Rechtliche Fragen

  • Er müsste es ja erst einmal einklagen, und evtl sogar nachweisen, dass Du bewusst betrogen hast.


    In jedem Fall würde ich ein Schreiben aufstzen, worin Du das alles noch einmal so schilderst und aus diesem Grund dich nicht in der Pflicht siehst, diesen Betrag zu zahlen.

  • Bevor ich so ein Schreiben aufsetzen, würde ich einen Anwalt kontaktieren. Kann so viel nicht kosten und wenn der Händler 1.000 € von dir will, kannst du die Anwaltskosten vielleicht verschmerzen.


    Edith:

    Geht ja sowieso Zug um Zug, oder?

    Bevor der Händler die 1.000 € nicht an den Käufer gezahlt hat, kann H auch nichts von dir einfordern.

  • beim ersten Überfliegen hätte ich auch gesagt, Du bist easy raus aus der Nummer falls Du einen Kaufvertarg mit km-Stand hast und dann noch die 2-jährigen Zwischenstände über den TÜV nachweisen kannst ... aber wenn man kurz nachdenkt sagt das ja garnichts aus - Du kannst ja theoretisch jedes Jahr einfach die Hälfte der gefahrenen km "zurückgedreht" haben ... sieht wohl doch nach einer Rückfrage bei einem der Anwaltskollegen hier aus

  • Ich selbst bin das Auto ja nur ein Jahr gefahren. Und wo ich ihn gekauft habe war auch keinerlei Anzeichen das was an den KM gedreht worden ist. Ich hatte ja die zwei letzten TÜV Berichte dazu bekommen.

    Kennt sich denn einer der hier anwesenden Anwälte damit aus?

  • Hast du noch Deinen Kaufvertrag, also den von vor einem Jahr? Da stand doch auch sichelrich ein KM-Stand drin.

  • Also Details muss da ein Anwalt klären!


    Aber der Händler hat als Vertragspartner nun einmal nur dich. Wir reden ja auch nicht vom Strafrecht (Betrug), sondern vom Zivilrecht (Vertragsgegestand hat nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften).


    Du solltest dringend einen Anwalt zu Rate ziehen. Rechtsschutz oder ADAC Mitglied???


    Und ggf. musst du dann deinen damaligen Verkäufer bluten lassen...

  • So, der neue Halter bekommt vom Händler 700€ erstattet. Diese Summer teilen sich der Händler und ich. Damit kann ich leben und es gibt keinen Stress vor Gericht. Finde ich eine faire Lösung, da alle Beteiligten bis auf dem neuen Halter sich auch untereinander mehr oder weniger kennen (Meinen neuen habe ich aus einem BMW Autohaus wo ich den Verkäufer seit der ersten Klasse kenne Er kennt den Gebracuhtwagenhändler schon Jahrelang und ich den Vorbesitzer des alten Benz)

  • Hab ich das so richtig verstanden, Du hast den Wagen von einem Bekannten, er ihn von seinem Vater. Dein Bekannter hat nicht manipuliert, also kann es nur sein Vater gewesen sein. Und dafür musst Du jetzt 350€ bezahlen?

  • Hab ich das so richtig verstanden, Du hast den Wagen von einem Bekannten, er ihn von seinem Vater. Dein Bekannter hat nicht manipuliert, also kann es nur sein Vater gewesen sein. Und dafür musst Du jetzt 350€ bezahlen?

    Davor gab es noch den Erstbesitzer. Natürlich hätte ich es drauf ankommen lassen und es wäre vielleicht vor Gericht gegangen. Hätte ich dann zahlen müssen, müsste ich das Geld von meinem Kumpel den Vorbesitzer einfordern, der dann von seinem Vater und der dann vom ersten Besitzer (der schon verstorben ist). Wären mir alle Beteiligten unbekannt wäre ich diesen Weg wahrscheinlich sogar gegangen. Aber so sind jetzt alle "zufrieden" und es ist einigermaßen Stressfrei abgelaufen.

  • Manchmal sind ein paar hundert Euro weniger deutlich angenehmer, als so ein unangenehm zähes Thema, welches einem über Wochen und Monate Bauchweh bereitet.

  • Das ist verständlich. In mir würde sich aber vor Wut die Faust ballen bei solch einer Ungerechtigkeit. Für 350€ muss eine Försterfrau lange stricken. Unverschuldet so viel Geld weggeben zu müssen, weil irgendein Hurensohn jemand anderen betrogen hat. TuH!

  • Ungerecht ist das in meinen Augen nicht. Rocee ist ja erstmal in der Pflicht. Dass er die 350 Euro nicht von den Vorbesitzern einfordern möchte, bleibt seine Entscheidung, die aber von den Forderungen des jetzigen Besitzers (und des Autohändlers) unbenommen ist. Und ich kann durchaus nachvollziehen, dass man sich mit den 350 Euro lieber Ruhe erkauft, statt weiter Stress zu haben. Solange man damit innerlich zufrieden ist, ist doch alles gut.

  • Zumal, wenn ihr euch alle kennt, könnte man doch genau das vortragen, dass man es nicht wusste und auch niemanden der aktuell Beteiligten eine Schuld trifft.


    Wer war denn dann vor dem Vater der Besitzer? Privat oder ein dubioser Autohändler?

  • Hat Rocee sicherlich richtig gemacht. Wie hätte er beweisen sollen, daß die km definitiv nicht während seiner Besitzzeit gefahren wurden. Hätte ja sein können, daß ein Kumpel von ihm da zweimal im Monat mit nach Istanbul gefahren ist. Wie beweise ich, daß das nicht so war?

  • Es geht doch darum, dass er nachweisen kann, das Auto bei z. B. KM 250.000 gekauft hat und jetzt mit 300.000 KM verkauft.


    Jetzt kommt jemand und behauptet, der hat eigentlich 350.000 auf der Uhr!


    Muss derjenige nicht nachweisen, dass er betrogen wurde? Und woher weiss er überhaupt, dass er eben die 350.000 KM hat?


    Aber ich sehe das auch so, machnmal ist es angenehmer, sich mit der scheisse nicht mehr beschäftigen zu müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von P-King ()