Rechtliche Fragen

  • Sollten die Kosten dir nicht erstattet werden, kannst du sie allerdings als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung 2020 absetzen, sofern sie den Pauschbetrag übersteigen.

  • Eine Freundin ist einen Vertrag mit einer offenbar windigen Firma eingegangen (123Umzugshelfer).
    Kennt die zufällig jemand? Im Internet stehen eher schlechte Bewertungen.

    In den AGB steht, dass man vom Vertrag nicht zurücktreten kann, worüber sie erst nach Vertragsabschluss informiert wurde.
    Die verlangen von ihr eine Vorauszahlung von 500€, was sie stutzig gemacht hat. Sie hat den Vertrag schriftlich widerrufen, nun hat die Firma mit Klage gedroht. Ist das rechtens?


    Was kann sie jetzt noch tun?


    Das Ganze war vor einer Woche. Für einen Rat wäre ich bzw. sie dankbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hirschi ()

  • Hat man nicht bei allen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, solange die Leistung nicht eingetreten ist?

  • Hat man nicht bei allen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, solange die Leistung nicht eingetreten ist?

    So ist auch mein Rechtsempfinden. Das hat diese Firma jedoch in ihren Klauseln ausgeschlossen. Meine Freundin ist jetzt etwas hilflos und ziemlich verzweifelt. Ich habe ihr geraten, eine Verbraucherberatung aufzusuchen.

  • Vielleicht äußert sich noch einer der Juristen hier, aber ich würde sagen, einfach gar nichts tun und dreiste Schreiben dieser Firma ignorieren (ist ja ein viel geäußerter Tipp hier gerade :D ). Hört sich nach einer Masche an.

  • 14 Tage Widerrufsrecht gibt's doch nur bei Internet- und Haustürgeschäften. Das klang jetzt nicht, als habe Hirschis Freundin irgendwas elektronisch abgeschlossen

  • Ich bin da bei Bronco. Wenn aber deine Freundin das Bedürfnis hat, "was tun zu wollen", ist die Verbraucherberatung eine gute Idee. Kostenlos, und den Sachverhalt aufnehmen lassen. Das gefühlte ungerechte Angebot in professionelle Hände legen, prüfen lassen und jemanden hinter sich zu wissen.

  • Danke dir.

    14 Tage Widerrufsrecht gibt's doch nur bei Internet- und Haustürgeschäften. Das klang jetzt nicht, als habe Hirschis Freundin irgendwas elektronisch abgeschlossen

    Sie hat das Geschäft im Internet abgeschlossen!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nur gefährliches Halbwissen (weil nur ergoogelt und weil nur "so wie ich das Gesetz da verstehe"):

    Aber ich meine, dass das bei der Beauftragung von Umzugsunternehmen wegen § 312g, Absatz 2, Ziffer 9 BGB tatsächlich nicht greift.
    Es sei denn, sie wurde nicht vorher über das fehlende Widerrufsrecht belehrt.

    Und somit gälte dann: Vertrag ist Vertrag.

  • Es sei denn, sie wurde nicht vorher über das fehlende Widerrufsrecht belehrt.

    so lese ich das. weil hirschi schreibt:


    In den AGB steht, dass man vom Vertrag nicht zurücktreten kann, worüber sie erst nach Vertragsabschluss informiert wurde.

    entweder hat sie die agb nich gelesen oder erst nach vertragsabschluss erhalten.

  • Beweislast und so: Waren ihr die AGB zum (elektronischen) Vertragsabschluss NICHT zugänglich und das ist nachweisbar, hat sie gute Karten, sind sie da verlinkt und wird im Bestellprozess drauf hingeweisen (und man klickt "jaja, nervnich" an), dann wird's schwer.


  • Ich hol das mal hier rein...


    Hab heute die telefonische Absage erhalten nach Einsicht in meine Personalakte. Die Mails, die ich oben erwähnte, waren anscheinend immer noch in der Akte. Von dem Mitarbeiter habe ich jedenfalls den Tipp bekommen, mir zusammen mit Personalrat nochmal die Akte anzusehen.


    Das sind eindeutig 4 Mails in der Akte gewesen, in denen schlecht und falsch über mich geschrieben wurde. Mit diesen Mails ging die Akte bereits im Februar an die Polizei Hannover, wo ich dann auch postwendend eine Absage erhielt.


    Nun erfolgte ja zusammen mit Personalrat die Akteneinsicht und der deutliche Hinweis, das diese Mails zu entfernen sind. Wurden sie aber anscheinend nicht und nun wieder an extern versandt und haben nun anscheinend einen Teil zu der erneuten Absage beigetragen.


    Was kann man da tun? Personalrat und Verdi haven da zuletzt erstmal abgewartet und gehofft, das es mit der neuen Stelle klappt und ich so 99% meiner aktuellen Sorgen los bin.

  • Ich verstehe deinen Ärger.

    Mein Vorschlag: Ausserhalb der Region Hannover auf ähnliche Stellen bewerben? SHG, HI, Pe...?


    Was arbeitsrechtlich möglich sein könnte, kann ich mangels entsprechender Profession nicht beantworten.

  • Noch weiter weg kommt für mich nicht in Frage. Das war ja unter anderem mein Problem (Vereinbarkeit Beruf und Familie, 2 kleine Kinder, 3 und 1). Würde jetzt aber wieder zu sehr ausufern...


    ... egal wo ich mich im öD aktuell bewerbe, die wollen alle meine Akte sehen. Und die sieht aufgrund der letzten 5 Jahre halt nicht so toll aus, auch ohne die Vermerke. Aber deswegen will ich ja auch schon seit 3 Jahren mehr oder weniger weg von meinem aktuellen AG (nicht um jeden Preis, hab bis zuletzt gehofft das es eine interne Lösung gibt).


    Hier gehts mir jetzt nur darum, ob man da rechtliche Schritte zb Richtung Verleumdung oder üble Nachrede einleiten kann.

  • Tut mir leid, das zu hören.


    Ich würde sagen: Arbeitsrechtler hinzuziehen. (Einerseits um zu klären, ob man auf die Akte Einfluß nehmen kann, andererseits um zu eruieren, ob man sich gegen diese Absage wehren sollte und wie.)