erinnere, erfordern handelsrechtlich nur Mitarbeitereinstellungen und Kündigungen ein i.V., Grundstücksgeschäfte und gerichtliche Vertretung ein ppa und nur der GF kann das Unternehmen auflösen. IV und ppa müssen vom Unternehmen erteilt werden, ppa wird sogar im HR eingetragen.


    Da nur der GF keine Vertretungsvollmacht in der Signatur abgibt, war es früher üblich, bei Korrespondenzen die jeweilige Vollmacht anzugeben. Im Email-Zeitalter scheint das aber ziemlich aus der Mode gekommen zu sein.


    Inwieweit solcherart Regelungen auch im öR üblich sind/waren kann ich nicht beurteilen.