Rechtliche Fragen

  • Ja das gilt auf im öffentlichen Dienst, nur eben nicht auf Basis HGB sondern auf verwaltungsrechtlicher Basis. Im Öffentlichen Dienst ist der Bevollmächtigte der Behördenleiter," i.V.", also in dessen Vertretung, handeln dann seine/ihre Stellvertreter (z.B. Dezernenten). "i.A.", also im Auftrage des Behördenleiters zeichnet dann z.B. der Sachbearbeiter Amt für Grünflächen und Stadtgrün, oder sowas.

  • Als wir sind zum Ausschlagen "immer" beim lokalen Amtsgericht gewesen. (Unser Wohnsitz)


    War einmal Verwandtschaft von mir und einmal von meiner Frau. Beide "Erblasser" haben in einem anderen AG Bezirk gelebt.

  • Heidefoerster So deklariert der Handelnde in der Außenvertretung, dass er rechtswirksam Geschäftsvorfälle im Rahmen der ihm erteilten Vollmachten wahrnimmt. Briefkopf/Mailsignatur sagt dann, für welche Behörde.

    • Offizieller Beitrag

    Als wir sind zum Ausschlagen "immer" beim lokalen Amtsgericht gewesen. (Unser Wohnsitz)

    Das kann man normalerweise auch beim Amtsgericht machen - theoretisch sogar bei irgendeinem. Allerdings gibt es derzeit tatsächlich auch Amtsgerichte die die Leute zum Notar schicken "wegen der Pandemie".

    Das finde ich schräg. Aber jedenfalls macht man nicht falsch, wenn man zu einem Notar/einer Notarin geht. Und viel teurer ist es auch nicht, dafür kommt man für gewöhnlich schneller dran.

  • Was hat der Zusatz zur Unterschrift „im Auftrag“ für rechtliche Konsequenzen?

    Das wurde mir noch nie erklärt.

    Leider ist bisher der Grund deiner Fragestellung noch nicht ganz klar. Wofür benötigst du die Aussage zur rechtlichen Konsequenz? Im Außenverhältnis (als eine Dritte Person gegen die Behörde) oder im Innenverhältnis (Haftungsfragen zum Beispiel)?

    Ich wurde per Dienstanweisung beauftragt für die Behörde zu unterschreiben. Die Behörde (hier LHH) wird durch OB*in vertreten. Ergo unterschreibe ich

    Mit freundlichen Grüßen

    Der Oberbürgermeister (Die Oberbürgermeisterin)

    Im Auftrag


    ...der Sachbearbeiter Amt für Grünflächen und Stadtgrün, oder sowas.

    Lass 'ne Mofa in Ruhe! :D

  • Warum ist es - jetzt einmal nur aus steuerlicher Sicht betrachtet- ein Vergehen, Obst aus dem eigenen Garten zu einer Flasche Selbstgebrannten zu verarbeiten?


    Meine Birnen, mein Wasser, mein Dings und mein Bums, meine Flasche feinster doppelt gebrannter Willy-Birne ...

    An keiner Stelle kommt der Staat ins Spiel - wohlgemerkt: das Erzeugnis würde nicht in den Verkehr gebracht.

    So wie ich das verstanden habe, ist das - selbst wenn ich mir das Erzeugnis komplett alleine hinter die Binde kippe- ein Steuervergehen. Warum?


    Hab ich noch nie gemacht, klingt interessant aber was verboten ist, lassen wir lieber. Bäh.

  • Damit sich der arme Pöbel nicht ständig in die Besinnungslosigkeit säuft und als Humanressource dem Produktionsmarkt kräftig und frisch zur Verfügung steht.

  • Die Frage kann ich nicht beantworten. Ich habe aber eben gelernt, dass es die Begriffe "Abfindungsbrennerei" und "Abfindungsalkohol" gibt. Womit wir hier im Off-Topic-Bereich plötzlich wieder einen 96-Bezug hätten.

  • Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Zugegeben oft schwer abgrenzbar mit der Verkehrssteuer. Im Prinzip reicht halt der Verbrauch des Schnaps. Daher wird auch der private Verbrauch aus der privaten Herstellung besteuert. Man kann sie natürlich auch Lenkungssteuer nennen (siehe Heideförster:D). Verbrauchssteuern haben aber auch den Vorteil, dass man sie erstattet bekommt, wenn nach "in Verkehr" bringen, das Produkt zurückgenommen und vernichtet wird. In der Coronakrise haben einigen Brauereien unter Aufsicht des Zolls von der Gastronomie zurückgenommene Fässer aufgrund des Haltbarkeitsdatums in den Abfluss gegossen und die Biersteuer zurückerhalten.

  • Der Staat ist halt eine Krake, die sich kein Geld entgehen lassen möchte.

    Dein Beispiel ist ja eher kurios und für den Staatshaushalt unbedeutend.

    Dasselbe gilt aber auch für die Stromsteuer. Es laufen ja jetzt viele Wind- und PV-Anlagen anlagen aus der EEG-

    Förderung, da 20 Jahre um sind.
    Dort wäre es schon eine andere Hausnummer sich eine Batterie in den keller oder in die Scheune zu stellen und den

    Netzanschluß zu kappen. So eine komplette Autarkie ist nicht vorgesehen. Da wird dem Bürger misstraut.

  • Ich habe 09/03 geheiratet. Da war ich verheiratet. 08/07 habe ich 300.140 € von meinem Vater geerbt. Dieses Geld habe ich komplett in 11/07 in eine Eigentumswohnung in Hannover-Südstadt investiert, Nachweise vorhanden. Die Rente von meiner Mutter, erstritten von meinem Vater, in Höhe (Nachweise auch vorhanden) von 3300 € gibt es. Bei diesem Wohnungskauf von der erwähnten Erbschaft habe ich meinen (seit dem 29.03. 20003) Ehemann (Ehe geschlossen in 09/03) mit ins Grundbuch eintragen lassen, ohne dass er eine Gegenleistung erbringen musste. In 03/10 wurde meine Mutter pflegebedürftig wegen Depressionen und ich musste mich aufgrund der Gegegebenheiten entscheiden, sie in psychiatrische Pflege zu geben. Ihre eigene Wohnung habe ich damals auflösen müssen.

    09/14 Trennung, die Eheschließung aus 09/03 zog aus der von mir in gekauften Wohnung in 09/13 und ER reichte die Scheidung ein, Nachweise vorhanden.

    Zum selben Zeitpunkt war das von meinem Vater meiner Mutter hinterlassene Vermögen "aufgebraucht". Ihre Rente in Höhe von nachweislich 3300 €/ Monat reicht nicht aus, um einen solchen Pflegeplatz zu bezahlen. Dann wird man als Paar aufegefordert, Nachweise einzureichen. Leider ging das nicht, da es schon meine Nachfolgerin gab und es keine entsprechende Reaktion auf einzureichende Unterlagen gab.


    Besagter Gatte wollte Geld und hat gerichtlichliche Schritte eingeleitet und durchgesetzt.

    Ein aussergerichtliches Telefonat zwischen ihm und meiner Nachfolgerin war diese Message: Die HälTE von den "ursprünglichen" 300.000 € "reicht uns nich"t (Aussage: WIR haben Anspruch auf die Hälfte vom Erlös.)


    An die Juristen unter euch: Ist zu lange her, Verjährungsfristen,(Gesetzungänderung inbezügblich Höhe des Selbstbehaltes) btw, ich arbeite sls SP und weiss, wie naiv ich mich mit dem verhalten habe, was mein Vater MIR als Erbe vermachtes Geld verhalten habe, Ich habe als 29-jährige Frau jemandem, mit dem, der damals mein Ehemann war, 150.000 € "geschenkt" durch einen Grundbucheintrag, den er mit neuer Frau 2015 (*g* halb so alt wie ich ) *einklagt hat* Durch ein deutsches Gericht wurden ihm und meiner Nachfolgerin 300.000 € zugespochen.


    Ich habe sechs Jahre auf Liebe verzichtet, weil man das (böse gesagt, vom aktuellen Exstenminimum nicht leisten "kann/darf/soll") aber jetzt mache ich das. Nachdem ich von vor 6 Jahren vom Existenzminumum leben müssen (1072 €), nun wieder schauen darf, ob mich jemand lieben darf, lasse ich mich gerne darauf ien.



    Kommt aus dem Depressionsthread, weil dieser der initiative Grund ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Philli ()

  • Vielleicht kann mir ja einer der Forumsjuristen helfen.

    Unsere Heizung ist ausgefallen, inkl. warmes Wasser. Jetzt möchte ich der Firma die dafür verantwortlich ist, eine Frist setzen um die Probleme zu beheben, welche Frist darf muss ich setzen und kann ich jahreszeiten bedingt eine kürzere Frist setzen?

  • bevor die Juristen nachfragen kannst du eventuell noch updaten -

    Willst Du Deinem Vermieter die Frist setzen oder bist Du Eigentümer und willst einer von Dir selbst beauftragten Firma eine Frist setzen?

  • Aso. Eigentümer. Ich will die Pisser eigentlich nicht mehr im Hause haben, bin aber leider nicht bei wünsch dir was.

  • Hat die Firma die Heizungsanlage bei dir eingebaut oder im Zuge einer Wartung Unfug gemacht? Wie lange ist das her? Was hast du mit Ihnen bisher besprochen? Sind sie kooperativ, haben aber gerade keine Kapa oder sehen sie bei sich keinen Fehler? Was willst du mit der Frist erreichen?

  • Wir wohnen seit 8 Jahren in einer ruhigen Wohnsiedlung mit mehreren Häusern. Diese Häuser gehören verschiedenen Eigentümern.

    Unser Vermieter ist eine Genossenschaft, der hier 3 Häuser in dem Komplex gehören.


    Nun zum Problem:

    Es war die ganzen Jahre kein Problem hier zu grillen. Niemand stört sich dran.

    Letzte Woche kam aber ein Brief mit einer Änderung der Hausordnung, dass grillen auf Balkonen und Loggien ab dem 01.05.21 verboten ist, in den Erdgeschosswohnungen mit Gartenanteil aber weiterhin erlaubt. Dieser Brief ging an die Mieter aller 3 Häuser. Die Mieter aus den anderen Häusern haben nichts bekommen von ihren Vermietern.


    Ist das rechtens, diesen Passus nachträglich in die Hausordnung aufzunehmen?

    Ist es rechtens, dass die Erdgeschossler von diesem Verbot ausgenommen sind?


    Kann mir von Euch eventuell jemand helfen, ob ich hinnehmen muss, oder ob ich eine Möglichkeit habe, dagegen anzugehen.


    Danke.

  • Kommt doch bestimmt drauf an ob die Hausordnung Teil des Mietvertrages ist. Wenn man als Begründung Brandschutz nimmt, könnte man das bestimmt verargumentieren, dass das Erdgeschoss weiter grillen darf