Rechtliche Fragen

  • Gegen die Absage wehren möchte ich mich nicht. Die Zusage war unter Vorbehalt der Akteneinsicht und die sieht halt aufgrund der Fehlzeiten der letzten 5 Jahre nicht so gut aus. Natürlich steht in der Akte nicht drin, wieso ich krank war etc. ... das hab ich heut in einer Mail noch versucht zu erklären, hab erläutert wieso es da seit 5 Jahren nicht mehr läuft und wieso ich da weg will, wieso ich zuletzt krank war etc. ... und kann nun nur hoffen, das da eine minimale Chance besteht, das mir noch eine Chance gegeben wird. Aus AG Sicht kann ich das verstehen, das die da trotz Probezeit kein Risiko eingehen wollen, wenn die nur die bloßen Zahlen/Fakten sehen. Aber wie so oft ist es natürlich besser, wenn man beide Seiten gehört hat. Ich hab da bisher meine Klappe gehalten gehabt, weil ich a) nicht genau wusste, was die nun zu sehen bekommen b) was genau relevant ist und c) ich ja möglichst einen Neuanfang wollte und daher keine Sachen erzählen wollte, die von meiner Seite aus für die gemeimsame Zukunft keine Rolle spielen und evtl. auch gar nicht beim neuen AG bekannt werden. Ich hoffe, da noch auf ein wenig Verständnis und Menschlichkeit zu treffen. Fachlich und vom Eindruck den ich beim Gespräch hinterlassen hab wollten die mich ja anscheinend, also soll es doch jetzt bitte nicht aufgrund der Vergangenheit scheitern.


    Wollen die meisten Leute nicht den AG wechseln, weil sie beim aktuellen unzufrieden sind? Weil es teils auf die Gesundheit geht? Aber ich setzt mich doch nicht in ein Vorstellungsgespräch und mache meinen aktuellen AG schlecht und erzähle das ich seit 5 Monaten wegen Depressionen krankgeschrieben bin?!

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nur gefährliches Halbwissen (weil nur ergoogelt und weil nur "so wie ich das Gesetz da verstehe"):

    Aber ich meine, dass das bei der Beauftragung von Umzugsunternehmen wegen § 312g, Absatz 2, Ziffer 9 BGB tatsächlich nicht greift.
    Es sei denn, sie wurde nicht vorher über das fehlende Widerrufsrecht belehrt.

    Und somit gälte dann: Vertrag ist Vertrag.

    In den AGB auf deren Homepage steht folgendes:


    Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag


    Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag geltenden einschlägigen Bestimmungen der § 415 HGB, 346 ff BGB. Desweiteren wird auf den §312g BGB Abs. 2 Nr. 9 verwiesen.

  • Gegen die Absage wehren möchte ich mich nicht. Die Zusage war unter Vorbehalt der Akteneinsicht und die sieht halt aufgrund der Fehlzeiten der letzten 5 Jahre nicht so gut aus. Natürlich steht in der Akte nicht drin, wieso ich krank war etc. ... das hab ich heut in einer Mail noch versucht zu erklären, hab erläutert wieso es da seit 5 Jahren nicht mehr läuft und wieso ich da weg will, wieso ich zuletzt krank war etc. ... und kann nun nur hoffen, das da eine minimale Chance besteht, das mir noch eine Chance gegeben wird.


    Ich kann das schon verstehen, dass man hier keinen Bock auf Streß hat.


    Auf der anderen Seite überzeugt mich Dein Vorgehen nicht. Das ist irgendwie "Ball hinten raushauen und vorne hilft der liebe Gott", und es funktioniert eigentlich nie. D.h. ich glaube nicht, dass Du so jemand überzeugen kannst, sich für eine Einstellung entgegen der Aktenlage einzusetzen. (Wenn das überhaupt Aussichten haben soll, müsste man, vermute ich, ein persönliches Gespräch mit denen anstreben, in dem man das nochmal klarstellt. E-Mail ist mE zu wenig. Und ein persönliches Gespräch, und sei es nur per Telefon, um nochmal die genauen Gründe der Entscheidung zu erfragen, könnte so oder so sinnvoll sein.)


    Im Augenblick scheint mir, dass Du mutmaßt darüber, wie die Akte hier genau in die Absage gespielt hat. Wenn Du jetzt die Fehlzeiten erwähnst, zeigt das, dass Du Dich "irgendwie defizitär" wahrnimmst, so mein Eindruck. Denn hattest Du nicht vorher was von E-Mails geschrieben, die in der Akte sind, da aber nichts zu suchen haben?


    Da sind für mich zuviele unklare Fragen. Es mag natürlich auch sein, dass der Personalrat Dir hilft, das zu klären, aber ich würde hier dennoch empfehlen, mal mit einem Arbeitsrechtler zu reden, der sich im öffentlichen Dienst auskennt. (Es geht ja nicht nur um die Rechtskenntnis, sondern auch um die entsprechende Erfahrung, welches Vorgehen hier Sinn ergeben könnte.) Ich könnte mir vorstellen, dass es hier sinnvoll ist, sich ein bisschen mehr reinzuhängen, um zumindest die Akte "klarzustellen", insofern möglich, und das auch nicht länger rauszuschieben. Es ist gut, wenn Du Unterstützung vom Personalrat hast, aber ich denke, in dem Fall wäre es sinnvoll, noch jemand auf der eigenen Seite zu haben. (Eventuell ansonsten mal bei der Gewerkschaft gucken, ob die Dich nochmal ausführlicher arbeitsrechtlich beraten können.)

  • Den Rat zu professioneller arbeitsrechtlicher Begleitung kann ich nur unterstützen. Ich habe nicht durchgehend mitgelesen, insgesamt aber den Eindruck mitgenommen, dass Dein PR sich nicht konsequent für Dich engagiert hat. Aus meiner Perspektive (AG-Seite öD) kann ich sagen, dass anwaltliche Unterstützung sicherlich effizienter ist zum Thema "Was darf (noch) in der P-Akte sein" und auch die Bereitschaft erhöht, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Anwälte sind lästiger als unzufriedene Arbeitnehmer. Bei Bedarf würde ich Dir auch mitteilen, gegen wen wir als AG schon öfters nicht so gut ausgesehen haben :(

    2 Mal editiert, zuletzt von McConren ()

  • Ich hab seit ein paar Wochen auch Rechtsberatung von Verdi. Die haben sich aber genauso wie der Personalrat aber nun erstmal "zurückgelehnt" und auf Einstellung beim neuen AG gehofft, damit sich die ganzen Probleme beim aktuellen AG evtl. von selbst erledigen. Muss nun natürlich wieder alles in Angriff genommen werden.


    Und ExilRoter ja ich habe mit der Mail nicht nur "kurz" meine Situation erläutert sondern auch ein Gespräch angeboten. Das war ja das, was ich eh erhofft hatte, wenn noch Klärungsbedarf bzgl. der Personalakte wäre und das mir VOR der Absage noch Gelegenheit gegeben wird. Noch habe ich keine schriftliche Absage und daher minimal Hoffnung, das da noch was passiert. Es wurde sich ja für mich entschieden, es wurde wohl bei dem Risiko ja erst darauf hingewiesen das der neue AG die Probezeit als "Sicherheit" bei so einem Kandidaten wie mir hätte. Als dauernd krankmachender Typ wäre ich ja schön blöd, so ein Risiko einzugehen, wenn ich nächstes Jahr beim aktuellen AG ordentlich unkündbar wäre. Aber das Risiko ist es mir ja wert, sonst hätte ich mich nicht beworben.

  • Mir ist da überall zuviel Hoffnung drin. Im Schach würde man sagen: Deine Züge sind "zu passiv".


    Ich würde empfehlen, aufzuhören, zu hoffen, und etwas offensiver zu sein. Nicht Gespräche anbieten, um Gespräche bitten. Nicht denken, dass es an Deinen Fehlzeiten liegt, sondern in Erfahrung bringen, wie die sich konkret zur Akte äußern. (Wenn Du der Meinung bist, Du wurdest von Deinem alten AG unfair behandelt, dann solltest Du auch mit einem gesunden Selbstbewußtsein auftreten. Ist vielleicht vor allem im Augenblick schwierig, aber es ist absolut legitim, zu tun, was Du kannst, um Zweifel an Dir auszuräumen.)


    Dann der Personalrat... inwieweit der bzw. die Rechtsberatung bei Verdi wirklich hilfreich ist, Dich bzw. Deine Personalakte in Bezug auf Deine zukünftige Bewerbungsstrategie richtig aufzustellen und dieses unglückliche Kapitel, welches Du da hinter Dir hast, abzuschließen... Kann natürlich klappen. Aber ich hab' da meine Zweifel, ich würde annehmen, es ist sinnvoll, sich noch etwas mehr dahinter zu hängen.


    Alles natürlich nur meine Meinung und ich bin Laie. Wie auch immer: Toitoitoi!

  • Volle Zustimmung. Hoffnung ist gut, und wichtig! Professionelle Unterstützung aber auch. Hast du Vertrauen zu deinem ver.di-Berater? Die sind sehr unterschiedlich...begabt.

  • Wenn ein nationales Gericht eines Staates mit mehreren Amtssprachen, die auch Amtssprachen der EU sind, dem EuGH eine Vorlagefrage stellt, wer entscheidet dann, in welcher Sprache der EuGH verhandelt? Richtet sich das einfach nach der Sprache, in der die Frage gestellt wurde?


    Komme drauf, weil vor einigen Monaten der EuGH wohl erstmals ein in irischer Sprache geführtes Verfahren entschied. Ausgangspunkt war die Beschwerde eines irischen Hundehalters, dass ein in Irland für seinen Hund gekauftes Medikament nur einen englischen, aber eben keinen irischen Beipackzettel hatte:

    https://eur-lex.europa.eu/lega…CELEX:62020CJ0064&from=EN ;)

  • Madsack hat wieder mal ein Bild von mir unerlaubt verwendet.
    Mit Namensnennung, dann sieht es auch noch so aus, als wäre ich beiteiligt.

    Sie haben mal Bilder von mir bekommen - mit Hinweis, dass die ausschließlich für die Ankündigung eines Vortrags verwendet werden dürfen.

    Anwaltstipp?

  • Madsack hat wieder mal ein Bild von mir unerlaubt verwendet.
    Mit Namensnennung, dann sieht es auch noch so aus, als wäre ich beiteiligt.

    Sie haben mal Bilder von mir bekommen - mit Hinweis, dass die ausschließlich für die Ankündigung eines Vortrags verwendet werden dürfen.

    Anwaltstipp?

    Der hier mal aktive User themenace hat so Medienkram gemacht. Falls gewünscht, schicke ich dir Kontaktdaten per PN.

  • Sehr verärgert. Bin gerade eben von zwei jungen Polizisten aus einem Ort, der 130 Kilometer (Königsbrunn bei Augsburg) entfernt liegt, angehalten worden. Kein Problem dachte ich, entweder der Out of Bed-Look oder das alte rostige Auto. Dann behaupten die beiden sie hätten im Vorbeifahren gesehen, dass ich nicht angeschnallt war. Das war ich aber zu 100 Prozent NIICHT. Ich fahre selbst an sonnigen Tagen immer mit Licht und konnte mich auch an den Abschnallvorgang erinnern. Sie blieben dabei und verwiesen auf ihre Routine. Ich konnte und wollte den Verstoss nicht zugeben. Deshalb kommt jetzt (vielleicht) die harte Tour. Elmar Brehm konnte sowas gewinnen, soweit ich weiss. Der ist aber weit weg. Ich wohne im tiefsten Bayern. Ein bißchen Empathie oder auch der ein oder andere juristische Rat von den Forumsadvokaten sind willkommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Spitti ()

  • Es gibt vielleicht noch so 3-4 andere oder/und auch die anderen, die mich bisher angehalten haben, neben SP, der leider schon sehr lange off ist. Aber vor allem Danke für die Empathie. So etwas ist mir echt noch nie passiert und ich war wirklich schockiert, als die das mit dem Anschnallen ausprachen. Drugs hätt i locker genommen.

  • Der Hedemann hat ja mal den Welfenprinz (:weinen:) rausgeboxt - so das die Polizisten Mitleid verdienten. Der Richterspruch lautete wohl: "Ich, und wir alle hier wissen, dass Sie telefoniert haben, Ihr Anwalt hat aber, wenn auch geringe, Zweifel an den Aussagen der Zeugen (Polizisten), aufkommen lassen. So bleibt mir nichts anderes übrig als - Freispruch.

    So hatte es mir der Welfe (:weinen:) erzählt.


    Aber das war in der Verhandlung, im Anhörungbogen muss du eh erstmal alles leugnen.

  • Ich habe erstmal, klassischer RoteHilfe-Move, garnix gesagt oder eingetragen. Den Welfen kannte ich nur aus dem Forum und er war einer der Besten. Tut mir echt leid für alle die ihn kannten und wertschätzten. Das relativiert meine Probleme dann auf: Nichts. :(

  • Ach so, ich hätte wohl keine Namen nennen sollen (also weil die likes jetzt so verteilt werden).

    Dann will ich demnächst persönlichen Bezug auch lieber weglassen, wenn das nicht so ankommt.


    Dann mal neutral: Es kommt zur Verhandlung, weil den Aussagen der Polizisten mehr Gewicht/Glaubwürdigkeit zugemessen wird.

    Dann brauchst du einen Anwalt der Zweifel streut an deren Aussage. ZB. :

    In welcher Hand hielt mein Mandant das Handy?

    Hat die Scheibe nicht gespiegelt?

    Sie waren 80 Meter entfernt, sind sie sicher Lipoenbewegungen auf die Entfernung sicher zu erkennen?

    Beeinträchtigt nicht der Gegenverkehr ihre Sicht?

    Usw,...


    Doof für die Polizisten ist dann, wenn sie nach der 8 Frage nicht mehr ganz sicher sind was nun wie von rechts oder links kam, weil sie ja eben sagten,...